Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Asbest in Mietwohnungen

Was bei intakten Platten gilt, was Ihr Vermieter tun muss, was Sie verlangen können. 17 Antworten mit Quellenangaben und Aktenzeichen.

Bin ich betroffen — und was gilt bei intakten Platten?

Das ist der häufigste Fall. Gefährlich sind freigesetzte Fasern, nicht das verbaute Material. Eine Laborstudie hat 2021 das Begehen nachgestellt: Auf zwei gebrauchten Plattenmustern fand sie dabei keine Faser. Beim Zerbrechen und beim Abrieb mit Schleifpapier fand sie welche. Dieselbe Studie warnt: Sandkörner in Schuhsohlen können die Oberfläche abreiben. Und die Begehung im Versuch dauerte zehn Minuten, ein Boden wird jahrzehntelang begangen.

Vor Gericht: Das Landgericht Berlin hat für unbeschädigtes Material keinen Mangel angenommen, solange Fasern weder austreten noch ein Austritt zu befürchten ist (Az. 66 S 212/18, Einzelfall). Bei beschädigten Platten kehrt sich das um: Dann kommt es auf die gemessene Raumluftbelastung nicht an. Andere Gerichte urteilen anders — der Streitstand steht weiter unten.

Und was können Sie verlangen? Im unbeschädigten Fall wenig: eine schriftliche Auskunft, ob Asbest verbaut ist. Erzwingen lässt sich auch die bislang nicht, und sanieren muss Ihr Vermieter erst, wenn etwas beschädigt ist. Das ist unbefriedigend, und es ist der Stand.

Was Sie heute tun können: den Zustand fotografieren, mit Datum. Schriftlich beim Vermieter nachfragen, ob asbesthaltige Materialien verbaut sind. Und den Boden in Ruhe lassen — nicht bohren, nicht schleifen, nichts abziehen. Schritt für Schritt, mit Musterschreiben →

Quellen — LG Berlin, Az. 66 S 212/18 (Verkündungsdatum strittig); L. Zichella, F. Baudana, G. Zanetti, P. Marini (Politecnico di Torino), „Vinyl-Asbestos Floor Risk Exposure in Three Different Simulations", International Journal of Environmental Research and Public Health 18 (2021) 2073, doi:10.3390/ijerph18042073 — zwei Chrysotil-Vinylplatten aus den 1980er und 1990er Jahren, Begehung mit 100 Steigeisenschlägen in zehn Minuten, trocken in einer Handschuhbox mit abgeschaltetem Gebläse, Auswertung im Rasterelektronenmikroskop nach ISO 14966; Abrieb mit zwei Körnungen

Wenn Ihre Wohnung zwischen 1960 und 1993 gebaut oder saniert wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass asbesthaltige Materialien verbaut sind. Typische Orte: Böden, Wände, Decken, Rohrisolierungen. Der Asbestverbrauch in Deutschland erreichte in den 1970er Jahren über 170.000 Tonnen im Jahr. Mit bloßem Auge ist das Material nicht erkennbar. Erst bei Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993 kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV) — und Baubeginn ist nicht dasselbe wie Baujahr.

Die Senatsangaben führen für die landeseigenen Gesellschaften 58.847 Wohnungen mit bestätigtem, vermutetem oder nach Baualter geschätztem Asbest (Stand 31.12.2025, Drs. 19/25 368). Der größere Teil davon ist Verdacht oder Schätzung nach Baualtersklassen; wie sich die Zahl aufteilt, steht weiter unten. Bei größeren Wohnungsunternehmen ist die Belastung in der Regel intern bekannt — bei der degewo nachweislich seit dem Jahr 2000.

Ob Ihr Vermieter über Asbest in Ihrer Wohnung Bescheid weiß, erfahren Sie nur, wenn Sie schriftlich nachfragen. Was genau Asbest ist und wo es typischerweise verbaut ist →

QuellenDrs. 19/25 368 (Stand 31.12.2025); KA 14/219 (01.04.2000); Asbestverbrauch: Was ist Asbest; § 11a Abs. 1 Satz 2 und § 5a Abs. 2 GefStoffV

Erst einmal: Ruhe bewahren. Eine einmalige, kurzzeitige Exposition bedeutet nicht automatisch eine Erkrankung. Die Latenzzeit asbestbedingter Krankheiten beträgt Jahrzehnte, und das Risiko hängt von Dauer und Intensität der Exposition ab. Dokumentiert sind aber auch Erkrankungen nach sehr kurzer, intensiver Exposition: Die DGUV nennt eine tödliche Mesotheliom-Erkrankung nach drei Wochen Gefährdungsdauer. Zwei reale Krankheitsverläufe →

Was man nach einer Exposition noch tun kann — und was davon belegt ist, hat ein Betroffener zusammengetragen: Asbest eingeatmet — was hilft wirklich? →

Was Sie jetzt tun sollten:

1. Dokumentieren: Schreiben Sie auf, was genau Sie gemacht haben — welche Materialien bearbeitet wurden, wie lange, mit oder ohne Schutz. Fotos sichern.

