Hintergrund

Was ist Asbest?

Asbest ist krebserregend und war bis 1993 als Baustoff erlaubt. Laut WHO gibt es keinen sicheren Schwellenwert — jede eingeatmete Faser zählt. In Berlin sind mindestens 29.153 landeseigene Wohnungen betroffen.

Was genau ist Asbest?

Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender Silikatminerale mit einer faserigen Struktur. Der Name kommt aus dem Griechischen und bedeutet „unzerstörbar" — und genau das macht Asbest so gefährlich. Die Fasern sind extrem dünn (bis zu 500-mal dünner als ein menschliches Haar), hitzebeständig, säurefest und nahezu unzerstörbar im menschlichen Körper.

Wegen dieser Eigenschaften wurde Asbest jahrzehntelang als „Wunderfaser" in der Bauindustrie eingesetzt: als Dämmmaterial, in Bodenbelägen, Wandplatten, Rohrisolierungen und Dacheindeckungen. Erst als die verheerenden Gesundheitsfolgen nicht mehr zu leugnen waren, wurde Asbest in Deutschland 1993 vollständig verboten (EU-weit erst 1999).

Warum ist Asbest so gefährlich?

Wenn asbesthaltige Materialien beschädigt, bearbeitet oder durch Alterung brüchig werden, setzen sie mikroskopisch kleine Fasern frei. Diese Fasern schweben in der Luft und können eingeatmet werden. Im Körper angekommen, können sie nicht abgebaut werden — sie bleiben für immer.

Die Folgen zeigen sich oft erst 20 bis 40 Jahre nach der Exposition:

  • Asbestose: Vernarbung des Lungengewebes, die zu Atemnot und verminderter Lungenfunktion führt
  • Lungenkrebs: Deutlich erhöhtes Risiko, insbesondere in Kombination mit Rauchen
  • Malignes Mesotheliom: Aggressiver Krebs des Brust- oder Bauchfells — fast ausschließlich durch Asbest verursacht, in den meisten Fällen tödlich
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die EU-Richtlinie 1999/77/EG stellen klar: Es gibt keinen sicheren Schwellenwert für Asbestexposition. Jede einzelne Faser kann potenziell Krebs auslösen.

Wo ist Asbest in Berliner Wohnungen verbaut?

Besonders betroffen sind Gebäude, die zwischen den 1960er und 1980er Jahren errichtet wurden. In Berlin betrifft das einen erheblichen Teil des Wohnungsbestands — insbesondere Plattenbauten und Mehrfamilienhäuser. Typische Fundorte:

  • Floor-Flex-Bodenbeläge: Vinyl-Bodenfliesen mit Asbestanteil, häufig in Küchen und Bädern
  • Wandplatten und Deckenplatten: Asbestzement-Platten, oft als leichte Verkleidung verwendet
  • Rohrisolierungen: Asbesthaltige Ummantelung von Heizungs- und Wasserrohren
  • Dachplatten und Fassadenverkleidungen: Eternit-Platten mit Asbestzement
  • Fensterkitt und Fliesenkleber: Weniger bekannt, aber häufig asbesthaltig
  • Nachtspeicherheizungen: Ältere Modelle können asbesthaltige Dämmung enthalten

„Intakt" heißt nicht „sicher"

Die degewo und andere Wohnungsunternehmen argumentieren häufig, dass asbesthaltige Materialien unbedenklich seien, solange sie „intakt" sind. Diese Aussage ist in mehrfacher Hinsicht irreführend:

  • Alterung: Asbestmaterialien werden mit der Zeit spröde und brüchig — auch ohne äußere Einwirkung
  • Alltägliche Belastung: Türen schlagen, Möbel werden gerückt, Bilder aufgehängt, Regale montiert — jede mechanische Belastung kann Fasern freisetzen
  • Renovierung: Bohren, Schleifen, Sägen in asbesthaltige Materialien setzt massiv Fasern frei — besonders gefährlich, wenn der Mieter nicht über die Belastung informiert wurde
  • Kein Schwellenwert: Die EU-Richtlinie 1999/77/EG stellt fest, dass es keinen sicheren Grenzwert gibt. „Intakt" ist keine Garantie für „sicher"

