1960er–1970er
Massiver Asbestverbau in Berliner Wohnungen
Während des Baubooms werden in West-Berliner Plattenbauten und Mehrfamilienhäusern systematisch asbesthaltige Materialien verbaut: Bodenfliesen (Floor-Flex), Wandplatten, Rohrisolierungen, Dachplatten. Pro Wohnung durchschnittlich 500 Kilogramm asbesthaltiger Abfall (
Drs. 18/20 913).
1979
Erste Einschränkungen für Spritzasbest in Deutschland
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) schränken den Einsatz von Spritzasbest ein. Fest gebundene Asbestprodukte — wie sie in Berliner Wohnungen massenhaft verbaut sind — bleiben erlaubt.
1992
Gutachten-Skandal in Friedrichshain — Asbestbewertungen politisch herabgestuft
Unabhängige Gutachter stufen die Sokalit-Platten in 528 Friedrichshainer Wohnungen als schwach gebundenen Asbest ein — Dringlichkeitsstufe I, sofortige Sanierung erforderlich. Der Senat lehnt die Finanzierung ab. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne dokumentiert den Vorgang in Drs. 12/2533:
„Der Bausenator hat die Feststellung der Sanierungsnotwendigkeit schuldhaft verzögert, indem er unter Fälschung von Asbestgutachten die gutachterlichen Ergebnisse soweit verfälschte, daß in höchst unterschiedlichem Maße die Sanierungsnotwendigkeit festgestellt werden konnte.“
Nach einem Missbilligungsantrag gegen Bausenator Wolfgang Nagel (Drs. 12/2212) zieht der Senat seine falschen Bewertungsvorgaben zurück.
Frank Bielka ist zu diesem Zeitpunkt Staatssekretär für Bau- und Wohnungswesen in derselben Senatsverwaltung. Ein Jahr später wird er im Plenum erklären, dass die „Information der Mieter“ bei 968 betroffenen Wohnungen selbstverständlich dazugehöre — sieben Jahre bevor er bei 62.800 Wohnungen das Gegenteil entscheidet.
Quelle — Drs. 12/2212 (Missbilligungsantrag); Drs. 12/2533 (Sanierungsantrag); Plenarprotokoll 12/50
1993
Deutschland verbietet Asbest
Die Gefahrstoffverordnung verbietet Herstellung und Verwendung aller Asbestarten in Deutschland. Eine systematische Information der Mieter über den vorhandenen Asbest in ihren Wohnungen erfolgt nicht.
Quelle — Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 1993; LG Berlin, Urteil v. 17.01.2018 (Informationspflicht spätestens ab 1993)
1999
EU verbietet Asbest — kein sicherer Schwellenwert
Die Richtlinie 1999/77/EG vom 26. Juli 1999 verbietet das Inverkehrbringen und die Verwendung von Chrysotilasbest vollständig. Die Richtlinie stellt fest: Es gibt keinen sicheren Schwellenwert für die Asbestexposition.
Quelle — EU-Richtlinie 1999/77/EG
Oktober 1999
Gottschalk-Weg: Asbestfasern in Wohnungen freigesetzt
Am Joachim-Gottschalk-Weg 10–14 in Gropiusstadt demontiert die degewo 10.000 m² Wellasbest-Fassadenplatten — ohne die Fenster der Wohnungen abzudichten. Asbestfasern gelangen in bewohnte Räume. Die degewo bestreitet die unsachgemäße Sanierung. Der Tagesspiegel berichtet am 18. Oktober 1999.
Quelle — Tagesspiegel, 18.10.1999; Kleine Anfrage 13/5262, Antwort zu 5
22. Dezember 1999
KA 5262: Oesterheld fragt nach Asbest — Flex-Platten fehlen in der Antwort
Barbara Oesterheld (Bündnis 90/Die Grünen) stellt die
Kleine Anfrage 13/5262: „Gefährdung von Mieterinnen und Mietern durch unsachgemäße Asbestsanierung". Die Senatsantwort listet Asbestzement-Fassaden und schwach gebundene Produkte — doch die Floor-Flex-Platten, die größte Asbest-Kategorie, kommen mit keinem Wort vor. Die GESOBAU meldet „keine Asbestsanierungen notwendig". Drei Monate später wird sie 12.700 Wohnungen mit Flex-Platten melden. Unterschrift: Frank Bielka.
