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Asbest in der Gropiusstadt 2000: unsachgemäß oder bestimmungsgemäß

„Gefährdet seien vor allem Bewohner, die in ihren Wohnungen selbst Hand anlegten", meldete die taz im Januar 2000 aus der Gropiusstadt, nach der Zeitung 15 Uhr Aktuell. Im April antwortete der Senat zu Flexplatten in landeseigenen Wohnungen: „Da bei bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Vermietereigentum keine Gefährdung besteht, erfolgt keine Mieterinformation."

Eine Bodenprobe bei der Messzelle an der TU Berlin

Zwischen der Agenturmeldung in der taz vom 14. Januar 2000 und der Senatsantwort vom 1. April liegen elf Wochen. Am Anfang stand eine Materialprobe; eingereicht wurde sie vor dem 14. Januar, ein genaues Datum nennt keine Quelle.

Am 18. Januar 2000 druckte der Tagesspiegel einen kurzen Bericht über asbesthaltige Bodenbeläge in Wohnungen der Gehag in der Gropiusstadt. Auskunft gab Andreas Fürstenau, Umwelttechniker der Umweltberatungsstelle Messzelle an der Technischen Universität Berlin. Woher die Beratungsstelle von den Platten wusste, steht mitten im Text:

„Fürstenau sagte, die Beratungsstelle sei durch die eingereichte Probe eines Bewohners auf die Platten aufmerksam geworden."

Die Messzelle beschreibt sich heute als gemeinnützigen Verein an der TU, der „preisgünstige Analysen für Privatpersonen" anbietet. Keine Behörde, kein Vermieter — die Probe kam von einem Bewohner.

Zum Material selbst zitierte der Artikel Fürstenau so:

„Das PVC-Material enthalte 15 Prozent ‚stark gebundenen' Asbest, sagte Fürstenau. ‚Das ist nichts besonderes. Es wurde quadratkilometerweise verlegt'."

Quadratkilometerweise verlegt. Gemeint sind Flexplatten: Bodenplatten aus PVC, in die Asbest als Füllstoff eingebunden ist. Der Tagesspiegel fragte bei der Eigentümerin nach, in wie vielen Wohnungen:

„Die Gehag vermochte auf Anfrage nicht zu sagen, in wie vielen ihrer 8500 Wohnungen in der Gropiusstadt sich das Material noch befindet."

Schon am 14. Januar hatte die taz eine Agenturmeldung gedruckt, nach der die Fußbodenplatten in Wohnungen der Gropiusstadt 15 Prozent Asbest enthielten. Gehag-Sprecher Hendrik Tabaczynski verwies dort darauf, dass es nur bei unsachgemäßem Umgang gefährlich werde; eine generelle Warnung an die Mieter werde es nicht geben. In derselben Meldung forderte die Abgeordnete Barbara Oesterheld (Bündnis 90/Die Grünen) die unverzügliche Information der Mieter. Nach ihrer Meinung könnte der Stoff in den Fußböden von bis zu 20.000 Wohnungen stecken — ob in der Gropiusstadt oder in ganz Berlin, sagt die Meldung nicht. Elf Wochen später nannte der Senat Zahlen für sechs landeseigene Gesellschaften, ohne die Gehag: zusammen rund 62.800 Wohnungen.

Ein Mieter will kaufen — und warum die Gehag 2000 nicht mehr landeseigen war

Am 1. März 2000 beriet der Bauausschuss über den Antrag der Grünen „Bestandsanalyse über Asbestgefahren" und über asbestbelastete Wohnungen der städtischen Gesellschaften. Die Besprechung über die Wohnungen hatte die PDS beantragt, die Vorläuferin der heutigen Linken; den Anlass nannte ihr Abgeordneter Holtfreter: Nach dem Inhaltsprotokoll habe ein Mieter aus der Gropiusstadt von der Gehag eine Wohnung kaufen wollen, die mit Flex-Platten ausgestattet sei. Der von ihm beauftragte Gutachter habe einen Asbestanteil von 15 Prozent festgestellt.

Der Tagesspiegel nennt einen Bewohner, der eine Probe einreichte; Holtfreter nennt einen Mieter, der einen Gutachter beauftragte. Beide Male geht es um die Gropiusstadt, die Gehag und 15 Prozent, zwischen Januar und März 2000, und schon die Meldung vom 14. Januar nannte „ein Gutachten des Messzelle e.V.". Dass es dieselbe Person und dasselbe Gutachten war, sagt keine der Quellen. Beide beschreiben denselben Weg: Eine Privatperson lässt einen Fußboden analysieren.