Die Dimension in Berlin

Schätzungen zufolge sind in Berlin bis zu 500.000 Wohnungen mit asbesthaltigen Materialien belastet (Schätzung Grüne). Allein die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo hatte 2018 noch 16.277 Wohneinheiten unter Asbestverdacht (gerundet: 17.000) — per 31.12.2024 sind es laut Drucksache 19/23 946 noch 6.736. Was diese Zahlen bedeuten, zeigt unsere Analyse. Berlinweit melden die landeseigenen Unternehmen (ohne GESOBAU, die im Jahr 2000 noch 12.700 Wohnungen meldete und heute jede Auskunft verweigert) mindestens 29.153 betroffene Wohnungen. Pro betroffener Wohnung fallen laut Senatsantwort durchschnittlich 500 Kilogramm asbesthaltiger Abfall bei der Sanierung an (Drs. 18/20 913).

Die Mieter werden in der Regel nicht informiert. Viele wohnen seit Jahren oder Jahrzehnten in diesen Wohnungen, ohne zu wissen, was in ihren Wänden, Böden und Decken steckt. Andere Länder gehen mit dem Problem anders um — Frankreich und Polen zeigen, wie es geht.

„Panikmache" Asbest — Hysterie oder reale Gefahr?

Wer auf Asbest in Wohnungen hinweist, hört oft: „Das ist Panikmache." Ein Blick auf die Zahlen zeigt das Gegenteil.

Der Vorwurf der „Panikmache" ist ein wiederkehrendes Muster — nicht nur bei der degewo. Vermieter, Hausverwaltungen und selbst Behörden nutzen das Wort, um berechtigte Sorgen von Mietern abzutun. Auch der ehemalige degewo-Pressesprecher Paul Lichtenthäler argumentierte 2020 vor laufender ARD-Kamera mit einer „Balance zwischen Hysterie und sinnvoller Information".

Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache:

Die Zahlen — kein Grund zur Entwarnung

  • 1.500 Tote pro Jahr in Deutschland durch asbestbedingte Erkrankungen — mehr als durch Verkehrsunfälle im Straßenverkehr (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA)
  • Kein sicherer Grenzwert: Die WHO und die EU-Richtlinie 1999/77/EG stellen klar — jede einzelne eingeatmete Asbestfaser kann potenziell Krebs auslösen
  • 20–40 Jahre Latenzzeit: Asbestbedingte Erkrankungen zeigen sich oft erst Jahrzehnte nach der Exposition. Wer heute exponiert wird, erkrankt möglicherweise erst 2050
  • Mesotheliom: Dieser aggressive Krebs des Brust- oder Bauchfells wird fast ausschließlich durch Asbest verursacht. Die 5-Jahres-Überlebensrate liegt unter 10%

Das EU-Parlament: keine Panikmacher

Am 3. Oktober 2023 verabschiedete das Europäische Parlament die überarbeitete Asbestrichtlinie (2023/2668). Kernpunkt: Der Arbeitsplatz-Grenzwert wird auf 0,002 Fasern pro cm³ gesenkt — das Zehnfache des bisherigen Werts. Die EU-Abgeordneten stimmten mit überwältigender Mehrheit dafür. Kein Parlamentarier sprach von „Panikmache".

Warum der Panikmache-Vorwurf gefährlich ist

Wer „Panikmache" ruft, erreicht zwei Dinge: Betroffene Mieter zweifeln an ihrer eigenen Wahrnehmung — und die Öffentlichkeit verliert das Interesse. Im Fall der degewo kommt hinzu: Das Unternehmen wusste nachweislich seit dem Jahr 2000 von der Asbestbelastung in mindestens 14.400 Wohnungen (Kleine Anfrage 14/219). Statt zu informieren, entschied man sich für Schweigen. Den Mietern, die es trotzdem herausfanden, wurde „Panikmache" vorgeworfen.