Quelle — Kleine Anfrage 13/5262, 22.12.1999; Analyse: Asbest Geheimthema Berlin →
2000
Frank Bielka: 62.800 Wohnungen mit Asbest — keine Mieterinformation
Die Grünen-Abgeordnete Barbara Oesterheld fragt in der
Kleinen Anfrage 14/219: „Asbest immer noch ein Geheimthema?" — Der Senat antwortet am 1. April 2000. Für alle sechs landeseigenen Gesellschaften werden Zahlen geliefert: degewo 14.400, GESOBAU 12.700, GSW ~10.000, BEWOGE 10.000, Stadt und Land 8.500, GEWOBAG 7.200 — zusammen mindestens
62.800 Wohnungen mit asbesthaltigen Flex-Platten. Die offizielle Begründung für keine Mieterinformation: „Da bei bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Vermietereigentum keine Gefährdung besteht, erfolgt keine Mieterinformation." Unterzeichner: Frank Bielka, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Quelle — Kleine Anfrage 14/219, 01.04.2000 — Analyse →; Sebastian Scheel — Drei Schriftliche Anfragen →; Alle 37 parlamentarischen Anfragen →
August 2001
degewo-Chef spendet 5.000 DM an SPD — aus Firmenmitteln
degewo-Vorstandsvorsitzender Thies-Martin Brandt veranlasst bei einem Fund-Raising-Dinner eine Spende von 5.000 DM aus degewo-Mitteln an die SPD. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue.
Quelle — Berliner Tagesspiegel
2003
Frank Bielka wird degewo-Vorstand
Bielka wird Vorstandsmitglied der degewo. Er leitet fortan 82.000 Wohnungen — darunter mindestens 14.400 mit Asbest, die er als Staatssekretär selbst beziffert hat. Eine systematische Information der Mieter findet unter seiner Führung nicht statt.
Quelle — taz: „Abblitzen" — Bielka scheitert mit Gegendarstellung; Tagesspiegel
November 2011
Deutsche Wohnen benennt Asbest als Investorenrisiko
Im Börsenprospekt der Deutsche Wohnen AG wird Asbest als Geschäftsrisiko benannt: finanzielle Haftung, Mietminderungsansprüche, Sanierungskosten. Ein ganzer Unterabschnitt (S. 170–171) beschreibt die Dringlichkeitsstufen und die Rechte der Mieter. Was Investoren wissen dürfen, erfahren die Mieter nicht.
Quelle — Deutsche Wohnen AG, Prospectus v. 14. November 2011, S. 56, 170–171
2012
Fall Graunstraße 7: degewo informiert nicht — und genehmigt eine Renovierung
Quelle — KA 14/219 (01.04.2000); Renovierungsgenehmigung v. 04.02.2012, Anlage B1/B2 (Az. 14 C 250/19); LG Berlin, Az. 18 S 140/16
Juli 2012
Ausbaugebot bei Mieterwechsel — Überdecken reicht nicht mehr
Am 11. Juli 2012 tritt eine verschärfte Ausbauvorschrift des LAGetSi in Kraft: Asbesthaltige Floor-Flex-Platten dürfen nicht mehr einfach versiegelt werden — der Klebstoff muss nun zusätzlich durch ein Schleifverfahren entfernt werden. Die degewo beginnt ab Anfang 2013 bei Mieterwechsel mit dem vollständigen Ausbau. Zuvor wurde lediglich überdeckt.
Quelle — LAGetSi-Ausbauvorschrift v. 11.07.2012; §16 GefStoffV; degewo.de — Wohngesundheit; Was ist Asbest? →
25. April 2013
degewos eigenes Asbestschreiben beweist gebäudespezifische Kenntnis
Fall Graunstraße 7
Die degewo erstellt ein Schreiben „Wichtige Mieterinformation Asbest“ für die Graunstraße 7. Darin bestätigt sie selbst: „Bereits Ende 2012 haben wir alle Mieterinnen und Mieter mit unserer Broschüre informiert.“ Die Renovierung fand im Februar 2012 statt — mindestens 10 Monate vor der Broschüre. Ein Zugangsnachweis existiert nicht. Das Dokument wird später als Anlage B3 im Gerichtsverfahren entscheidend — eingereicht von degewos eigener Anwältin. Es beweist gebäudespezifische Kenntnis der Asbestbelastung, die Schork im selben Schriftsatz bestreitet.
