Für Betroffene

Ihre Rechte als Mieter bei Asbest

Asbest in der Wohnung kann ein Mietmangel sein. Ob Sie die Miete mindern können, hängt am Zustand des Materials. Bei unbeschädigten Platten hat das Landgericht Berlin keinen Mangel angenommen (Urteil vom 17.01.2018, 18 S 140/16). Anfrage beim Vermieter, Dokumentation und ein eigenes Gutachten stehen Ihnen unabhängig davon offen. Was Ihnen zusteht, wovon es abhängt und wie Sie vorgehen.

Schritt 1: Dokumentieren

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an den Berliner Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht, der Erfahrung mit Asbestfällen hat.

Dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Wohnung. Fotografieren Sie verdächtige Materialien (Bodenbeläge, Wandplatten, Rohrisolierungen). Notieren Sie, ob und wann Ihr Vermieter Sie über eine mögliche Asbestbelastung informiert hat — oder ob das nie geschehen ist. Welche Materialien typischerweise Asbest enthalten und wie Sie diese erkennen, erklärt Was ist Asbest?

Schritt 2: Rechtsschutz sichern

Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht ab oder treten Sie einem Mieterverein bei — bevor Sie den Vermieter kontaktieren. Die Wartezeit beträgt beim Berliner Mieterverein drei Monate, bei der Berliner MieterGemeinschaft einen Monat; Versicherungen nennen üblicherweise drei. Wenn der Streit bereits läuft, ist es zu spät. Was für die Wahl zwischen beidem spricht und was Versicherungen ausschließen, steht unter Bevor Sie den Vermieter anschreiben.

Die Ausnahme: der akute Fall. Ist Material beschädigt — gebrochene Platten, offene Fugen, Staub nach Arbeiten am Boden —, warten Sie nicht. Dann gilt die umgekehrte Folge: erst anzeigen, dann Rechtsschutz. Der Mangel ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 536c Abs. 1 Satz 1 BGB); wer die Anzeige unterlässt, haftet ihm für den daraus entstehenden Schaden (Abs. 2 Satz 1). Und der Zustand wird nicht besser, während die Wartezeit läuft.

Keine Ausnahme: nichts ist beschädigt, aber Arbeiten sind angekündigt. Ob hier etwas anzuzeigen ist, hängt am Mangelbegriff — und den beurteilen Gerichte unterschiedlich. § 536c Abs. 1 Satz 1 BGB verlangt die Anzeige, wenn sich ein Mangel zeigt. Er verlangt sie auch, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr nötig wird. Angekündigte Arbeiten allein sind weder das eine noch das andere. Solange kein Mangel anzuzeigen ist, greifen die Folgen des Absatzes 2 nicht. Sieht ein Gericht schon im unbeschädigten Material einen Mangel, wird die unterlassene Anzeige teuer. Verloren gehen Minderung, Schadensersatz nach § 536a Abs. 1 und die Kündigung ohne Fristsetzung. Und zwar soweit der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte (Abs. 2 Satz 2). Was etwas bewirkt, ist die Anfrage aus Schritt 3. Wer Arbeiten veranlasst, hat vor Beginn eine Pflicht gegenüber dem ausführenden Unternehmen. Er muss ihm alle vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe übermitteln, schriftlich oder elektronisch. So steht es in § 5a Abs. 1 Satz 1 GefStoffV; Absatz 4 erstreckt das auf private Haushalte. Diese Pflicht trifft ihn unabhängig von Ihrem Brief. Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 greift die Entlastungsvermutung „kein Asbest“ nicht (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV).

Ob Sie den Rechtsschutz abwarten können, entscheidet der Vorlauf. Eine Modernisierung ist spätestens drei Monate vor Beginn in Textform anzukündigen (§ 555c Abs. 1 Satz 1 BGB). Das gilt nicht, wenn die Maßnahme sich nur unerheblich auswirkt und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führt (Abs. 4). Drei Monate reichen für die kürzeste Wartezeit — einen Monat bei der Berliner MieterGemeinschaft —, nicht sicher für drei. Für Erhaltungsmaßnahmen verlangt § 555a Abs. 2 BGB nur eine rechtzeitige Ankündigung. Zwei Ausnahmen entbinden auch davon. Die erste: Die Einwirkung auf die Mietsache ist nur unerheblich. Die zweite: Die Maßnahme muss zwingend sofort durchgeführt werden. Reicht der Vorlauf nicht, schreiben Sie vor den Arbeiten — dann ohne diese Absicherung.

Eine eigene Uhr läuft daneben. Die Strafantragsfrist beginnt nicht mit dem Verdacht: § 229 StGB setzt eine eingetretene Körperverletzung voraus. Welche Tatbestände bei Asbest greifen und warum ein Verfahren trotzdem eingestellt werden kann, steht unter Das Strafverfahren; alle Fristen nebeneinander stehen unter Sechs Uhren.