Die Realität: Nicht die Mieter, die sich sorgen, handeln irrational — sondern die Vermieter, die wider besseres Wissen schweigen.

Panikmache — oder Vertuschung?

Im dokumentierten Fall der Graunstraße 7 genehmigte die degewo einem Mieter die Renovierung einer Wohnung, die sie selbst errichtet hat und deren Asbestbelastung seit dem Jahr 2000 dokumentiert ist. Der Mieter ließ den Asbestkleber unwissentlich mit einer Betonfräse entfernen: 1,2 bis 1,5 Millionen Fasern pro Kubikmeter Raumluft. Wer die Bedenken dieses Mieters als „Panikmache" bezeichnet, verkennt die Dimension des Problems. → Der dokumentierte Fall

Quellen — BAuA: Berufskrankheiten-Statistik 2023; WHO: Chrysotile Asbestos (2014); EU-Richtlinie 2023/2668; ARD Kontraste, 16.01.2020; Kleine Anfrage 14/219 (Berliner Abgeordnetenhaus, 01.04.2000)

Schwach gebunden vs. fest gebunden

Nicht jedes Asbestprodukt ist gleich gefährlich. Die Art der Bindung entscheidet über das Risiko.

Hohes Risiko

Schwach gebundener Asbest

Asbestanteil oft über 60%. Die Fasern sind nur locker in einer Matrix eingebettet und können durch Berührung, Luftzug oder Alterung freigesetzt werden.

Typische Produkte: Spritzasbest an Stahlträgern und Decken, Leichtbauplatten, Dichtungsschnüre, Nachtspeicherheizungen, Rohrisolierungen

Die Sanierung schwach gebundenen Asbests unterliegt strengen Vorschriften (TRGS 519) und darf nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden.

Geringeres Risiko

Fest gebundener Asbest

Asbestanteil typisch 10–15%. Die Fasern sind in eine feste Matrix (meist Zement) eingebunden. Solange die Oberfläche intakt ist, werden weniger Fasern freigesetzt.

Typische Produkte: Asbestzement-Platten (Eternit), Floor-Flex-Bodenbeläge, Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Blumenkästen

Aber: Bohren, Sägen, Schleifen oder Brechen setzt auch bei fest gebundenem Asbest massiv Fasern frei. Auch Alterung und Verwitterung können die Bindung lösen.

Warum diese Unterscheidung im Berliner Kontext wichtig ist

Die degewo-Wohnungen enthalten überwiegend schwach gebundenen Asbest in Boden- und Wandbelägen. Im PwC-geprüften Konzernlagebericht 2017 benennt die degewo selbst „Objektrisiken aus dem Umgang mit asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen", die „bereits in mehr als 5.000 Fällen erfolgreich beseitigt" worden seien. Bis Ende 2024 wurden laut Drucksache 19/23 946 insgesamt rund 9.500 Wohnungen saniert (Differenz 16.277 minus 6.736) — ausschließlich bei Mieterwechsel. Die degewo saniert nach eigener Auskunft „nur in seltenen Ausnahmefällen" bewohnte Wohnungen.

Quelle — PwC, Konzernabschlussprüfung degewo AG 2017 (Az. 0.0848797.001), S. 12

Die drei Dringlichkeitsstufen

Die deutschen Asbest-Richtlinien unterscheiden drei Dringlichkeitsstufen für den Umgang mit asbesthaltigen Produkten in Gebäuden.

Dringlichkeitsstufe I

Sofortige Sanierung erforderlich

Akute Faserfreisetzung — unmittelbarer Handlungsbedarf. Sanierung muss unverzüglich eingeleitet werden. Nutzungseinschränkungen oder Sperrung der betroffenen Räume können notwendig sein.

Dringlichkeitsstufe II

Sanierung mittelfristig notwendig

Erhöhtes Risiko der Faserfreisetzung. Sanierungsmaßnahmen müssen zeitnah geplant und durchgeführt werden. Regelmäßige Kontrolle des Materialzustands ist Pflicht.