Holtfreter gab auch wieder, was das Gutachten des Mieters selbst sagte:

„Das Gutachten sehe keine Gefährdung der Mieter, lediglich ein unsachgemäßer Umgang wie z. B. das Bohren von Löchern durch den Fußboden oder eine unzulässige Entsorgung wäre problematisch."

Die Gehag gehörte im Jahr 2000 nicht mehr mehrheitlich dem Land. 1998 waren 75 Prozent der Anteile verkauft worden, den Rest verkaufte das Land 2001 fast vollständig; in einer Antwort an das Abgeordnetenhaus vom 9. März 2000 nannte der Senat sie eine „GEHAG AG, die sich nicht mehr mehrheitlich in städtischem Eigentum befindet". Als Andreas Otto (Grüne) 2018 nach den Gropiusstadt-Beständen fragte, schrieb der Senat:

„Sofern die genannten Standorte zum Bestand der GEHAG gehörten, so wurden sie in Zusammenhang mit der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der GEHAG 1998 vom Senat verkauft."

Die Gehag gibt es noch. Seit 2002 ist sie eine GmbH, seit 2007 gehört sie zur Deutsche Wohnen, an der heute die Vonovia die Mehrheit hält. 2026 ist die GEHAG GmbH Vermieterin im Haus Tanneneck in Zehlendorf, wo ab September asbesthaltige Fensterbänke ausgebaut wurden.

Warum vor 2000 keine Stelle die Platten in Wohnungen erfasste

Zwei Gründe hielten den Fußboden aus jeder behördlichen Erfassung und jeder Warnung an Mieter heraus; ein dritter Befund: Warnungen der Verbraucherpresse vor Asbestböden sind erst nach 2000 auffindbar, ebenso Urteile zu Asbestböden in Mietwohnungen.

Erstens die Asbest-Richtlinie. Sie regelt in der Fassung von Januar 1996, in Berlin bauaufsichtlich eingeführt mit Ausführungsvorschrift vom 16. März 1999, wörtlich nur die „Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden. Schwach gebundene Asbestprodukte im Sinne dieser Richtlinie sind Asbestprodukte mit einer Rohdichte unter 1000 kg/m³." Flexplatten liegen weit darüber und sind damit fest gebunden — im Tagesspiegel heißt das „stark gebunden". Es gibt in der Richtlinie keinen Satz, der sie ausschließt — sie fallen über eine Zahl heraus. Damit gab es für sie nach der Richtlinie keine Bewertungspflicht, keine Dringlichkeitseinstufung, keine Sanierungspflicht und keine Behörde, die sie erfassen oder bewerten musste. Der Tagesspiegel vom 18. Januar 2000 formulierte es in einem Satz: „Für stark gebundenen Asbest gibt es kein Sanierungsgebot."

Zweitens der Bund. Auf eine Kleine Anfrage zu asbesthaltigen Baumaterialien in Wohnungen und Wohnhäusern antwortete die Bundesregierung am 9. Juni 1997. Die Anfrage zitiert eine Agenturmeldung, die Trennwände, Schornsteine, Schachtverkleidungen, Balkone und Fugenkitte nennt; Bodenbeläge kommen in der ganzen Drucksache nicht vor. Zur Datenlage antwortete die Bundesregierung: „Inwieweit die Länder Statistiken über Wohnungen und Wohnhäuser mit asbesthaltigen Baumaterialien führen, ist der Bundesregierung nicht bekannt."

Und drittens: Warnungen der Verbraucherpresse und Urteile sind erst nach 2000 auffindbar. Der älteste auffindbare Warnartikel der Stiftung Warentest zu asbesthaltigen Cushion-Vinyl-Böden datiert vom 30. August 2001; Flexplatten nennt test.de 2005 in einem Test von Laminat und Fertigparkett. Gerichtsentscheidungen zu Asbest-Bodenplatten in Mietwohnungen sind erst ab 2010 auffindbar (AG Charlottenburg, 203 C 556/09; in der Berufung LG Berlin, 65 S 419/10). Was zur Nutzung eines Wohnhauses gehört, formulierte erst 2009 der Bundesgerichtshof, im Streit um den Kauf eines Hauses mit Asbestzement in der Fassade: auch die Möglichkeit, „jedenfalls im üblichen Umfang Umgestaltungen, bauliche Veränderungen oder Renovierungen ohne gravierende Gesundheitsgefahren vorzunehmen" (V ZR 30/08; die Sache ging an das Oberlandesgericht zurück).