2. Arzt informieren: Schildern Sie Ihrem Hausarzt die Situation und lassen Sie sie in der Akte vermerken. Eine geregelte nachgehende Vorsorge gibt es nur für beruflich Exponierte (DGUV/GVS); für Mieter ist sie nicht vorgesehen.

3. Vermieter konfrontieren: Schreiben Sie Ihrem Vermieter per Einschreiben. Fragen Sie, ob in Ihrer Wohnung asbesthaltige Materialien verbaut sind. Wenn ja: Warum wurden Sie nicht informiert? Ob Mieter einen durchsetzbaren Auskunftsanspruch haben, ist gerichtlich nicht geklärt. Im Verfahren 65 S 209/17 behandelte das Landgericht Berlin die Auskunft als bereits erteilt.

Auch ohne große Renovierung: Ein Bohrloch für ein Regal, eine abgenommene Fußleiste, ein aufgerissener Bodenbelag — auch dabei wird Material bearbeitet, nur in kleinerem Umfang. Welche Tätigkeit wie viele Fasern freisetzt, steht in der Messwert-Übersicht.

Entscheidend: Waren in Ihrer Wohnung asbesthaltige Bodenplatten verbaut und blieb der Warnhinweis aus, läge darin nach dem LG Berlin eine Verletzung der Verkehrssicherungs-, Schutz- und Obhutspflichten (§§ 241, 823 BGB; Az. 18 S 140/16, abschließend entschieden ist der Fall nicht). Ein Gesundheitsschaden muss dafür nicht eingetreten sein. Ansprüche auf Schadensersatz setzen dagegen einen Schaden voraus. Asbest in Ihrer Berliner Wohnung: Schritt für Schritt →

Quellen — LG Berlin, Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16 — teilweise Zurückverweisung an das AG Charlottenburg, Ausgang nicht veröffentlicht; LG Berlin, 65 S 209/17 (Hinweisbeschluss)

Die degewo-Unternehmenskommunikation schrieb 2018 an die Berliner Woche: „Es besteht keine Gesundheitsgefahr." Im selben Unternehmen, im selben Zeitraum: Der von PricewaterhouseCoopers geprüfte Konzernlagebericht meldet „Objektrisiken aus dem Umgang mit asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen". Der Sache nach: ein wesentliches Geschäftsrisiko.

Zwei Aussagen, ein Unternehmen. Die eine für die Öffentlichkeit. Die andere für Wirtschaftsprüfer und das Land Berlin.

Gegenüber dem Wirtschaftsprüfer stand die Belastung im Bericht. Gegenüber der Presse stand sie nicht. Welche Behauptungen was bedeuten — der Faktencheck →

Quellen — Sabrina Gohlisch, degewo Unternehmenskommunikation, E-Mail an Berliner Woche 27.11.2018; degewo, Konzernlagebericht 2017 (geprüft von PricewaterhouseCoopers), S. 12

Nein. Eine Raumluftmessung ist eine Momentaufnahme. Sie misst die Faserkonzentration in der Luft zum Zeitpunkt der Messung — nicht mehr. Die Faserkonzentration ändert sich, sobald jemand ein Bild aufhängt, eine Fußleiste entfernt oder der Boden beschädigt wird.

Wird Ihnen eine Raumluftmessung vorgelegt, gilt: Bei beschädigten Asbestplatten kommt es nach dem Landgericht Berlin auf die gemessene Raumluftbelastung nicht an; schon einzelne freigesetzte Fasern können gefährlich sein (Az. 66 S 212/18). Maßgeblich ist der Zustand, nicht die Messung — was bei unbeschädigtem Material gilt, steht in der ersten Antwort.