Dringlichkeitsstufe III

Langfristige Überwachung

Material ist derzeit intakt. Regelmäßige Zustandskontrollen sind vorgeschrieben. Sanierung bei Nutzungsänderung, Renovierung oder Verschlechterung des Zustands.

Was die Immobilienwirtschaft Investoren sagt — aber Mietern verschweigt

Im Börsenprospekt der Deutsche Wohnen AG (2011) wird ein ganzer Unterabschnitt den deutschen Asbestrichtlinien gewidmet (S. 170–171). Investoren werden über alle drei Dringlichkeitsstufen informiert — einschließlich des Rechts der Mieter auf Mietminderung bei Dringlichkeitsstufe II und III. Die gleiche Information, die Investoren erhalten, wird den betroffenen Mietern vorenthalten.

Noch brisanter ist eine Passage im selben Prospekt unter den Risikofaktoren (S. 56): Für den älteren Immobilienbestand im Portfolio — rund 49.700 Wohneinheiten, davon ca. 56 % in Berlin — wurde keine Untersuchung auf schädliche Umweltkontamination durchgeführt. Das Unternehmen räumt ein, dass erhebliche Belastungen, einschließlich asbesthaltiger Baumaterialien, möglicherweise nicht erkannt wurden. Investoren werden also gewarnt, dass systematisch nicht geprüft wurde — während Mieter weder über das Risiko noch über die fehlende Prüfung informiert werden.

Quelle — Deutsche Wohnen AG, Prospectus v. 14. November 2011, S. 56 (Risikofaktoren) und S. 170–171 (Asbestrichtlinien); Vollständige Analyse →

Asbest in Berliner Mietwohnungen

Warum Berlin besonders betroffen ist — und warum die landeseigenen Wohnungsunternehmen im Zentrum des Problems stehen.

Warum gerade Berlin?

Berlin hat einen der größten Bestände an Nachkriegs-Wohnungsbauten in Deutschland. In der Bauphase der 1960er bis 1980er Jahre — sowohl in Ost- als auch in West-Berlin — wurde Asbest massiv als Baumaterial eingesetzt. Plattenbauten, Mehrfamilienhäuser und Sozialwohnungen dieser Ära sind besonders betroffen. Hinzu kommt, dass Berlin über den größten landeseigenen Wohnungsbestand Deutschlands verfügt: sechs Wohnungsbaugesellschaften verwalten zusammen rund 350.000 Wohnungen.

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen

Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften — degewo, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, WBM und Berlinovo — sind dem Land Berlin rechenschaftspflichtig. Ihre Aufsichtsräte werden von der Senatsverwaltung besetzt. Diese Struktur bedeutet: Politische Entscheider kontrollieren die Unternehmen, die über Asbestsanierung entscheiden — und haben gleichzeitig ein Interesse daran, die damit verbundenen Milliarden-Kosten zu vermeiden.

Das Informationsdefizit

Die degewo verfügt nachweislich seit dem Jahr 2000 über eine interne Erfassung ihrer asbestbelasteten Wohnungen. In der Kleinen Anfrage 14/219 vom 01.04.2000 bezifferte der damalige Staatssekretär Frank Bielka die Zahl auf 14.400 Wohnungen mit asbesthaltigen Flex-Platten — und entschied: keine Mieterinformation. Diese Erfassung — später als „Asbestkarte" bekannt — wird den Mietern bis heute vorenthalten. Erst durch die Drucksache 18/21 259 (2019) wurde öffentlich bekannt: Allein bei der degewo stehen 15.978 Mieteinheiten unter Asbestverdacht.

Was bei Mieterwechsel passiert

Die degewo erklärte 2019: „Seit Anfang 2013 werden grundsätzlich bei Mieter- und Mieterinnenwechsel vorhandene asbesthaltige Beläge ausgebaut." Das bedeutet: Bis 2013 wurden asbesthaltige Beläge bei Mieterwechsel nicht standardmäßig entfernt. Und auch nach 2013 gilt die Sanierung nur bei Mieterwechsel — Bestandsmieter, die vor 2013 eingezogen sind, leben potenziell weiterhin mit Asbest.