Schritt 3: Vermieter schriftlich anfragen

Fragen Sie Ihren Vermieter schriftlich per Einschreiben, ob in Ihrer Wohnung asbesthaltige Materialien verbaut sind. Über eine ihm bekannte Asbestbelastung muss er Sie informieren — so das Landgericht Berlin (Urteil vom 17.01.2018, 18 S 140/16); was das Urteil genau sagt und was es offenlässt, steht unter Muss der Vermieter von sich aus informieren? Die Antwort belegt, was der Vermieter weiß; bleibt sie aus, belegt Ihr Schreiben, dass Sie gefragt haben.

Musterschreiben — Anfrage an den Vermieter

An: [Vermieter/Hausverwaltung] Betreff: Anfrage zur Asbestbelastung meiner Wohnung — [Adresse, Wohnungsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um schriftliche Mitteilung, ob in meiner Wohnung asbesthaltige Materialien verbaut sind und welche. Im Urteil vom 17.01.2018 (Az. 18 S 140/16) nahm das Landgericht Berlin an, eine professionelle Vermieterin müsse ihre Mieter über eine ihr bekannte Asbestbelastung informieren. Abschließend entschieden ist der Fall nicht: Das Gericht verwies die Sache teilweise zur Beweisaufnahme an das Amtsgericht Charlottenburg zurück; der Ausgang ist nicht veröffentlicht. Ich bitte außerdem um Mitteilung, wann die Wohnung zuletzt auf Asbest untersucht wurde und ob eine Sanierung geplant ist. Bitte antworten Sie mir bis zum [Datum, 14 Tage]. Mit freundlichen Grüßen [Name]

Schritt 4: Unabhängiges Gutachten einholen

Sie können Ihre Wohnung auf eigene Kosten auf Schadstoffe untersuchen lassen. Nötig ist das in vier Lagen: bei beschädigtem Material, vor oder nach Arbeiten am Boden, wenn Ihr Vermieter einen eigenen Bericht vorlegt, und wenn in einer anderen Wohnung derselben Anlage Asbest nachgewiesen wurde (warum der Nachbarfall zählt). Ist nichts beschädigt und steht nichts an, reicht für den Anfang die schriftliche Anfrage aus Schritt 3. Ob Mieter über die Hinweispflicht hinaus Auskunft verlangen können, ist offen: Im Verfahren 65 S 209/17 hielt die Kammer die verlangte Auskunft für bereits erteilt und verneinte einen weitergehenden Anspruch für diesen Fall. Antwortet Ihr Vermieter nicht oder weicht er aus, führt deshalb nur die Materialprobe zu einer belastbaren Antwort. Wenn Sie eines beauftragen: einen unabhängigen, zertifizierten Schadstoffgutachter oder ein akkreditiertes Umweltlabor — nicht den Gutachter Ihres Vermieters. Die reine Laboranalyse einer Materialprobe kostet rund 50 bis 150 Euro. Eine Bauteilprobe mit Sachverständigen-Bericht vor Ort kostet rund 300 bis 800 Euro. Beide Spannen sind Erfahrungswerte, keine erhobenen Marktpreise; ausführlich in Asbest-Gutachten: Kosten, Beweiskraft, wer zahlt. Ob Sie das Geld ersetzt bekommen, setzt zuerst voraus, dass ein Mangel vorliegt (wann das der Fall ist); die weiteren Voraussetzungen stehen unter Schadensersatz. Bohren, brechen oder schleifen Sie asbestverdächtiges Material nie selbst an — jede mechanische Bearbeitung setzt Fasern frei. Überlassen Sie die Probenahme dem Gutachter. Kündigen Sie sie dem Vermieter schriftlich an: Die Entnahme greift in die Mietsache ein. In dem Fall, mit dem diese Recherche begonnen hat, war die Renovierung genehmigt. Hinterher warf die Vermieterseite dem Mieter dafür Sachbeschädigung vor (§ 303 StGB; AG Wedding, 14 C 250/19 — Zivilverfahren, Vorwurf der Gegenseite, keine Feststellung eines Gerichts). Was bei beschädigten Platten oder sichtbaren Faserrückständen zu tun ist, steht unter Sofortmaßnahmen für Betroffene.

Und wenn Auskunft oder Gutachten ergeben: ja, Asbest verbaut, aber unbeschädigt? Dann sind drei Dinge zu tun. Halten Sie den Zustand mit Datum fest — Fotos der Flächen, der Fugen, der Übergänge (so dokumentieren Sie richtig). Lassen Sie das Material in Ruhe: nicht bohren, nicht schleifen, nichts abziehen, keine Probe selbst abschneiden. Und schreiben Sie Ihrem Vermieter, bevor in der Wohnung gearbeitet wird — ein eigenes Gutachten ist für dieses Schreiben kein Muss. Die Anfrage aus Schritt 3 hält fest, dass Sie gefragt haben. Beschädigungen ändern die Lage sofort. Bevorstehende Renovierungsarbeiten ändern sie auch: für ein eigenes Gutachten hier; ob etwas anzuzeigen ist, klärt Schritt 2. Was zum unbeschädigten Zustand bekannt ist, steht in Asbest in der Wohnung: Was tun?