Quelle — degewo, „Wichtige Mieterinformation Asbest“ v. 25.04.2013, Anlage B3 (Az. 14 C 250/19)
2013
SPD-Senatoren blockieren Asbestaufklärung
Die Linke-Abgeordnete Katrin Lompscher stellt eine parlamentarische Anfrage zum Umfang der Asbestbelastung in landeseigenen Wohnungsbeständen. SPD-Senatoren verhindern eine vollständige Antwort.
Quelle — Parlamentarische Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus, 2013
Herbst/Winter 2013
Andreas Otto (GRÜNE): GSW-Spur verloren, 48.000 Wohnungen ohne Antwort
Andreas Otto (GRÜNE) fragt in
KA 17/12292 nach dem Schicksal der rund 10.000 GSW-Wohnungen aus
KA 14/219. Senat:
„Dem Senat liegen dazu keine Informationen vor. Die GSW ist seit dem Jahr 2004 keine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft mehr." Im Dezember 2013 (
KA 17/13021) belegt eine BBU-Erhebung: noch rund
48.000 Wohnungen mit Vinyl-Asbest-Platten. Auf die Frage, wie viele davon an Dritte verkauft wurden: „nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand" bezifferbar.
Quelle — KA 17/12292, 27.09.2013; KA 17/13021, Dez. 2013; Analyse: Asbest Geheimthema Berlin →
2017
PwC-Prüfbericht: degewo kennt 5.000+ Asbestfälle
Im PwC-geprüften Konzernlagebericht der degewo AG identifiziert der Vorstand Asbest als wesentliches Geschäftsrisiko. Die Formulierung: „Objektrisiken aus dem Umgang mit asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen, die bereits in mehr als 5.000 Fällen erfolgreich beseitigt wurden." Eine Pflichtangabe nach §289 HGB — gegenüber dem Land Berlin als Eigentümer.
Quelle — PwC, Konzernabschlussprüfung degewo AG 2017 (Az. 0.0848797.001), S. 12; Analyse: Investoren informiert, Mieter nicht →
2017
Nationaler Asbestdialog startet — drei Jahre, kein Ergebnis
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) startet den „Nationalen Asbestdialog". Zentrales Ziel: eine Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer. Der Dialog läuft drei Jahre. Frankreich hat eine solche Pflicht seit 2002, Polen ein öffentliches Register mit Strafbarkeit bei Nichtmeldung.
Quelle — BMAS, Nationaler Asbestdialog 2017–2020; ARD Kontraste, 16.01.2020
Januar 2018
LG Berlin: Vermieter muss über Asbest informieren
Das Landgericht Berlin entscheidet im Verfahren 18 S 140/16, dass Vermieter ihre Mieter über eine bekannte Asbestbelastung informieren müssen.
Quelle — LG Berlin, Az. 18 S 140/16, Urteil v. 17.01.2018
2018
degewo blockiert Wohnungsübergabe — benennt Asbest nicht
Fall Graunstraße 7
Der Mieter kündigt und will die Wohnung weitergeben. Die degewo blockiert die Übergabe wegen „Schadstoffbelastung“. Das Wort „Asbest“ fällt nicht. Wochenlang gibt die degewo keine konkreten Auskünfte. Erst auf Androhung per Anwalt beauftragt die degewo einen Gutachter. Auf anwaltliches Anraten beauftragt der Mieter zusätzlich eine eigene Beprobung. Beide Ergebnisse bestätigen: Asbest. Im November 2018 bestätigt die degewo dies schriftlich — 6,5 Jahre nach der Renovierung. Dem Mieter dämmert, was 2012 geschehen ist.
Quelle — E-Mail Kleinecke (degewo KZ Nord), 2018; Privatgutachten (im Dokumentenarchiv); Ermittlungsakte Az. 281 UJs 699/21, Zeugenvernehmung v. 03.08.2021
2018
AG Eutin: 100% Mietminderung bei Asbest
Das Amtsgericht Eutin spricht einem Mieter 100% Mietminderung zu, weil die Wohnung asbestbelastet war.