QuelleDrucksache 18/21 259; Antwort Staatssekretär Sebastian Scheel, 2019

Asbest erkennen — geht das?

Asbestfasern sind mit bloßem Auge nicht erkennbar. Aber es gibt Hinweise, die auf asbesthaltige Materialien deuten.

Die wichtigste Regel vorweg

Asbest kann nur durch eine Laboranalyse zweifelsfrei identifiziert werden. Visuelle Erkennung ist nicht möglich — die Fasern sind mikroskopisch klein (0,1–2 Mikrometer Durchmesser). Wenn Sie einen Verdacht haben, lassen Sie eine Materialprobe von einem akkreditierten Labor untersuchen. Kosten: typisch 30–80 Euro pro Probe.

Hinweise auf mögliche Asbestbelastung

Baujahr: Wurde Ihre Wohnung oder das Gebäude zwischen 1960 und 1993 gebaut oder umfassend renoviert? Dann ist eine Asbestbelastung wahrscheinlich.

Floor-Flex-Böden: Quadratische Bodenfliesen (oft 25×25 cm oder 30×30 cm), häufig in Grau-, Braun- oder Beigetönen. Typisch für Küchen und Bäder in Sozialwohnungen der 1960er–1980er Jahre. Wenn diese Fliesen brechen, splittern oder sich lösen, können Asbestfasern freigesetzt werden.

Cushion-Vinyl: Weiche, gepolsterte Vinyl-Bodenbeläge, die vor 1982 hergestellt wurden. Die Unterseite (Trägerschicht) kann Asbest enthalten.

Leichtbauplatten: Wand- oder Deckenverkleidungen, die sich leicht und faserig anfühlen. Typisch in Feuchträumen, Abstellkammern und hinter Heizkörpern.

Rohrisolierungen: Weißliche oder graue Ummantelungen an Heizungs- und Wasserrohren, besonders in Kellern und Technikräumen.

Fensterkitt: In Gebäuden vor 1993 kann der Kitt zwischen Glasscheibe und Fensterrahmen asbesthaltig sein. Besonders relevant bei Fensteraustausch oder Renovierung.

Was Sie NICHT tun sollten

Wenn Sie Asbest vermuten: Niemals selbst bearbeiten, brechen, bohren, schleifen oder entfernen. Jede mechanische Einwirkung kann Fasern freisetzen. Lüften reicht nicht — die Fasern bleiben über Stunden bis Tage in der Luft. Kontaktieren Sie Ihren Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Untersuchung.

Floor-Flex-Platten und schwarzer Kleber

Quadratische Vinyl-Fliesen mit Asbestanteil — und der asbesthaltige Kleber darunter. In Zehntausenden Berliner Wohnungen verbaut, von den meisten Mietern nie als Gefahr erkannt.

Was sind Floor-Flex-Platten?

Floor-Flex-Platten sind quadratische Vinyl-Bodenfliesen, die in den 1960er bis 1980er Jahren als preiswerter Standardbodenbelag in Sozialwohnungen, Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden verlegt wurden. Sie messen typischerweise 25×25 cm oder 30×30 cm und sind in Grau-, Braun- oder Beigetönen gehalten. Ihr Asbestanteil (meist Chrysotil) beträgt zwischen 10 und 25 Prozent — sie gelten damit als fest gebundenes Asbestprodukt.

In vielen Wohnungen wurden Floor-Flex-Platten später mit Laminat, Teppich oder PVC überdeckt. Der Asbest ist dann unsichtbar — aber nicht verschwunden. Erst bei Renovierung, Rückbau oder wenn die Deckschicht sich löst, kommt das Problem zum Vorschein.