Schritt 5: Rechtsberatung suchen

Bei geringem Einkommen hilft die Beratungshilfe (Beratungsschein vom Amtsgericht) für die anwaltliche Erstberatung. Für ein Gerichtsverfahren können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen — im Verfahren Schork vs. Zirngast (AG Wedding, 14 C 250/19) wurde sie einem Mieter verweigert. Verlieren Sie das Verfahren, tragen Sie auch die Kosten der Gegenseite. Prozesskostenhilfe ändert daran nichts (§ 123 ZPO); eine Rechtsschutzversicherung deckt dieses Risiko je nach Vertrag.

Eine Übersicht aller Anlaufstellen — Mietervereine, Verbraucherzentrale, Schadstoffgutachter, Gesundheitsämter und ärztliche Beratung — finden Sie unter Anlaufstellen und Hilfsangebote.

Mietminderung bei Asbest — wann sie greift (§ 536 BGB)

Liegt ein Mangel vor, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB); eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB). Sie müssen die Minderung nicht einklagen — Sie dürfen die Zahlung aber auch nie einfach einstellen. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Zustand des Materials ab. Die Übersicht zeigt, was Gerichte entschieden haben:

Urteilsübersicht: Minderungsquoten bei Asbest

Gericht Aktenzeichen Minderung Sachverhalt
LG Berlin 65 S 419/10 10 % Eine einzelne gebrochene asbesthaltige Bodenplatte
LG Berlin 18 S 133/15 20 % Beschädigte asbesthaltige Bodenplatten — Minderung rückwirkend für den gesamten Mietzeitraum; Berufungsurteil zum Verfahren AG Spandau 6 C 539/14, dort abgeändert, Revision nicht zugelassen; Volltext
LG Berlin 66 S 212/18 20 % Beschädigte Floor-Flex-Platten (asbesthaltige Vinyl-Bodenplatten); auf eine tatsächliche Asbestbelastung der Raumluft kommt es nicht an — dazu Anspruch auf Beseitigung; Revision nicht zugelassen
AG Eutin 27 C 593/15 Volle Befreiung Asbestfreisetzung — Gebrauchstauglichkeit aufgehoben: für den Mangelzeitraum keine Miete geschuldet, dazu Ersatz der Kosten der Ersatzunterkunft. Nach Ende des Mangels galt die Befreiung nicht weiter; die klagende Mieterin wurde zur Räumung verurteilt, weil sie weiter nicht zahlte
LG Berlin 18 S 140/16 keine Unbeschädigte Bodenplatten und Kleber: kein Mangel — Minderung und Rückzahlung abgewiesen. Zugleich: Ein professioneller Vermieter muss spätestens seit 1996 über bekannte Asbestbelastung informieren. Schmerzensgeld und künftige Schäden an das Amtsgericht zurückverwiesen; Ausgang nicht veröffentlicht

Ob schon unbeschädigter Asbest ein Mangel ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich. Das Amtsgericht Eutin formulierte allgemein: Bei Asbest gebe es keine Wirkungsschwelle, deshalb sei „regelmäßig von einem Mangel auszugehen" (27 C 593/15, Rn. 83). Entschieden hat es allerdings einen Fall freigesetzter Fasern. Das Landgericht Berlin stellt auf den Zustand ab. Unbeschädigte Platten sind kein Mangel, solange ein Faseraustritt weder vorliegt noch zu befürchten ist (66 S 212/18). Beschädigte Platten sind grundsätzlich ein Mangel; auf eine tatsächliche Asbestbelastung der Raumluft kommt es dafür nicht an (66 S 212/18). Die Quoten: 10 % für eine einzelne gebrochene Bodenplatte (Urteil vom 16.01.2013, 65 S 419/10), 20 % bei beschädigten Platten (18 S 133/15; 66 S 212/18), volle Befreiung bei Unbewohnbarkeit (AG Eutin). Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c Abs. 1 Satz 1 BGB) — schriftlich, damit Sie es belegen können (Muster unten). Wer sie unterlässt, haftet dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden (Abs. 2 Satz 1). Teurer ist die zweite Folge. Minderung und Schadensersatz nach § 536a Abs. 1 entfallen (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2). Aber nur, soweit der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte. Und Sie können dann nur noch mit angemessener Abhilfefrist fristlos kündigen (Nr. 3). Für eine Mängelanzeige braucht es einen Mangel: Folgt man der Berliner Linie, gibt es bei unbeschädigtem Material keinen Mangel anzuzeigen. Stehen Arbeiten am Boden an, nehmen Sie die Anfrage aus Schritt 3. Ob Sie dafür den Rechtsschutz abwarten können, entscheidet der Vorlauf (Schritt 2). Liegt ein Mangel vor, zeigen Sie auch dann an, wenn Sie annehmen, Ihr Vermieter wisse längst Bescheid. Im Streit müssten Sie diese Kenntnis beweisen — ein Einschreiben ist billiger als dieser Beweis. Im Fall 66 S 212/18 hielt das Gericht die Anzeige für entbehrlich, weil die Vermieterin die Gefahr aus den konkreten beschädigten Platten kannte. Das war eine Feststellung für diesen Fall und für diesen Zeitraum. Eine Annahme ersetzt diesen Nachweis nicht. Die Minderung setzt kein Verschulden des Vermieters voraus (§ 536 Abs. 1 BGB). Die Anzeigepflicht aus § 536c Abs. 1 BGB bleibt davon unberührt. In 18 S 133/15 hat die Kammer den Ausschluss nach §§ 536b, 536c Abs. 2 BGB ausdrücklich verneint. Die Mieter hatten nach dem Vortrag der Vermieterin „Kontakt" zu ihr aufgenommen, worauf sie den Bodenbelag beproben ließ. Die Kenntnis der defekten Fliesen war daher noch keine Kenntnis des Mangels. Die trat erst mit der Kenntnis von der Asbestbelastung ein. Auf eine Entbehrlichkeit der Anzeige lässt sich der Fall nicht stützen. Kannten Sie den Mangel schon bei Vertragsschluss, regelt § 536b BGB, ob Sie mindern dürfen — eine Frage für die Beratung. Eine Analyse aller Urteile: Rechtsprechung.