Am Fachwissen lag es nicht. Die Norm für die Platten, DIN 16950 vom April 1977, hieß „Bodenbeläge; Vinyl-Asbest-Platten, Anforderungen, Prüfung". Das Umweltbundesamt, damals mit Sitz in Berlin, ließ schon 1978 messen, was beim Bearbeiten von Flexplatten freiwird: beim Zerschneiden mit der Schlagschere 30.000 Fasern pro Kubikmeter, beim Herausreißen mit der Reißzange rund eine Million. Eingeatmete Asbestfasern können Asbestose und Lungenkrebs auslösen, dazu das Mesotheliom, einen Krebs des Brust- oder Bauchfells; diese Krankheiten zeigen sich oft erst Jahrzehnte später. Die Messreihe erschien in der Berichtsreihe des Amtes. Norm und Messreihe waren Fachwissen — kein Hinweis an einen Mieter, und keine Aussage darüber, in welchen Wohnungen die Platten lagen.

Einen Weg, auf dem Mieter vom Asbest in ihren Böden erfahren konnten, gab es dennoch: die Hinweispflicht des Vermieters. Das Landgericht Berlin hat 2018 entschieden: Spätestens seit der Asbest-Richtlinie von 1996 muss ein professioneller Vermieter seine Mieter über Asbest informieren, von dem er weiß oder wissen muss (Az. 18 S 140/16); die Richtlinie dient dem Gericht dabei nur als Zeitpunkt, die Pflicht selbst folgt aus dem Mietvertrag. Der Fall betraf Fußbodenplatten und Kleber; dass sie im Sinne der Asbest-Richtlinie nicht schwach gebunden sind, stellte die Kammer im selben Urteil fest. Im Januar 2000 hieß es von der Gehag, eine generelle Warnung an die Mieter werde es nicht geben; für die landeseigenen Gesellschaften erklärte der Senat im April, es erfolge keine Mieterinformation. Der Bewohner in der Gropiusstadt hatte selbst eine Probe bei einer Beratungsstelle eingereicht.

Was die Parlamentsakten vor 2000 enthalten — und was nicht

In der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses findet sich von März 1989 bis Ende 1999 kein Dokument, das Flexplatten nennt, soweit Volltextsuche und Durchsicht reichen: Gesucht wurde in mehreren Schreibweisen, dazu wurden Protokolle, die der Volltext nicht erfasst, von Hand durchgesehen. Wie gesucht wurde und wo die Suche an Grenzen stößt, steht im Kasten am Ende.

Auch die Berichtsreihe des Senats hilft nicht: Asbestsanierungsmaßnahmen von 1990, II von 1991, III von 1992, IV von 1998, V von 2006, dazu ein Vorläufer von 1988. Ihr Gegenstand sind öffentliche Gebäude; so fasst der Senat die Berichte I bis IV im Oktober 2000 selbst zusammen: „Dies bezog sich auf alle öffentlichen Gebäude in Berlin." Der Vorläufer von 1988 hat einen Abschnitt zu nichtöffentlichen Gebäuden, der von Spritzasbest und ähnlichen schwach gebundenen Produkten handelt. Zum Wohnungsbau steht darin ein Satz: Alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften seien „über den Dachverband auf das Problem hingewiesen worden". In keinem der sechs Berichte kommen Fußböden in Wohnungen vor.

Fußbodenbeläge als Asbestprodukt nennt nur einer, für Gebäude der Bezirke und der Hauptverwaltung: Der Bericht vom 30. September 1991 listet bei 238 untersuchten Objekten unter der Dringlichkeitsstufe III ausdrücklich Fußbodenbeläge auf. Ob damit Flexplatten gemeint waren, sagt der Bericht nicht. Fußbodenbeläge in Wohnungen nannte der Senat erst achteinhalb Jahre später: im April 2000 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage, im Oktober 2000 in einem Bericht.