Die doppelte Gefahr: der schwarze Kleber

Was viele nicht wissen: Unter den Floor-Flex-Platten sitzt ein schwarzer Bitumenkleber, der häufig ebenfalls asbesthaltig ist. Bei Renovierungsarbeiten ist dieser Kleber das größere Problem — denn um einen neuen Bodenbelag zu verlegen, muss der alte Kleber oft vom Estrich entfernt werden. Beim Abfräsen, Abschleifen oder Abkratzen werden massiv Asbestfasern freigesetzt.

Im zentralen Fall dieser Dokumentation passierte genau das: Die degewo genehmigte 2012 die Renovierung einer ihr seit dem Jahr 2000 bekannten Asbestwohnung. Der Mieter ließ den schwarzen Kleber mit einer Fräsmaschine entfernen. Ein Sachverständiger bestätigte später: Der Kleber sei „zu 99 Prozent asbesthaltig".

Warum Floor-Flex-Platten so schwer zu erkennen sind

Floor-Flex-Platten sehen aus wie gewöhnliche Vinyl-Fliesen. Ohne Laboranalyse ist eine Asbestbelastung nicht erkennbar — weder an der Farbe, noch an der Oberfläche, noch am Geruch. Selbst Fachleute aus der Bodenbelagsbranche können asbesthaltige Floor-Flex-Platten nicht zuverlässig von asbestfreien Produkten unterscheiden.

Wie viele Wohnungen sind betroffen?

Allein bei der degewo waren im Jahr 2000 mindestens 14.400 Wohnungen mit asbesthaltigen Flex-Platten erfasst (Drucksache 14/219). Per 31.12.2024 stehen laut Drucksache 19/23 946 noch 6.736 degewo-Wohnungen unter Asbestverdacht. Berlinweit sind es mindestens 29.153 Wohnungen der landeseigenen Gesellschaften — ohne die GESOBAU, die jede Auskunft verweigert. Wenn Sie in einer Wohnung aus den 1960er–1980er Jahren leben: So erkennen Sie Floor-Flex-Platten — und was der schwarze Kleber darunter bedeutet →

Häufige Verharmlosungen

Was Vermieter und Wohnungsunternehmen sagen — und was die Wissenschaft dazu sagt.

„Solange es intakt ist, besteht keine Gefahr."

Die EU-Richtlinie 1999/77/EG stellt klar: Es gibt keinen sicheren Schwellenwert für Asbestexposition. „Intakt" ist eine Momentaufnahme — Materialien altern, werden durch alltägliche Nutzung belastet und können jederzeit Fasern freisetzen. Zudem: Wer definiert „intakt"? Der Vermieter, der ein finanzielles Interesse an der Nicht-Sanierung hat?

„Asbest ist nur gefährlich, wenn man es einatmet."

Das ist technisch korrekt — und genau deshalb so zynisch. In einer Wohnung mit asbesthaltigen Böden und Wänden ist die Einatmung nicht hypothetisch, sondern alltäglich. Fasern werden durch Gehen, Möbelrücken, Staubsaugen, Fensteröffnen und selbst durch Luftbewegungen freigesetzt. Besonders gefährdet: Kinder, die häufig auf dem Boden spielen.

„Die Messwerte liegen unter dem Grenzwert."

Es gibt keinen wissenschaftlich anerkannten „sicheren" Grenzwert für Asbest. Die technische Richtkonzentration (TRK) von 1.000 Fasern/m³ ist ein arbeitshygienischer Orientierungswert für zeitlich begrenzte berufliche Exposition — kein Gesundheitsschutzwert für dauerhaftes Wohnen. Die WHO betont: Jede einzelne eingeatmete Faser kann Krebs verursachen.

„Wir sanieren bei Mieterwechsel."

Das bedeutet: Bestandsmieter, die seit Jahren in der Wohnung leben, müssen weiter mit Asbest wohnen — bis sie ausziehen. Erst dann wird saniert. Das ist keine Gesundheitsschutzmaßnahme, sondern eine Kostenoptimierung: Bei Mieterwechsel steht die Wohnung ohnehin leer, die Sanierung verursacht keine zusätzlichen Mietausfallkosten.

Die Geschichte des Asbests

Vom „Wundermaterial" zum Karzinogen — eine Chronologie des Versagens.