Wichtig für die Höhe der Forderung: Eine Minderung wirkt nicht nur ab heute. Bestand der Mangel schon länger, können Sie zu viel gezahlte Miete grundsätzlich auch rückwirkend zurückfordern (§ 812 BGB). Die Grenze setzt die Verjährung. Die dreijährige Frist (§ 195 BGB) beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie vom Mangel erfahren haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erfahren müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Unabhängig von Ihrer Kenntnis endet die Verjährung für diese Rückforderung spätestens nach zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB). Über mehrere Jahre kann so eine erhebliche Summe zusammenkommen; die genaue Reichweite sollten Sie anwaltlich prüfen lassen.

Musterschreiben — Mängelanzeige

Die Mängelanzeige passt, wenn das Material beschädigt ist. Ist nichts beschädigt, gibt es keinen Mangel anzuzeigen; dann bleibt es bei der Anfrage aus Schritt 3 — auch dann, wenn Arbeiten am Boden anstehen. Den Zustand beschreiben Sie konkret — die Formulierung stimmen Sie mit dem Mieterverein oder einer Anwältin ab.

An: [Vermieter/Hausverwaltung] Betreff: Mängelanzeige — Asbest in meiner Wohnung, [Adresse, Wohnungsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Wohnung wurde am [Datum] durch [Gutachten / Materialprobe / Ihre Auskunft vom [Datum]] festgestellt, dass [konkretes Bauteil, z. B. der Bodenbelag und der darunterliegende Kleber] asbesthaltig ist. Das Material ist beschädigt: [Zustand konkret beschreiben — gebrochen, gerissen, offene Fugen, abgelöster Kleber]. Ich zeige Ihnen diesen Mangel hiermit an und fordere Sie auf, ihn zu beseitigen (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Ich bitte darum, die Arbeiten fachgerecht durch eine zertifizierte Fachfirma ausführen zu lassen. Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] mit, wie und bis wann Sie den Mangel beheben. Mit freundlichen Grüßen [Name]

Musterschreiben — Mietminderung wegen Asbest

Zwei Wege, und sie sind nicht gleich riskant. Sie können die geminderte Miete zahlen — oder die volle Miete unter Vorbehalt und die Rückforderung später geltend machen. Der zweite Weg ist der sichere — gegen eine Kündigung: Es entsteht kein Rückstand und damit kein Kündigungsgrund aus der Minderung. Dass das Geld zurückkommt, ist damit nicht gesagt. Wer weiß, dass er nicht zahlen muss, und trotzdem zahlt, bekommt es nicht zurück (§ 814 BGB); dass eine ausdrücklich unter Vorbehalt geleistete Zahlung nicht darunterfällt, steht nicht im Gesetzeswortlaut, sondern ist die praktische Folgerung daraus. Zurückgefordert wird nach § 812 BGB, und dieser Anspruch verjährt: Im Verfahren 66 S 212/18 wurde die Rückzahlung für 2009 bis 2013 gerade deshalb abgewiesen. Lassen Sie die Rückforderung also nicht liegen — besprechen Sie in der Beratung, bis wann sie geltend gemacht sein muss. Was passiert, wenn Sie stattdessen einbehalten, steht im Kasten darunter.

Die beiden Zahlungsvarianten — eine davon gehört in das Schreiben, die Anweisung selbst nicht:

A, der sichere Weg: „Die volle Miete werde ich ab dem [Monat] weiterhin überweisen, ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung des geminderten Anteils. Damit entsteht kein Rückstand.“

B, mit Kündigungsrisiko: „Die geminderte Miete in Höhe von [Betrag] € werde ich ab dem [Monat] unter Vorbehalt weiterer Ansprüche überweisen.“

Die 30 Tage im Schreiben sind eine Empfehlung, keine gesetzliche Frist — wie die 14 Tage in Schritt 3. Verstreichen sie, geschieht nichts von selbst. Sie belegen aber, dass Sie zur Beseitigung aufgefordert haben, und wann.

