Asbest-Betroffene in Berlin — Sie sind nicht allein
Mindestens 29.153 Wohnungen landeseigener Unternehmen stehen per 31.12.2024 unter Asbestverdacht (Drs. 19/23 946). Berlinweit bis zu 500.000. Hier können Sie Ihren Fall melden — vertraulich und auf Wunsch anonym.
Handlungsempfehlungen
Was Sie jetzt tun können
Bevor Sie irgendetwas tun: Rechtsschutz sichern
Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht ab oder treten Sie einem Mieterverein bei — bevor Sie den Vermieter kontaktieren. Viele Versicherungen und Mietervereine haben Wartezeiten von 3 Monaten. Wenn der Streit bereits läuft, ist es zu spät. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Mietrecht, der Erfahrung mit Asbestfällen hat. Zusätzlich empfiehlt sich ein Fachanwalt für Strafrecht — parallel, nicht stattdessen.
1. Informieren
Prüfen Sie, ob Ihre Wohnung betroffen sein könnte. Besonders Wohnungen aus den 1960er–1980er Jahren in Plattenbauten und Mehrfamilienhäusern sind gefährdet. Floor-Flex-Böden erkennen, Wandplatten und Rohrisolierungen können Asbest enthalten. Was eine Exposition gesundheitlich bedeuten kann, erklärt der Beitrag zu Asbestose, Latenzzeit und Symptomen.
2. Dokumentieren
Fotografieren Sie verdächtige Materialien. Notieren Sie, ob Platten, Böden oder Isolierungen beschädigt sind. Halten Sie schriftlich fest, ob und wann Ihr Vermieter Sie über Asbest informiert hat — oder eben nicht. Jede E-Mail, jeder Brief, jedes Telefonat mit Datum. Was nicht schriftlich ist, existiert später vor Gericht nicht.
3. Melden
Melden Sie Ihren Fall über unser Kontaktformular. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Jeder dokumentierte Fall verstärkt den Druck für eine systematische Aufklärung und Sanierung.
Eigenen Gutachter beauftragen
Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter Ihres Vermieters. Beauftragen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Schadstoffgutachter (ca. 300–600 € für eine Materialanalyse). Bestehen Sie darauf, dass alle Räume mit gleichem Bodenbelag beprobt werden — Vermieter nutzen eine Teilbeprobung gezielt als Argumentationslücke. Wenn die gleichen Platten verlegt sind, ist überall Asbest.
Strafantragsfrist: 3 Monate
Bei fahrlässiger Körperverletzung (§229 StGB) beträgt die Strafantragsfrist 3 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§77b StGB). Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Vermieter von Asbest wusste und Sie nicht informiert hat, sprechen Sie sofort mit einem Fachanwalt für Strafrecht.
Raumluftmessung negativ? Das beweist nichts.
Wenn Ihr Vermieter eine negative Raumluftmessung vorlegt und behauptet, alles sei sicher: Das LG Berlin (Az. 66 S 212/18) hat entschieden, dass Raumluftmessungen für die Beurteilung einer Asbestgefährdung nicht maßgeblich sind. Asbest wird nicht ständig freigesetzt — eine Momentaufnahme der Raumluft sagt nichts über das Material in Böden, Wänden oder Klebern. Lassen Sie sich davon nicht beruhigen. Faktencheck: Behauptung 10 →
Wichtig: Nicht selbst entfernen!
Versuchen Sie niemals, asbesthaltige Materialien selbst zu entfernen, zu schleifen oder zu beschädigen. Jede mechanische Bearbeitung setzt krebserregende Fasern frei. Kontaktieren Sie einen zertifizierten Schadstoffsanierer. Bei akuter Gefahr (großflächig beschädigte Platten, sichtbare Faserrückstände) wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Bezirks.
Juristische Praxis
Kennen Sie Ihre Rechte
Mietminderung, Beweissicherung, Vermieter-Taktiken, Gutachter-Probleme — was erfahrene Fachanwälte Betroffenen in Berliner Asbestverfahren raten.
Ihre formalen Rechte
Mietminderung (§536 BGB), Schadensersatz (§536a BGB), Informationspflicht des Vermieters, deliktsrechtliche Ansprüche — mit Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wie Mietminderung wirklich durchgesetzt wird, warum Beweise vor dem Auszug gesichert werden müssen und mit welchen Taktiken Vermieter arbeiten — Erfahrungswerte aus Berliner Asbestverfahren.
Vertraulich und auf Wunsch anonym. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht.
Hinweis
Das Formular dient der Dokumentation. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren: [email protected]
Vermieter kontaktieren
So kontaktieren Sie Ihren Vermieter
Egal ob degewo, Gewobag, Howoge oder privater Vermieter — fordern Sie Auskunft über Asbestbelastung immer schriftlich an. Nur so können Sie Ihre Anfrage im Streitfall belegen.
1. Schriftlich anfragen
Kontaktieren Sie Ihren Vermieter per E-Mail oder Einschreiben. Fragen Sie konkret: „Sind in meiner Wohnung asbesthaltige Materialien verbaut?" Setzen Sie eine Frist zur Beantwortung (14 Tage). Musterschreiben und Details →
2. Alles dokumentieren
Speichern Sie jede Kommunikation. Notieren Sie Datum, Inhalt und Gesprächspartner — auch bei Telefonaten. Mündliche Zusagen sind im Streitfall wertlos.
Übergreifende Ombudsstelle für alle Landeseigenen: ombud-lwu.de
Unterstützung
Anlaufstellen und Hilfsangebote
Berliner Mieterverein
Mietrechtliche Beratung
Der Berliner Mieterverein bietet seinen Mitgliedern Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragen, einschließlich Mängeln durch Schadstoffbelastung. Eine Mitgliedschaft ermöglicht Zugang zu Fachanwälten.
Bei akuter Gefahr durch beschädigte Asbestmaterialien wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Ihres Bezirks. Diese können eine Begutachtung veranlassen und ggf. Sofortmaßnahmen anordnen.
Wenn Sie den Verdacht auf Asbestbelastung haben, können Sie einen zertifizierten Schadstoffsanierer beauftragen. Die Kosten für die Untersuchung können ggf. dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.
Jeder neue Bericht macht das Muster sichtbarer. Namen und Details auf Wunsch anonymisiert. Den dokumentierten Hintergrund des Skandals finden Sie auf der Hauptseite.
„Es sieht so aus, als ob die Wahrheit scheibchenweise rauskommt. Das macht mich misstrauisch. Denn ich weiß ja nicht, was als Nächstes kommt."
„Beim Einzug hat mich niemand darüber informiert, dass meine Wohnung möglicherweise asbestbelastet ist. Ich habe zahlreiche Löcher in die Decke gebohrt, um Lampen anzubringen."
„Das ist — bei Asbest denke ich immer so — das ist so eine Frage der Balance zwischen Hysterie oder Panik oder Unruhe auslösen, nennen wir es Unruhe, oder sinnvolle Informationen. Wenn ich den Menschen sage: Lasst den Fußboden in Ruhe, bohr keine Löcher in die Wand, halte dich bitte dran — dann kannst du da gut drin wohnen. Dann finde ich das ausreichend, ehrlich gestanden."
— Paul Lichtenthäler, degewo Pressesprecher, Januar 2020
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Jeder Fall zählt
Je mehr dokumentierte Fälle, desto größer der Druck für systematische Aufklärung.