Die Polizei dokumentierte den „schlimmstmöglichen Fall". Die Staatsanwaltschaft stellte mit einem Absatz ein.
Ermittlung
KHK'in Tomalla
LKA 336 — Fachdienststelle Umweltstraftaten
Leitete die polizeiliche Ermittlung. Dreimonatige Arbeit: Zeugenvernehmung, Beweissicherung, Handelsregisterauszüge. Ihr Abschlussvermerk dokumentierte den „schlimmstmöglichen Fall" und empfahl weitere Ermittlungen zur Organisationsverantwortung bei der degewo.
Quelle — LKA 336, Vermerk v. 08.10.2021, Bl. 104–106 d.A.
degewo — Einziger Beschuldigter
Beschuldigter im Strafverfahren — Az. 281 UJs 699/21
war der einzige namentlich Beschuldigte im gesamten Strafverfahren. Die Strafanzeige von RA Dr. Schüttpelz richtete sich ausdrücklich gegen „unbekannte verantwortliche Geschäftsträger" der degewo — also gegen die Organisation. Die Staatsanwaltschaft verengte die Ermittlung auf eine Einzelperson.
Weder die degewo-Geschäftsführung (Christoph Beck, seit 2005 im Vorstand), noch die Leitung des Kundenzentrums Nord, noch die Personen, die die Renovierungsgenehmigung für eine bekannte Asbestwohnung erteilten, wurden jemals als Beschuldigte geführt.
Warum ist das relevant?
Die Individualisierung der Verantwortung auf einen einzelnen Mitarbeiter ist ein bekanntes Muster: Statt die Organisationsverantwortung eines landeseigenen Unternehmens zu untersuchen, wird ein austauschbarer Beschuldigter benannt — und das Verfahren dann mangels „öffentlichem Interesse" eingestellt.
Quelle — Ermittlungsakte StA Berlin, Az. 281 UJs 699/21
Einstellung
Staatsanwältin Falkenstein
StA Berlin, GSt 281 — Az. 281 UJs 699/21
Stellte das Verfahren am 18. November 2021 ein — 41 Tage nach dem Polizeivermerk. Kein Beschuldigter wurde vernommen. Der Polizeivermerk wird im Einstellungsbescheid nicht erwähnt.
Quelle — StA Berlin, Einstellungsbescheid v. 18.11.2021, Az. 281 UJs 699/21
Bestätigung
Oberstaatsanwalt Stefan Heisig
Generalstaatsanwaltschaft Berlin — Az. 121 Zs 393/22
Bestätigte die Einstellung auf Beschwerde (16. Juni 2022). Begründung: Gesundheitliche Beeinträchtigungen seien „nicht kausal zurechenbar" — bei einer Substanz mit 20–40 Jahren Latenzzeit.
Quelle — GenStA Berlin, Bescheid v. 16.06.2022, Az. 121 Zs 393/22
Keine Antwort
Dr. Rainer Frank
Externer Vertrauensanwalt seit 1. April 2021
Externer Ombudsmann der degewo und Teil des Compliance-Programms. Ein ehemaliger Mieter wandte sich 2023 — Jahre nach seinem Auszug — schriftlich an ihn, um auf seinen Fall und den Umgang der degewo mit ihm aufmerksam zu machen. Dr. Rainer Frank antwortete nicht auf den Brief.
Die Frage: Dient das Compliance-Programm den Mietern — oder der Unternehmensreputation?
Quelle — Eigene Korrespondenz, September 2023
Drei Monate Polizeiarbeit. Ein Absatz Einstellung. Warum — und welche 7 Widersprüche die Akte enthält: Das vollständige Strafverfahren →