Kam auf Ihre Mängelanzeige gar keine Antwort, ergänzen Sie einen Satz. Er gehört hinter „Um Mitteilung hatte ich bis zum [Datum] gebeten.“ und lautet: „Eine Antwort ist bis heute nicht erfolgt.“

An: [Vermieter/Hausverwaltung] Betreff: Mietminderung wegen Asbestbelastung — [Adresse, Wohnungsnummer] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom [Datum der Mängelanzeige] habe ich Ihnen den Asbestmangel in meiner Wohnung angezeigt und Sie zur Beseitigung aufgefordert. Um Mitteilung hatte ich bis zum [Datum] gebeten. Der Mangel ist bis heute nicht beseitigt. Das Material ist [Zustand konkret beschreiben: gebrochen, gerissen, offene Fugen, abgelöster Kleber]. Beschädigte asbesthaltige Bodenplatten hat das Landgericht Berlin in zwei Verfahren als Mangel der Mietsache angesehen (§ 536 BGB); es hat dafür eine Minderung von 20 % angenommen (Urteil vom 11.02.2016, Az. 18 S 133/15; Az. 66 S 212/18). Ich mindere hiermit die Miete ab dem [Datum] um [Prozentsatz — Höhe vorher mit Mieterverein oder Anwalt abstimmen] %. Die Höhe richtet sich nach der konkreten Beeinträchtigung im Einzelfall. [Hier die gewählte Zahlungsvariante einsetzen — siehe über dem Schreiben] Ich fordere Sie erneut auf, den Mangel zu beseitigen (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), und zwar innerhalb von 30 Tagen. Andernfalls behalte ich mir vor, Schadensersatzansprüche nach § 536a BGB geltend zu machen. Mit freundlichen Grüßen [Name] Anlagen: – Kopie meiner Anfrage vom [Datum] und der Mängelanzeige vom [Datum] – [ggf. Laborbericht / Gutachten] – Fotos des Wohnungszustands

Wenn Sie Miete einbehalten: das Kündigungsrisiko

Zuerst, wofür dieser Abschnitt nicht gilt. Wer die Minderung erklärt und die Miete unter Vorbehalt voll weiterzahlt, gerät in keine der folgenden Lagen. Es geht hier ausschließlich um das Einbehalten von Geld.

Warum das ernst ist. Behalten Sie Miete ein und war die Kürzung nicht berechtigt, kann der Vermieter fristlos kündigen. Zwei Wege stehen im Gesetz für die fristlose Kündigung: Verzug an zwei aufeinander folgenden Fälligkeitsterminen — oder ein Rückstand über mehr als zwei Termine, der zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB). Für den ersten Weg gilt bei Wohnraum eine Schwelle: Der Rückstand muss eine Monatsmiete übersteigen (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Für den zweiten Weg gilt diese Ein-Monats-Schwelle nicht — dort nennt das Gesetz selbst eine Grenze: zwei Monatsmieten. Und das ist der Fall, der bei einer laufenden Kürzung entsteht.

Was die Kündigung abwendet. Am einfachsten: nachzahlen, bevor gekündigt wird. Das Gesetz sagt dazu: „Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird“ (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Danach bleibt nur die Nachzahlung im Räumungsverfahren: Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn die fällige Miete und die Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB binnen zwei Monaten beglichen werden — oder wenn sich eine öffentliche Stelle zur Zahlung verpflichtet. Die Frist läuft ab Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Das greift nicht noch einmal, wenn in den zwei Jahren davor schon eine Kündigung auf diesem Weg unwirksam wurde.

Und die Kündigung, über die seltener gesprochen wird. Neben der fristlosen kann der Vermieter hilfsweise ordentlich kündigen — also für den Fall, dass die fristlose scheitert. Die ordentliche Kündigung verlangt ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 573 Abs. 1 BGB). Dazu zählt das Gesetz insbesondere eine schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Und sie wirkt nicht sofort, sondern mit der Kündigungsfrist des § 573c Abs. 1 BGB. Nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung der Wohnung verlängert sich diese Frist für den Vermieter um je drei Monate (Satz 2). Die Nachzahlung regelt das Gesetz nur für die fristlose Kündigung; für die ordentliche fehlt eine entsprechende Vorschrift. Was daraus folgt, hat diese Recherche nicht ausgewertet — fragen Sie in der Beratung ausdrücklich danach.

Wer wirklich einbehalten will, lässt Grund und Höhe vorher prüfen — beim Berliner Mieterverein oder bei einer Fachanwältin für Mietrecht. Wie das ohne eigene Mittel geht, steht unter Rechtsberatung suchen.

Quellen — §§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2, 546a Abs. 1, 569 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2, 573 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 573c BGB (amtlicher Wortlaut). Dass § 569 Abs. 3 Nr. 2 nur die fristlose Kündigung erfasst, ist ein Umkehrschluss aus dem Gesetzeswortlaut, keine Auswertung der Rechtsprechung.

Weitere Ansprüche

Schadensersatz (§ 536a BGB)

War der Mangel schon bei Vertragsschluss vorhanden, haftet der Vermieter auf Schadensersatz auch ohne Verschulden (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB). Entsteht der Mangel später, haftet er, wenn er ihn zu vertreten hat oder mit der Beseitigung in Verzug ist (Alt. 2 und 3). Voraussetzung ist in allen drei Fällen ein Mangel (wann er vorliegt). Ersetzt werden etwa Kosten für eigene Gutachten, Umzugskosten und die Mietdifferenz bei einer teureren Ersatzwohnung. Bei Gesundheitsschäden kommen Schmerzensgeld und Behandlungskosten hinzu. Bei Unbewohnbarkeit gehören die Kosten einer Ersatzunterkunft dazu: Das AG Eutin sprach sie zu, nachdem im Keller Asbestfasern freigesetzt worden waren (Urteil vom 20.06.2018, Az. 27 C 593/15).