Quelle — AG Eutin, Urteil Juni 2018
Mai/Juni 2019
Klage gegen degewo — degewos eigene Anlagen widerlegen ihre Position
Fall Graunstraße 7
RA Tim Zirngast reicht Klage ein: 8.680,56 € Schadensersatz wegen 6,5 Jahren verschwiegener Asbestbelastung (Az. 14 C 250/19). Dr. Stefanie Schork (
Kanzlei EKSK) antwortet mit 10 Seiten und 5 Anlagen. Ihre eigenen Anlagen widerlegen sie: Anlage B1 zeigt den Mieterantrag „VERKLEBT“ und „ALTE FLIESSEN ENTFERNEN“. Anlage B3 ist degewos eigenes Asbestschreiben — und beweist gebäudespezifische Kenntnis. Schork droht dem Mieter mit § 303 und § 201 StGB.
Vollständige Analyse: Schork vs. Zirngast →
Quelle — Klageschrift RA Zirngast; Stellungnahme Dr. Schork (EKSK) v. 27.06.2019, Az. 14 C 250/19
September 2019
LG Berlin: Raumluftmessungen bei Asbest irrelevant
Das Landgericht Berlin stellt im Verfahren 66 S 212/18 klar: Raumluftmessungen sind bei Asbest nicht geeignet, die Gefährdung zu beurteilen. Die Gefahr geht vom Material selbst aus, nicht von der aktuellen Faserkonzentration in der Luft.
Quelle — LG Berlin, Az. 66 S 212/18, Urteil v. 25.09.2019
2019
Sebastian Scheel: 15.978 Wohnungen — Doppelrolle als Staatssekretär und Aufsichtsrat
Staatssekretär Sebastian Scheel beantwortet die Schriftliche Anfrage
Drs. 18/21 259 und nennt 15.978 degewo-Mieteinheiten unter Asbestverdacht. Gleichzeitig sitzt Scheel im Aufsichtsrat der degewo — er beantwortet als Staatssekretär parlamentarische Anfragen über ein Unternehmen, das er als Aufsichtsrat kontrolliert.
Quelle — Drs. 18/21 259 (2019); Profil Sebastian Scheel
20. Dezember 2019
AG Wedding verweigert Prozesskostenhilfe — Richter Heinau
Fall Graunstraße 7
Richter Heinau am AG Wedding lehnt die Prozesskostenhilfe ab (Az. 14 C 250/19). Er übernimmt Schorks Behauptungen als unbestritten — obwohl der Kläger das Gegenteil vorgetragen und vier Zeugen benannt hat. Die höherinstanzliche Rechtsprechung des LG Berlin (18 S 140/16 zur Informationspflicht, 66 S 212/18 zur Irrelevanz von Raumluftmessungen) wird ignoriert. Dem Betroffenen wird der Zugang zum Recht faktisch verschlossen.
Quelle — AG Wedding, PKH-Beschluss v. 20.12.2019, Az. 14 C 250/19
8. Januar 2020
Beschwerde gegen PKH-Ablehnung — RA Zirngast
Fall Graunstraße 7
RA Zirngast legt sofortige Beschwerde ein und widerlegt den PKH-Beschluss systematisch: Der Beschluss übernehme Schorks Behauptungen als Tatsachen, ignoriere die LG-Rechtsprechung zu Raumluftmessungen, und verkenne, dass Ziffer 4 der Vereinbarung nur vor Leitungen warnt — nicht vor Asbest. Ziffer 7 erwarte „Bauschutt", was Abrissarbeiten voraussetzt.
Quelle — Beschwerdeschrift RA Zirngast gegen degewo, 08.01.2020, Az. 14 C 250/19
16. Januar 2020
ARD Kontraste berichtet über den Fall
Fall Graunstraße 7
Das ARD-Politmagazin Kontraste berichtet über den degewo-Asbestskandal — der erste überregionale Fernsehbeitrag zum Fall. Der damalige degewo-Pressesprecher Paul Lichtenthäler erklärt im Interview: „Lasst den Fußboden in Ruhe — dann kannst du da gut drin wohnen." Er spricht von einer „Balance zwischen Hysterie und sinnvoller Information". Gleichzeitig genehmigte die degewo Renovierungen in asbestbelasteten Wohnungen. Das Schlusswort des Beitrags folgt allerdings einer irreführenden Schlussfolgerung: Eine negative Raumluftmessung beim Nachbarn wird als „auch ein Teil der Wahrheit" präsentiert — obwohl das Asbestmaterial in allen Wohnungen des Gebäudes verbaut ist und das LG Berlin Raumluftmessungen für die Gefahrenbeurteilung als nicht maßgeblich eingestuft hat (Az. 66 S 212/18). →
Faktencheck: Behauptung 13
Quelle — ARD Kontraste, Sendung v. 16.01.2020
30. Januar 2020
LG Berlin bestätigt PKH-Ablehnung — Richterin Bock
Fall Graunstraße 7
Das LG Berlin (Az. 63 T 13/20, Richterin Bock) weist die Beschwerde zurück. Begründung: Der Mieter habe nur eine „abstrakte" Gesundheitsgefährdung dargelegt, nicht die vom BGH (VIII ZR 271/17) geforderte „konkrete". Ein Zirkelschluss: Der Nachweis einer konkreten Gefahr kann nur im Hauptverfahren erbracht werden — aber die PKH-Ablehnung verhindert das Hauptverfahren. Der Rechtsweg ist endgültig verschlossen.