Seit der Antike ist Asbest bekannt. Die Römer nannten es „amiantus" (unbefleckt) und nutzten es für feuerfeste Tischdecken und Leichentücher. Bereits in der Antike beobachtete der Naturforscher Plinius der Ältere, dass Sklaven in Asbestminen an Lungenkrankheiten starben.

Ab den 1930er Jahren war die Gesundheitsgefahr wissenschaftlich belegt. Der Zusammenhang zwischen Asbestexposition und Lungenkrebs wurde in Studien nachgewiesen. Die Asbestose war seit 1936 in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt.

Trotzdem: Massiver Einsatz ab 1950. In der Nachkriegs-Bauphase wurde Asbest in riesigen Mengen verbaut — günstig, leicht, feuerfest und vielseitig einsetzbar. Der Höhepunkt des Asbestverbrauchs in Deutschland lag in den 1970er Jahren bei über 170.000 Tonnen pro Jahr.

1979: Spritzasbest wurde in Deutschland verboten — aber nur für Neubauten. Bestandsbauten waren nicht betroffen.

1993: Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland vollständig verboten (Chemikalien-Verbotsverordnung).

1999: EU-weites Verbot durch Richtlinie 1999/77/EG. Alle EU-Mitgliedstaaten mussten bis spätestens 2005 ein vollständiges Asbestverbot umsetzen.

2005: Weltweites Verbot durch die WHO gefordert. Trotzdem wird Asbest in vielen Ländern (Russland, China, Indien, Brasilien) weiterhin abgebaut und verwendet.

Bis heute: In Deutschland sind Millionen von Gebäuden mit asbesthaltigen Materialien belastet. Die Sanierung kommt nur schleppend voran — weil sie teuer ist und weil es keine bundesweite Pflicht zur proaktiven Sanierung von Bestandsgebäuden gibt.

Was tun bei Asbestverdacht?

Praktische Schritte, wenn Sie vermuten, dass Ihre Wohnung Asbest enthält.

1. Ruhe bewahren. Nicht jeder Verdacht bestätigt sich. Und selbst wenn Asbest vorhanden ist, bedeutet das nicht automatisch eine akute Gefahr — solange das Material nicht bearbeitet oder beschädigt wird.

2. Nicht selbst bearbeiten. Kein Bohren, Schleifen, Brechen oder Entfernen. Kein Staubsaugen auf verdächtigen Böden (normaler Staubsauger filtert keine Asbestfasern). Verwenden Sie feucht wischende Reinigungsmethoden.

3. Vermieter schriftlich kontaktieren. Fordern Sie schriftlich Auskunft darüber, ob in Ihrer Wohnung asbesthaltige Materialien verbaut sind. Ihr Vermieter ist nach §535 BGB verpflichtet, einen vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zu gewährleisten — und Sie über bekannte Gefahren zu informieren.

4. Materialprobe untersuchen lassen. Wenn Sie selbst eine Probe nehmen: Befeuchten Sie das Material, brechen Sie ein kleines Stück ab, verpacken Sie es luftdicht in einem Zip-Beutel. Tragen Sie dabei eine FFP3-Maske. Senden Sie die Probe an ein akkreditiertes Labor.

5. Dokumentieren. Fotografieren Sie verdächtige Materialien, notieren Sie Datum und Fundort. Halten Sie schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter fest. Diese Dokumentation kann später für Mietminderung oder rechtliche Schritte wichtig sein.

6. Rechtsberatung einholen. Bei bestätigter Asbestbelastung haben Sie unter Umständen Anspruch auf Mietminderung, Sanierung oder Sonderkündigung.

Weiterführende Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.

Wie Berliner Vermieter mit der Asbestbelastung umgehen — und warum Tausende Mieter bis heute nicht informiert wurden — dokumentiert die Startseite dieser Recherche.

Wohnen Sie in einer betroffenen Wohnung?

Wenn Ihr Gebäude in den 1960er bis 1980er Jahren errichtet wurde, könnte Asbest verbaut sein.