Muss der Vermieter von sich aus informieren? (LG Berlin, 18 S 140/16)

Die Kammer nahm eine Pflicht an, von sich aus zu informieren. Im Urteil vom 17.01.2018 (Az. 18 S 140/16) wäre ein unterlassener Warnhinweis nach ihren Ausführungen eine Verletzung der Verkehrssicherungs-, Schutz- und Obhutspflichten (§§ 241, 823 BGB). Abschließend entschieden ist der Fall nicht: Das Gericht verwies die Sache zur Beweisaufnahme an das Amtsgericht Charlottenburg zurück, der Ausgang ist nicht veröffentlicht. Für eine professionelle Vermieterin führt die Kammer aus: Diese musste „spätestens bei Erlass der Asbest-Richtlinie im Jahre 1996 erkennen", dass beschädigte asbesthaltige Baustoffe Mieter gefährden können. Die Vermieterin hatte „schon auf Grund des Baualters des Gebäudes hinreichenden Anlass, ihren Wohnungsbestand daraufhin zu untersuchen, ob bei der Errichtung asbesthaltige Baustoffe verwendet wurden". Informiert der Vermieter nicht, verletzt er seine Pflicht — auch wenn kein Gesundheitsschaden eingetreten ist. Schadensersatz setzt aber einen Schaden voraus, und eine Mietminderung folgt aus der unterbliebenen Information allein nicht. Über Schmerzensgeld und künftige Schäden muss das Amtsgericht neu verhandeln. Das Musterschreiben für die Anfrage steht unter Schritt 3.

Aus dem öffentlichen Recht kommt keine weitere Informationspflicht hinzu. Die Gefahrstoffverordnung (novelliert 2024/2025) verpflichtet den, der Bauarbeiten beauftragt: Er muss der ausführenden Firma Baujahr und vorhandene Erkenntnisse mitteilen (§ 5a GefStoffV). Seit dem 5. Dezember 2024 gilt zudem § 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV. Bei Bauarbeiten in Gebäuden mit Baubeginn vor November 1993 darf danach nicht ohne Weiteres von Asbestfreiheit ausgegangen werden. Eine Pflicht, Mieter zu informieren, oder eine allgemeine Erkundungspflicht für Eigentümer begründet die Verordnung nicht. Die Verordnung stammt aus dem Arbeitsschutz und verschiebt die mietrechtliche Beweislast nicht automatisch. Was das für Mieter bedeutet → Auch die EU-Asbestrichtlinie 2023/2668 senkt nur den Arbeitsplatz-Grenzwert — Mieter profitieren nicht.

Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt ein dokumentierter Fall. Ende 2019 verschickte die degewo an Mieter im Kreuzberger Häuserblock Naunynstraße eine mehrseitige Modernisierungsankündigung. Auf Seite 6 stand „Rückbau und Entsorgung ev. schadstoffhaltiger Bauteile" — das Wort Asbest fiel nicht. Eine Mieterin fragte auf Anraten ihrer Rechtsvertreterin beim Berliner Mieterverein nach und drohte mit einem eigenen Gutachter. Erst dann legte die degewo offen, dass es sich um eine Asbestsanierung handelte. Belegstelle für Wortlaut und Ablauf ist das MieterMagazin 4/2021 des Berliner Mietervereins (Rosemarie Mieder, „Asbest – Ev. schadstoffhaltige Teile"). Enthält Ihre Ankündigung ähnliche Sammelbegriffe, fragen Sie schriftlich nach — und lassen Sie sich die Antwort schriftlich bestätigen. Naunynstraße 2019 — die ausführliche Recherche →

Deliktsrechtliche Ansprüche (§ 823 BGB)

Bei Gesundheitsschäden durch Asbest können Sie neben vertraglichen auch deliktische Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Schädigung und dem Schädiger Kenntnis erlangen (§ 199 Abs. 1 BGB). Unabhängig von der Kenntnis endet sie bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit spätestens dreißig Jahre nach der schädigenden Handlung (§ 199 Abs. 2 BGB).

Asbestbedingte Erkrankungen treten oft erst nach Jahrzehnten auf (lange Latenzzeit). Sichern Sie deshalb auch künftige Schäden — etwa durch eine Feststellungsklage, die Ihre Ansprüche für spätere Gesundheitsfolgen offenhält. Eine Hürde zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: 2014 wies er eine solche Klage als unzulässig ab (Urteil vom 02.04.2014, Az. VIII ZR 19/13). Ein Gutachten hatte das Erkrankungsrisiko als „sehr, sehr gering" und kaum über dem allgemeinen Lebensrisiko liegend eingestuft. Wie ein Gericht das Risiko bewertet, hängt am Gutachten. Das Gutachten hängt daran, was dokumentiert ist: wer was wann bearbeitet hat, mit Fotos und Daten (Beweise sichern). Warum Mieterklagen scheitern →