Quelle — LG Berlin, Beschluss v. 30.01.2020, Az. 63 T 13/20
Oktober 2020
degewo erstellt "Wohngesundheit"-Webseite
Die degewo richtet auf ihrer Website einen Bereich zum Thema „Wohngesundheit" ein (erstmals archiviert am 29. Oktober 2020). Die Seite thematisiert Schadstoffe allgemein, benennt aber weder die Anzahl der betroffenen Wohnungen noch bietet sie individuelle Auskunftsmöglichkeiten für Bestandsmieter.
Dezember 2020
Stettiner Straße 21: „Diese Sanierung ist die HÖLLE"
Die BZ Berlin berichtet über die Zustände in der Stettiner Straße 21 in Gesundbrunnen: Seit sieben Jahren werden 16 Mietparteien durch Bauarbeiten belastet. Mieter berichten: „Staub, Lärm und Dreck." „Die degewo lässt uns im Stich." Bei der Strangsanierung wurden auch Asbestrohre entfernt — laut Mietern ohne ausreichende Schutzmaßnahmen. degewo erklärte, das Vorgehen sei „als ordentlich eingestuft" worden. Ersatzwohnungen gab es nicht.
Quelle — BZ Berlin, 30.12.2020; Fallbeispiel Stettiner Str. 21 →
18. Mai 2021
Strafanzeige: RA Dr. Schüttpelz erstattet Anzeige gegen degewo-Verantwortliche
Fall Graunstraße 7
RA Dr. Schüttpelz erstattet Strafanzeige gegen „unbekannte verantwortliche Geschäftsträger bei der DEGEWO" — Plural, nicht Singular. Die Vorwürfe: fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen (§ 229 StGB) und unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 Abs. 1 StGB). Schüttpelz dokumentiert: „Die Ermittlung persönlicher Verantwortlichkeit übersteigt die Ermittlungsmöglichkeiten meines Mandanten, weshalb er sich nunmehr mit dem Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft wendet."
Quelle — Strafanzeige RA Dr. Schüttpelz v. 18.05.2021, Az. 281 UJs 699/21
3. August 2021
LKA 336: Über zweistündige Zeugenvernehmung
Fall Graunstraße 7
KHK'in Tomalla vom LKA 336 (Fachdienststelle für Umweltstraftaten) vernimmt den Geschädigten über zwei Stunden lang. Die Polizei sichert Beweismittel: Gutachten, Fotos, Renovierungsvereinbarung. Sie führt Melderegisterabfragen zu degewo-Mitarbeitern durch und fordert einen 27-seitigen Handelsregisterauszug an.
Quelle — Ermittlungsakte gegen degewo-Verantwortliche, Zeugenvernehmung v. 03.08.2021, Bl. 9–106
8. Oktober 2021
Polizei dokumentiert den „schlimmstmöglichen Fall"
Fall Graunstraße 7
KHK'in Tomalla fertigt einen 3-seitigen Abschlussvermerk. Die zentrale Passage: „Insbesondere das Abschleifen von asbesthaltigen Baustoffen mittels einer normalen Fräsmaschine in geschlossenen Wohnungen, dürfte in Bezug auf die Freisetzung vieler Asbestfasern und Gefährdung der anwesenden Menschen so ziemlich den schlimmstmöglichen Fall darstellen." Sie verweist den Vorgang an die Staatsanwaltschaft.