Wie knapp die Anfragen am Fußboden vorbeigingen, zeigt eine Kleine Anfrage aus dem Herbst 1999. Am 15. Oktober hatte Oesterheld nach unsachgemäßer Asbestsanierung gefragt; die Antwort vom 22. Dezember 1999, gezeichnet von Staatssekretär Frank Bielka, gibt eine Bestandsabfrage bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften wieder. Flexplatten kommen darin nicht vor. Die Gewobag erklärte dort, nachdem die Nachtstromspeicherheizkörper ausgewechselt seien, seien „im Innenbereich der Gebäude der GEWOBAG […] keine Asbestsanierungen mehr erforderlich." Nach der Richtlinie stimmte das: Für fest gebundene Platten verlangte sie keine Sanierung. Gut drei Monate später meldete dieselbe Gesellschaft 7.200 Wohnungen mit Flexplatten.

Drei Wohnungen: die Luftmessung des Umweltamts Neukölln

Am 28. Januar 2000 meldete sich der Bezirk Neukölln, zu dem die Gropiusstadt gehört. Der Neuköllner Umweltstadtrat Heinz Buschkowsky (SPD) gab eine Messung bekannt und dazu eine Bewertung. Der Tagesspiegel berichtete:

„Umweltstadtrat Heinz Buschkowsky (SPD) warnt vor einer Panikmache im Hinblick auf die asbesthaltigen PVC-Bodenbeläge in Wohnungen der Gropiusstadt. Das Umweltamt des Bezirks habe in drei der Wohnungen Luftmessungen vorgenommen, bei denen keine außergewöhnliche Faserkonzentration festgestellt worden sei."

Die Messergebnisse hätten mit 100 Fasern pro Kubikmeter weit unter dem zulässigen Grenzwert von 500 Fasern gelegen, gab der Tagesspiegel Buschkowsky wieder; die Wohnungen seien „keineswegs asbestverseucht". 500 Fasern pro Kubikmeter nennt die Asbest-Richtlinie als Wert, den jede Messung nach der Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte unterschreiten muss, bevor die Räume wieder genutzt werden — die Richtlinie, die Flexplatten nicht erfasst.

Zwei Beobachtungen dazu.

Die erste betrifft die Zahl der gemessenen Wohnungen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 14/219 begründet der Senat, warum die Flexplatten in der vorangegangenen Anfrage nicht aufgeführt waren, so: „Nach exemplarischen Messungen des Umweltamtes Neukölln und eines speziell beauftragten Ingenieurbüros geht von den asbesthaltigen Flex-Platten keine Gefahr aus." Wie viele Wohnungen diese Messungen umfassten, steht nicht in der Drucksache. In der Presse findet sich aus Neukölln und den Wochen bis zum 1. April 2000 eine einzige Messung des Umweltamts: drei Wohnungen, bekannt gegeben am 28. Januar 2000. Bekannt gegeben wurde sie gut fünf Wochen nach der Antwort vom 22. Dezember 1999, deren Lücke die Messungen erklären sollen. Ob die Drucksache diese Messung meint, sagt sie nicht. Was das Ingenieurbüro gemessen hat, das der Senat „speziell beauftragt" nennt, steht in keiner der hier ausgewerteten Drucksachen.

Auf die exemplarischen Messungen stützt der Senat den Satz, von den Flex-Platten gehe keine Gefahr aus — in derselben Antwort, in der er die Zahlen der sechs Gesellschaften nennt, zusammen rund 62.800 Wohnungen.

Die zweite betrifft das Wort Panikmache. Am 28. Januar stand es im Tagesspiegel, in der Warnung des Neuköllner Umweltstadtrats, mit Luftmessungen in drei Wohnungen dahinter. Im Bauausschuss am 1. März fiel das Wort wieder, nach dem Inhaltsprotokoll in drei Beiträgen, dazu „Panik" in einem vierten. Holtfreter wollte die Mieter „ohne Panikmache" per Handzettel informieren. Gaebler (SPD) meinte, wenn Handzettel dazu führten, dass jeder Mieter seine Fußböden untersuche, müsse man von Panikmache sprechen. Für Wansner (CDU) wäre es „bloße Panikmache" gewesen, mit einer Wohnfibel durch die Häuser zu ziehen; Niedergesäß (CDU) fürchtete, Handzettel führten „zu Verunsicherung und Panik".