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Ein weiterer Weg setzt an der eigenen Gesundheit an, unabhängig vom Mietvertrag: Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, welchen Gesundheitsgefahren er sich aussetzt. Wer nicht weiß, dass er Asbest bearbeitet, kann diese Entscheidung nicht treffen. Daraus kann eine Geldentschädigung folgen. Sie ist etwas anderes als Schmerzensgeld: Sie setzt keinen körperlichen Schaden voraus — den es bei Asbest oft jahrzehntelang nicht gibt. Sie verlangt aber einen schwerwiegenden Eingriff, der sich nicht auf andere Weise auffangen lässt. Maßgeblich sind Art, Dauer und Ausmaß der Verletzung und das Verhalten des Verantwortlichen (ständige Rechtsprechung seit BGH, Urteil vom 26.01.1971, Az. VI ZR 95/70).

Wie das in einem Asbestfall aussieht, hat eine Berliner Kanzlei im Februar 2016 beschrieben; Namen nennt sie nicht. Ein Vermieter bot eine ihm bekannt asbestbelastete Wohnung mit Mietnachlass und Baumarktgutscheinen zur Selbstrenovierung an, ohne auf die Gefahr hinzuweisen. Kläger ist der Mandant der Kanzlei: ein Helfer, der bei der Renovierung mitarbeitete, nicht der Mieter selbst. Er nahm an fünf Tagen hintereinander je acht Stunden kniend Floor-Flex-Platten ab und schliff den schwarzen Kleber mit Sandpapier — ohne jede Schutzmaßnahme. Die Kanzlei klagte auf Geldentschädigung und daneben auf Schmerzensgeld. In ihrem Beitrag schrieb sie: „Mit dieser Klage betreten wir Neuland."

Zur Einordnung: Das ist die Schilderung einer erhobenen Klage, kein Urteil. Der Beitrag nennt weder Gericht noch Aktenzeichen, und einen Ausgang dokumentiert er nicht. Hier steht deshalb kein belegter Erfolgsweg. Hier steht eine Anspruchsgrundlage, die eine Kanzlei in genau dieser Konstellation für tragfähig hielt — und die Klage darauf selbst als Neuland bezeichnet hat. Wer selbst renoviert hat, ohne informiert worden zu sein, sollte diesen Anspruch mit einer Anwältin oder einem Anwalt ausdrücklich ansprechen. Der Beitrag der Kanzlei im Internet Archive →

Modernisierung oder Erhaltung — wovon Ihr Sonderkündigungsrecht abhängt (§ 555e BGB)

Ob Sie kündigen können, hängt an der Einordnung der Maßnahme. Das Amtsgericht Schöneberg hat eine Asbestsanierung als Erhaltungsmaßnahme nach § 555a BGB eingeordnet, nicht als Modernisierung (Urteil vom 18.02.2016, Az. 106 C 282/15; Rechtskraft aus öffentlichen Quellen nicht belegbar). Für Erhaltungsmaßnahmen sieht das Gesetz kein Sonderkündigungsrecht vor: § 555e Abs. 1 Satz 1 BGB knüpft es an den Zugang der Modernisierungsankündigung — ein Umkehrschluss aus dem Wortlaut, keine ausgewertete Rechtsprechung. Es hängt also daran, was in Ihrem Fall angekündigt wird. Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht (§ 555e BGB). Nach Zugang der Ankündigung können Sie außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Frist ist kurz: Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt (§ 555e Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei Maßnahmen mit nur unerheblicher Einwirkung auf die Wohnung und nur unerheblicher Mieterhöhung entfällt das Recht (§ 555e Abs. 2 BGB). Für solche Maßnahmen entfällt schon die Ankündigungspflicht (§ 555c Abs. 4 BGB). Bei einer Erhaltungsmaßnahme gilt stattdessen § 555a Abs. 3 BGB: Der Vermieter muss Aufwendungen, die Ihnen durch die Maßnahme entstehen, in angemessenem Umfang ersetzen und auf Verlangen Vorschuss leisten. Wollen Sie ohnehin ausziehen, sichern Sie zuerst Ihre Beweise — bevor Sie die Wohnung aufgeben. Was gilt, wenn das Schreiben „Modernisierung" sagt und die Maßnahme eine Sanierung ist — wie in der degewo-Ankündigung von Ende 2019? Die ausgewerteten Urteile beantworten das nicht; diese Frage gehört in eine Beratung.

Worauf es im Asbestverfahren ankommt

Mietminderung richtig durchsetzen

Die zugesprochenen Minderungsquoten hängen vom Zustand des Materials ab — von der einzelnen gebrochenen Platte bis zur Faserfreisetzung (Urteilsübersicht oben). Wichtig: Stellen Sie die Mietzahlung niemals einfach ein. Wer ohne formalen Schritt aufhört zu zahlen, riskiert ein Räumungsverfahren und verliert die Wohnung, bevor das eigentliche Verfahren überhaupt begonnen hat. Teilen Sie dem Vermieter schriftlich mit, dass Sie die Miete mindern, um welchen Prozentsatz und weshalb — das Musterschreiben für die Mietminderung steht oben. Der Berliner Mieterverein kann Ihnen dabei helfen, diesen Brief aufzusetzen. Was droht, wenn Sie Geld einbehalten und die Kürzung sich als unberechtigt erweist, steht im Kasten Wenn Sie Miete einbehalten: das Kündigungsrisiko.