Quelle — Vermerk KHK'in Tomalla (LKA 336) zu degewo, 08.10.2021, Bl. 104–106
18. November 2021
Staatsanwältin Falkenstein stellt das Verfahren ein — mit einem Absatz
Fall Graunstraße 7
Sechs Wochen nach dem Polizeivermerk „schlimmstmöglicher Fall" stellt Staatsanwältin Falkenstein das Verfahren ein. Der einseitige Einstellungsbescheid geht
mit keinem Wort auf den Polizeivermerk ein. Begründung: Der Strafantrag sei verspätet (§ 77b StGB), es bestehe kein öffentliches Interesse, und durch die Tat seien „keine erheblichen Verletzungen" verursacht worden. Bemerkenswert: § 326 StGB (unerlaubter Umgang mit Abfällen) ist ein Offizialdelikt — die Staatsanwaltschaft ist zur Ermittlung verpflichtet, unabhängig von einem Strafantrag. Vollständige Analyse:
Das Strafverfahren — 7 Widersprüche.
Quelle — Einstellungsbescheid StA Falkenstein im degewo-Verfahren, 18.11.2021, Az. 281 UJs 699/21
2021
degewo informiert erstmals Neumieter über Asbestgefahr
Die degewo weist erstmals Neumieter auf die Asbestgefahr hin — nur in Schöneberg, nur bei befristeten Mietverträgen. Mieter müssen sich verpflichten, keine Löcher in die Wände zu bohren. Bestandsmieter erhalten keine vergleichbare Information.
Quelle — Berliner Tagesspiegel
16. Juni 2022
Generalstaatsanwaltschaft bestätigt Einstellung — OStA Heisig
Fall Graunstraße 7
Oberstaatsanwalt Stefan Heisig weist die Beschwerde zurück (Az. 121 Zs 393/22). Er fügt ein weiteres Argument hinzu: Gesundheitliche Beeinträchtigungen seien „dem Beschuldigten nicht kausal zurechenbar". Die Latenzzeit für asbestbedingte Krebserkrankungen beträgt 20–40 Jahre.
Quelle — GenStA Berlin, OStA Heisig im degewo-Verfahren, 16.06.2022, Az. 121 Zs 393/22
2022
Berliner Senat kürzt Asbestberatung
Trotz steigender Bekanntheit des Problems kürzt der Berliner Senat die Mittel für Asbestberatungsstellen. Die ohnehin unzureichende Infrastruktur für betroffene Mieter wird weiter geschwächt.
2022
degewo-Tochter dTD erhält Zulassung zur Asbestsanierung
Die degewo Technische Dienste GmbH (dTD) — hundertprozentige degewo-Tochter — erhält vom LAGetSi die Zulassung für die Sanierung schwach gebundenen Asbests. Eine Zulassung für fest gebundenen Asbest besteht bereits. Die degewo saniert fortan ihren eigenen Asbestbestand mit einer eigenen Firma.
Quelle — degewo.de — Fachkompetenz bei der Asbestsanierung; degewo Technische Dienste →
2023
degewo veröffentlicht "Menschenrechtserklärung"
Die degewo veröffentlicht eine Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten und bekennt sich zum Recht auf Gesundheit und angemessenes Wohnen.
Quelle — degewo.de — Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten
September 2023
Brief an degewo-Ombudsmann Dr. Rainer Frank — keine Antwort
Fall Graunstraße 7
Ein ehemaliger Mieter schreibt an Dr. Rainer Frank, den Ombudsmann der degewo, und schildert seinen Fall: genehmigte Renovierung einer Asbestwohnung, keine Warnung, Asbestfasern in großen Mengen freigesetzt. Dr. Rainer Frank antwortet nicht.
Quelle — Eigene Korrespondenz mit degewo-Vorstandsmitglied Dr. Rainer Frank, September 2023
Oktober 2023
Wilmersdorf: „Die Wahrheit kommt scheibchenweise raus"
degewo-Mieterin Carola S. aus der Schlangenbader Straße in Wilmersdorf berichtet: „Im Jahr 2015 bin ich in diese Wohnung eingezogen. Beim Einzug hat mich niemand darüber informiert, dass meine Wohnung möglicherweise asbestbelastet ist." Erst 2016 erhielt sie einen Brief — und die degewo berief sich auf eine Information aus 2013, als sie noch gar nicht dort wohnte. 2023 kamen neue Asbestfunde in Decken und Wänden hinzu. „Ich weiß nicht, wie viel Asbeststaub ich möglicherweise eingeatmet habe. Es sieht so aus, als ob die Wahrheit scheibchenweise rauskommt."