Was daraus wurde

Am 1. April 2000 beantwortete Staatssekretär Frank Bielka, der schon die Antwort vom Dezember gezeichnet hatte, die Kleine Anfrage 14/219. Erstmals nannte der Senat Zahlen für die Flexplatten, Gesellschaft für Gesellschaft: degewo 14.400, GESOBAU 12.700, GSW rund 10.000, BEWOGE 10.000, Stadt und Land 8.500, Gewobag 7.200 — zusammen rund 62.800 Wohnungen. Auf die Frage, wie Mieterinnen und Mieter bisher informiert worden seien, antwortete der Senat: es erfolge keine Mieterinformation.

Am 10. Oktober 2000 legte der Senat den Bericht vor, den das Abgeordnetenhaus im März beschlossen hatte. Sein Abschnitt 4 trägt die Überschrift „Verwendung von asbesthaltigen Materialien innerhalb von Wohnungen"; er ist die Bestandsaufnahme zu Asbest im Wohnungsinneren, die das Abgeordnetenhaus in Auftrag gegeben hatte. Es sind dieselben sechs Gesellschaften wie im April. Die Gehag, um deren Wohnungen es im Januar gegangen war, steht im Bericht nur in Abschnitt 3: mit gereinigten Eternitplatten an drei Objekten, unter der Überschrift „Asbestsanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften". In Abschnitt 4, bei den Böden, fehlt sie.

Am Wortlaut des Beschlusses lag es nicht, dass die Gehag in Abschnitt 4 fehlt. Der Beschluss vom 23. März 2000 fragte nur bei den Sanierungen nach den landeseigenen Gesellschaften; nach den Materialien „innerhalb von Wohnungen" fragte er ohne diese Einschränkung. Die Gehag steht im Bericht aber gerade im eingeschränkten Teil, bei den Sanierungen (Abschnitt 3). Bei den Flexplatten in den Wohnungen (Abschnitt 4), nach denen ohne Einschränkung gefragt war, fehlt sie, wie jeder Vermieter außer den sechs Gesellschaften. Warum, sagt der Bericht nicht.

Im Bericht fallen außerdem zwei Dinge auf. Die Zahlen sind gegenüber dem April teilweise deutlich niedriger — degewo 11.056 statt 14.400, GSW 6.000 statt rund 10.000 — ohne Erläuterung. Und zu den Beständen der BEWOGE heißt es: „In den Bezirken Kreuzberg und Neukölln sind die Untersuchungen zur Ermittlung des tatsächlichen Umfangs noch nicht abgeschlossen."

Der Bericht endet mit dem Satz: „Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen."

Im Januar 2001 besprach der Bauausschuss den Bericht. Ob die Mieter informiert worden seien, „könne er nicht beantworten", sagte Stadtentwicklungssenator Strieder nach dem Inhaltsprotokoll. Er versprach, die Gesellschaften darauf hinzuweisen, „dass man eine angemessene Information der Mieter erwarte"; grundsätzlich ungefährlich seien die Platten, „solange man sich daran z. B. nicht handwerklich zu schaffen mache und sie aus Unwissenheit beschädige". Niedergesäß (CDU), der es im März 2000 für abwegig gehalten hatte, den Eigentümern Handzettel für jeden Mieter vorzuschreiben, hielt eine Information der Mieter über asbesthaltige Materialien in Wohnungen nun „für erforderlich".

Die Berichtsreihe lief weiter — Bericht V, 2006 — und behandelte wieder nur öffentliche Gebäude. In der Parlamentsdokumentation ist die nächste Anfrage zu Asbest in der Gropiusstadt die von Andreas Otto (Grüne) im März 2018. Er wollte wissen, welche Wohngebäude dort asbestbelastet sind, ob der Senat sie mit der Gehag verkauft hatte, was der Senat über Asbest darin wusste und ob Erwerber und Bewohner informiert wurden. Auf die Fragen nach dem Wissen und nach der Information lautete die Antwort: „Dazu liegen dem Senat keine Angaben vor."

Zur Frage nach den belasteten Gebäuden gab der Senat eine Stellungnahme der degewo wieder, für deren eigenen Bestand in der Gropiusstadt: Ursprünglich hätten dort 4.741 Wohneinheiten unter Asbestverdacht gestanden, 2018 noch 3.711. „Grundsätzlich stellt Asbest keine Gesundheitsgefährdung dar, sofern nicht durch einen unsachgemäßen Umgang […] Asbestfasern freigesetzt werden", schrieb die degewo. Eine Folgeanfrage ergab im Juni 2018: Der Vertrag über den Verkauf der Gehag-Anteile von 1998 enthielt keine Informationen über die Asbestbelastung der Wohnungen und keine Verpflichtungen zum Umgang mit Asbest. Zu Informationen an die Mieter, vor oder nach dem Verkauf, antwortete der Senat: „Derartige Informationen hat der Senat nicht gegeben."