So dokumentieren Sie richtig

Fotos sind der Anfang, nicht der Beweis. Fotografieren Sie den Zustand mit Datum, sobald Ihnen etwas auffällt — jede Bruchstelle, jede offene Fuge, jeden Kratzer. Diese erste Stufe kostet nichts und hat keine Wartezeit.

Wird es ernst — weil Sie mindern, Schadensersatz verlangen oder ausziehen wollen —, reichen Fotos häufig nicht mehr: Fotos allein sind angreifbar, die Gegenseite kann einwenden, sie seien gefälscht oder nicht zuzuordnen. Dann kommt die zweite Stufe dazu:

  • Zeugen, die den Zustand der Wohnung (z. B. gebrochene Platten, Asbestböden) zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigen können — etwa Personen, die bei Einzug oder Renovierung dabei waren.
  • Wenn möglich, ein selbständiges Beweisverfahren beantragen: Dabei schickt das Gericht einen Gutachter in die Wohnung, der den Zustand dokumentiert. Dieses Verfahren sollte eingeleitet werden, solange Sie noch in der Wohnung leben.
  • Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter (E-Mails, Briefe, Vereinbarungen) sorgfältig aufbewahren — insbesondere Renovierungsvereinbarungen, in denen kein Asbesthinweis enthalten ist.

Vor einem Auszug gilt beides doppelt. Ist die Wohnung erst zurückgegeben, kann der Vermieter den Zugang blockieren — etwa mit dem Hinweis, ein neuer Mieter sei eingezogen. Was vor der Rückgabe zu sichern ist →

Das Gutachter-Problem

Asbest in Wohngebäuden ist ein enges Fachgebiet — nicht jeder gerichtlich bestellte Sachverständige arbeitet darin. Ein Gutachten kann deshalb Schlussfolgerungen enthalten, die sich angreifen lassen. Für Betroffene bedeutet das: Lassen Sie sich durch ein ungünstiges Erstgutachten nicht entmutigen. Ihr Anwalt kann das Gutachten angreifen; ob das Gericht ein neues einholt, liegt im Ermessen des Gerichts (§ 412 ZPO).

Taktiken aus einem dokumentierten Verfahren

Die folgenden Strategien sind im Verfahren Schork vs. Zirngast dokumentiert (AG Wedding, 14 C 250/19):

  • Abstreiten: Man habe von nichts gewusst. Je weniger Sie dokumentiert haben, desto leichter fällt der Gegenseite dieses Bestreiten.
  • Verzögern: Anwälte seien im Urlaub oder überlastet, Fristen werden ausgereizt, Termine verschoben. Ziel ist es, Ihr Verfahren auszubremsen, bis Sie aufgeben oder die Beweislage sich verschlechtert.
  • Beweiszugang blockieren: Nach Ihrem Auszug wird behauptet, ein neuer Mieter sei eingezogen — ein Gutachter komme dann nicht mehr in die Wohnung.
  • Auf das Formular pochen: Mündlich wird etwas zugesagt, im vorformulierten Vertragsformular steht etwas anderes — und im Streit gilt plötzlich nur das Formular. Rechtlich ist das nicht selbstverständlich: Individuelle Abreden gehen Formularklauseln vor (§ 305b BGB). Halten Sie mündliche Zusagen deshalb zeitnah schriftlich fest und benennen Sie Zeugen.
  • Opferumkehr: Der Geschädigte wird zum Täter erklärt — etwa durch den Vorwurf, er habe gegen eine Vereinbarung verstoßen, oder durch Drohungen mit Gegenanzeigen (§ 303 StGB, § 201 StGB). Das Ziel: Nicht der Vermieter, der die Belastung verschwieg, steht im Fokus — sondern der Mieter, der sich wehrt. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Die Vorwürfe im Verfahren Schork vs. Zirngast →

Die vollständige Dokumentation — wie Berliner Vermieter mit Asbest umgehen — in der Übersicht des Berliner Asbest-Skandals.

Weiterführende Informationen

In unseren häufigen Fragen (FAQ) finden Sie Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Asbest und Mietrecht. Wenn Sie selbst betroffen sind, können Sie Ihren Fall vertraulich melden. Warum Beschäftigte für dieselben Fasern entschädigt werden und Mieter leer ausgehen, ist der blinde Fleck des deutschen Systems.

Vertiefende Hintergründe im Blog: warum die Gefahrstoffverordnung 2025 keine Erkundungspflicht für Eigentümer vorsieht, und wie die Justiz bei Asbestgefährdung andere Prioritäten setzt als bei Online-Delikten. Außerdem: welche gesundheitlichen Folgen eine verspätete Information haben kann, und warum die neue europäische Asbestrichtlinie Mietern nicht hilft.

Praktische Schritt-für-Schritt-Ratgeber

Kennen Sie Ihre Rechte. Nutzen Sie sie.

Dokumentieren, anfragen, begutachten lassen, beraten lassen. Jeder dokumentierte Fall erhöht den Druck für systematische Aufklärung.