Quelle — Tagesspiegel Leute: „Angst vor Asbest in der Schlangenbader Straße"; Berliner Zeitung; Betroffene →
Mai 2025
degewo warnt vor Schwarzmaklern — schweigt zu Asbest
Die degewo warnt öffentlich vor Schwarzmaklern, die Mieter um bis zu 13.000 Euro betrügen, erstattet Strafanzeige und startet eine Aufklärungskampagne. Über die Asbestbelastung in ihren eigenen Wohnungen informiert sie weiterhin nicht.
Quelle — degewo.de — Achtung vor Schwarzmaklern
Mai 2025
Sanierung Schlangenbader Straße beginnt
Nach jahrelangem öffentlichem Druck begann im Mai 2025 die Asbestsanierung im Wohnkomplex Schlangenbader Straße — 1.200 Wohnungen, eines der bekanntesten Berliner Asbestgebäude. Es ist ein Bruchteil der per 2024 noch 6.736 betroffenen degewo-Wohnungen und ein noch kleinerer Bruchteil der berlinweit bis zu 500.000 betroffenen Einheiten.
Quelle — Medienberichte 2025
Dezember 2024
Erkundungspflicht aus neuer Gefahrstoffverordnung gestrichen
Die Bundesregierung verabschiedet die
Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die
Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer — zentrales Ergebnis des dreijährigen Nationalen Asbestdialogs — wird gestrichen. Gebäudeeigentümer müssen
nicht von sich aus prüfen, ob Asbest vorhanden ist. Frankreich hat eine Erkundungspflicht seit 2002. In Polen ist die Nichtmeldung strafbar.
Quelle — GefStoffV-Novelle, Dezember 2024; Nationaler Asbestdialog 2017–2020 (BMAS)
Oktober 2025
Drucksache 19/23 946: Aktuelle Zahlen zeigen fortdauerndes Ausmaß
Die Schriftliche Anfrage von Andreas Otto (
Drs. 19/23 946) liefert aktuelle Zahlen per 31.12.2024: degewo noch
6.736 Wohnungen unter Asbestverdacht, berlinweit mindestens
29.153. Die GESOBAU macht keine Angaben — obwohl sie 2000 noch 12.700 Wohnungen meldete. 2024 wurden insgesamt
3.543 Wohnungen saniert. Die degewo saniert „nur in seltenen Ausnahmefällen" bewohnte Wohnungen.
Quelle — Drucksache 19/23 946, Schriftliche Anfrage Andreas Otto (Grüne), Antwort v. 09.10.2025
2026
Die Situation heute — was die Zahlen nicht zeigen
Hinter den Zahlen dieser Chronologie stehen Menschen. Mieter, die seit Jahren in ihren Wohnungen leben, renovieren, Staub einatmen — ohne zu wissen, dass in ihren Böden und Wänden Asbest verbaut ist. Manche haben Bodenbeläge selbst entfernt, weil niemand sie warnte. Die degewo wusste es. Sie wusste es seit Jahrzehnten.
Selbst wenn in einer Wohnanlage einzelne Wohnungen asbestsaniert wurden, erfuhren die übrigen Mieter davon nichts. In der Graunstraße 7 etwa wurden einzelne Wohnungen saniert — doch niemand in der Anlage wusste, dass es sich um Asbestsanierungen handelte, weil die degewo entgegen der Behauptung ihres damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Sebastian Scheel nicht über bevorstehende Asbestsanierungen informierte. Das war kein Versehen. Das war System: Die Problematik sollte nicht öffentlich werden.
Was bleibt, ist irreversibel. Asbestfasern, einmal eingeatmet, bleiben im Körper — ein Leben lang. Sie können Lungenkrebs auslösen, Asbestose, Mesotheliom. Kein Urteil, keine Mietminderung und keine nachträgliche Sanierung kann das rückgängig machen. Wer über Jahre unwissentlich Asbest ausgesetzt war, trägt dieses Risiko für den Rest seines Lebens.
Die degewo ist ein landeseigenes Unternehmen — es gehört den Berlinerinnen und Berlinern. Es hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mietern. Stattdessen hat es eine hochgefährliche Substanz in Tausenden Wohnungen jahrzehntelang verschwiegen.
Wie all diese Stränge zusammenlaufen, dokumentiert die Startseite dieser Recherche.