Unsachgemäß oder bestimmungsgemäß: wo die Gefahr beginnt

Fast alle, die sich zwischen Januar und April 2000 äußerten, gingen von derselben Prämisse aus: Unbeschädigte Platten setzen keine Fasern frei, gebrochene schon. Offen blieb nur eins: wodurch brechen sie?

Sechs Aussagen aus den elf Wochen vom 14. Januar bis zum 1. April 2000, in zeitlicher Folge:

Drei der sechs nennen eine Handlung, bei der es gefährlich wird: unsachgemäßen Umgang (Tabaczynski), Hantieren mit Axt oder Bohrer (Niedergesäß), das Bohren von Löchern oder eine unzulässige Entsorgung (das Gutachten). Der Satz des Senats nennt die Kehrseite: keine Gefährdung bei bestimmungsgemäßem Umgang. Buschkowsky nennt keine Ursache, sondern einen Befund.

Fürstenau nennt keine Handlung, die die Platten beschädigt. Der Tagesspiegel vom 18. Januar fährt nach seinem Zitat fort, ein Risiko bestehe nur, „wenn sich die sogenannten Flexplatten lösen oder brechen" — ob das noch Fürstenau sagt, lässt der Artikel offen. Fürstenau betonte, die Platten dürften nur Fachbetriebe austauschen oder ausbessern.

Der Senat antwortete am 1. April auf Oesterhelds Frage, wie Mieterinnen und Mieter sachgemäß mit diesen Platten umgehen sollen, „solange sie nicht wissen, dass sich solche Platten in ihren Wohnungen befinden": „Die Mieter sind für die ordnungsgemäße Pflege der Platten verantwortlich. […] Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen oder Eingriffe in das Vermietereigentum vorzunehmen."

Zwei weitere Aussagen aus diesen Wochen beschreiben die Gefahr anders. Die erste ist die Einschätzung der Zeitung 15 Uhr Aktuell, wie die Agenturmeldung vom 14. Januar 2000 sie wiedergab:

„Gefährdet seien vor allem Bewohner, die in ihren Wohnungen selbst Hand anlegten. Beim Auswechseln von Teppich oder beim Verlegen von Parkett könnten die eingebauten Bodenplatten beschädigt werden, die den Stoff enthalten."

Der Senat erklärte die Mieterinformation für entbehrlich, solange der Umgang bestimmungsgemäß ist; Eingriffe in das Vermietereigentum seien dem Mieter nicht erlaubt. Die Meldung beschrieb Bewohner, die Teppich auswechseln und Parkett verlegen — elf Wochen vor dem Satz des Senats.

Die zweite Aussage hat einen Namen. Barbara Oesterheld sagte am 1. März im Ausschuss, nach dem Inhaltsprotokoll: die Flex-Platten würden z. B. nach 20 bis 30 Jahren porös und stellten somit nicht nur beim Anbohren eine Gefahr dar. Das verortet die Gefahr nicht mehr nur in einer Handlung, sondern auch in der Zeit. Gefragt hatte sie danach schon am 10. Februar, schriftlich, in Frage 5 der Kleinen Anfrage 14/219: wie die landeseigenen Wohnungsunternehmen „bei Alterungsprozessen (Sprödewerden) dieser Platten" vorgehen. Im Januar 2001 sagte sie im Ausschuss, nach dem Inhaltsprotokoll, die Flexplatten „zerbröselten nach einiger Zeit auch ohne direkte Einwirkung".

In seiner Antwort vom 1. April räumte der Senat die Alterung ein. In der Antwort auf Frage 4 heißt es, die Mieter hätten Mängel, „z. B. durch Alterungsprozesse verursacht", dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. In der Antwort auf Frage 5: „Bei Alterungsprozessen und wenn sich Flex-Platten lösen, werden diese durch asbestfreie Materialien ersetzt". Damit nennt der Senat selbst einen Weg zu schadhaften Platten, der kein Fehlgebrauch ist: die Alterung. Das Lösen steht in seiner Antwort neben ihr; der Artikel vom 18. Januar hatte es neben dem Brechen als Risiko genannt. Der Mieter sollte die Schäden melden — ohne zu wissen, dass in den Platten Asbest steckt.

