Berlin-Wedding · Der Fall Graunstraße
Wissen ↔ Handeln
Ein Mieter zieht in eine degewo-Wohnung. Was er nicht weiß: Das Unternehmen kennt den Asbest in diesen Häusern seit Jahrzehnten. Als er erfährt, was geschehen ist, ist die Tat längst verjährt.
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Die Graunstraße 7–8 in Berlin-Wedding — die degewo errichtet diese Häuser 1978 selbst. Asbest ist damals Standard-Baustoff: Wer baut, weiß, was verbaut ist.
1993 wird Asbest in Deutschland verboten. Von da an ist die Pflicht klar: Wer asbestbelastete Wohnungen vermietet, muss seine Mieter informieren.
Im Jahr 2000 steht es im Parlament: Staatssekretär Bielka beziffert auf eine Kleine Anfrage 14.400 betroffene degewo-Wohnungen — und der Senat entscheidet: keine Mieterinformation.
Februar 2012: Ein Mieter zieht in eine dieser Wohnungen. Die degewo genehmigt ihm die Renovierung. Schriftlich. Kein Wort über Asbest.
Er fräst den asbesthaltigen Boden — ohne Schutz. Die Polizei wird das später den „schlimmstmöglichen Fall“ nennen. In diesem Moment beginnt eine Frist zu laufen.
Fünf Jahre läuft die strafrechtliche Frist — gerechnet ab der Tat, für beide angezeigten Delikte. §326 ist sogar ein Offizialdelikt: Es bräuchte nicht einmal eine Anzeige des Mieters. Doch verfolgen kann niemand, was niemand weiß — und das Schweigen hält an.
2017. Beide Fristen laufen ab. Die Tat ist verjährt — und er weiß nicht einmal, dass überhaupt etwas geschehen ist.
Erst Ende 2018 — knapp sieben Jahre nach dem Einzug — erfährt er von einer „Schadstoffbelastung“. Ein von ihm beauftragtes Gutachten weist Asbest nach. Ein Jahr zu spät.
2021 ermittelt das LKA und nennt den Fall „schlimmstmöglich“. Doch strafrechtlich war längst alles verjährt — seit 2017. 2022 wird das Verfahren eingestellt.
Wer lange genug schweigt, sorgt dafür, dass die Tat verjährt ist, bevor sie jemand als Tat erkennt.
Dieser eine Mieter steht für viele. Was 2000 mit 14.400 degewo-Wohnungen begann, sind heute 23.883 (inkl. Verdacht). Das Strafrecht zählt ab der Tat — erledigt 2017. Das Zivilrecht ab dem Wissen — ab 2018. Dazwischen lag das Schweigen.
Der Fall in Belegen
Schweigen ist eine Methode.
Jeder Schritt dieser Chronik ist mit Drucksachen, Akten und Gerichtsentscheidungen belegt — nachvollziehbar, Jahr für Jahr.