Zwölf Jahre nach der Senatsantwort erlaubte die degewo einem Mieter in der Graunstraße in Wedding, seine Wohnung zu renovieren; es ist der eigene Fall des Betreibers dieser Recherche. Die Erlaubnis kam mündlich vor dem Einzug, so schildert er es, und am 9. Februar 2012 schriftlich. Die Genehmigung vom 9. Februar gestattete unter anderem die „Verlegung von Parkett (schwimmend, vorzugsweise unverleimt mit Klickverschluss) inklusive Einbau einer Trittschalldämmung auf vorhandenem Belag im Wohn- und Schlafzimmer". In der Fußzeile des Schreibens steht als Vorstand der degewo „Dipl.-Kfm. Frank Bielka, Staatssekretär a. D.", daneben Christoph Beck.

Die degewo hatte das Haus in der Graunstraße 1978 selbst gebaut. Dass ihr Bestand Flexplatten enthält, ist seit April 2000 aktenkundig: Damals meldete die degewo 14.400 Wohnungen mit Flexplatten.

Im Oktober 2018, sechs Jahre nach der Renovierung, nahm ein von der degewo beauftragter Gutachter Proben in der Wohnung des Mieters — dort begann diese Recherche. Bei der Beprobung sagte dieser Gutachter sinngemäß, es komme „ganz oft" vor, dass Mieter die Böden selbst saniert hätten, ohne zu wissen, was darin steckt — festgehalten auf der Tonaufnahme des Mieters. Im November 2018 schrieb die degewo dem Mieter: „Im Fußboden Ihrer Wohnung (Bodenplatten und Kleber) konnte Asbest nachgewiesen werden."

Wohnen Sie heute in der Gropiusstadt? Woran Sie Flexplatten erkennen und was Sie jetzt tun können, steht in zwei eigenen Beiträgen.

So wurde gesucht

Eine Volltextsuche in der Parlamentsdokumentation über alle Wahlperioden seit 1989, durchgeführt am 29. August 2026, ergibt für „flexplatte*" 150 Treffer. In den Wahlperioden 11, 12 und 13 — von März 1989 bis November 1999 — gibt es keinen einzigen. Auch „vinylasbest*" liefert vor 2000 nichts: 127 Treffer, sämtlich in der 17. Wahlperiode (2011 bis 2016).

Dass die alten Wahlperioden durchsuchbar sind, zeigt die Gegenprobe mit demselben Werkzeug: „bodenbelag*" liefert 1.220 Treffer über neun Wahlperioden, davon 270 allein in der 11. Wahlperiode. Die Drucksachen sind im Volltext erschlossen, bis auf einzelne Scans, deren Text die Suche nicht sicher erfasst, wie den ersten Asbestbericht von 1990. „flexplatte*" aber kam in diesen Wahlperioden nicht vor.

Zwei Grenzen hat die Suche: „flexplatte*" findet die Schreibweise „Flex-Platten" nicht, und viele Ausschuss- und Plenarprotokolle erfasst der Volltext nicht. Für 1989 bis 1999 ergaben auch eine Nachsuche am 20. Oktober 2026 mit weiteren Schreibweisen und eine Durchsicht nicht erschlossener Protokolle keinen Treffer. Durchgesehen wurden alle Plenarsitzungen der 13. Wahlperiode, die Bauausschüsse von 1989 bis 1999, der Gesundheitsausschuss bis 1995 und der Asbestbericht von 1990. Nicht von Hand durchgesehen sind die übrigen Ausschüsse, etwa der für Umwelt. Deren Protokolle erfasst die Volltextsuche bis 1995 gar nicht, danach nur zum Teil.

Von den dreizehn „flexplatte*"-Treffern der 14. Wahlperiode sind zwei inhaltlich: die Kleine Anfrage 14/219 „Asbest immer noch ein Geheimthema?" der Abgeordneten Oesterheld vom 10. Februar 2000 und der Vorgang zum Antrag „Bestandsanalyse über Asbestgefahren" vom 15. Februar 2000 mit dem Bericht des Senats. Die übrigen elf sind Artefakte: Der Landespressedienst bündelt viele Kleine Anfragen in einer Ausgabe; steht das Suchwort in einer davon, zählt die Suche jede Anfrage dieser Ausgabe als Treffer.

Quellen