Eine Raumluftmessung ersetzt keine Materialanalyse. Nur die Laboruntersuchung einer Materialprobe zeigt, ob Asbest verbaut ist. Sie kostet rund 50 bis 150 Euro pro Probe — Erfahrungswerte, keine erhobenen Marktpreise. Die Probenahme vor Ort ist darin nicht enthalten. Nehmen Sie die Probe nicht selbst — unsachgemäße Entnahme setzt Fasern frei und schwächt den Beweiswert. Wie Sie eine Materialprobe veranlassen →

Quellen — LG Berlin, Az. 66 S 212/18 (Verkündungsdatum strittig); Freimessung nach TRGS 519, Messung nach VDI 3492; Kostenspanne: Erfahrungswert

Nach dem Urteil des LG Berlin: ja, und zwar von sich aus. Das Landgericht führte 2018 aus, Vermieter müssten Mieter über eine ihnen bekannte Asbestbelastung informieren. Das gilt nach dem Urteil auch, wenn die Materialien als intakt eingestuft werden (Az. 18 S 140/16). Es reicht danach nicht, auf Nachfrage zu antworten. Abschließend entschieden ist der Fall nicht: Das Gericht verwies die Sache zur Beweisaufnahme an das Amtsgericht Charlottenburg zurück, der Ausgang ist nicht veröffentlicht. Die Pflichtverletzung läge nach dem Urteil auch ohne eingetretenen Gesundheitsschaden vor — Ansprüche auf Schadensersatz setzen einen solchen Schaden aber voraus.

Und was heißt das für Sie? Nach dem Urteil müsste Ihr Vermieter informieren. Ob Mieter die Auskunft auch erzwingen können, ist gerichtlich nicht geklärt — durchgesetzt hat sie bislang niemand. Und solange nichts beschädigt ist, muss er nicht sanieren. Was bleibt, ist die schriftliche Frage — und die Antwort als Beweismittel.

In der Praxis sieht es anders aus. Bei der degewo ist die Belastung seit dem Jahr 2000 intern dokumentiert — eine nachweisbare Mieterinformation gibt es trotzdem nicht. Wer nicht weiß, dass er betroffen ist, klagt nicht.

Warum das Gesetz diese Lücke nicht schließt — und warum die EU-Richtlinie sie gar nicht adressiert: Was hat die GefStoffV-Novelle 2025 verändert? →

Quelle — LG Berlin, Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16 — teilweise Zurückverweisung an das AG Charlottenburg, Ausgang nicht veröffentlicht

Sehr wahrscheinlich ja. „Schadstoffhaltige Bauteile", „belastete Baumaterialien" oder „kontaminierte Bauteile" sind in Modernisierungsankündigungen Sammelbegriffe. Im Berliner Wohnungsbestand vor 1993 meinen sie regelmäßig Asbest.

Was Sie konkret tun können:

1. Schriftlich nachfragen: „Handelt es sich bei den genannten Bauteilen um asbesthaltige Materialien? Bitte schriftlich bestätigen — mit Datum und Aktenzeichen Ihrer internen Erfassung."

2. Messprotokolle anfordern: Wenn Ihre Vermieterin von Schadstoffsanierung spricht, liegen ihr regelmäßig Erkundungen oder Gutachten vor. Fragen Sie schriftlich nach diesen Unterlagen. Ein durchsetzbarer Anspruch darauf ist gerichtlich nicht geklärt.

3. Beratung holen: Berliner Mieterverein oder spezialisierter Anwalt. Seit 5. Dezember 2024 gilt die Asbestregel des § 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV: Bei Gebäuden mit Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993 kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Bei älteren Gebäuden greift diese Entlastung nicht. Dort ist bei Arbeiten von Asbest auszugehen, solange keine qualifizierte Analyse das Gegenteil belegt. Die Regel stammt aus dem Arbeitsschutz und gilt bei Bauarbeiten. Sie stärkt Ihre Position, verschiebt die mietrechtliche Beweislast aber nicht automatisch.

Ein dokumentiertes Beispiel: Ende 2019 erhielten Mieter eines Häuserblocks in der Kreuzberger Naunynstraße eine mehrseitige Modernisierungsankündigung der degewo. Auf Seite 6 stand „Rückbau und Entsorgung ev. schadstoffhaltiger Bauteile" — das Wort Asbest fiel nicht. Übersetzt: Der Fußboden sollte ausgebaut werden, weil Asbest darin war. Erst nach Anwaltsdruck und Gutachterdrohung legte die degewo das offen. Naunynstraße 2019 — die ausführliche Recherche →

Quellen — MieterMagazin 4/2021 (01.04.2021), Rosemarie Mieder — „Asbest – Ev. schadstoffhaltige Teile"; § 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV (Fassung 05.12.2024)

Konkrete Schritte

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an den Berliner Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht, der Erfahrung mit Asbestfällen hat.

Sofort, ohne Anwalt: Schreiben Sie Ihrem Vermieter per Einschreiben. Fragen Sie konkret: Sind in meiner Wohnung asbesthaltige Materialien verbaut? Seit wann ist Ihnen das bekannt? Setzen Sie eine angemessene Frist, üblich sind 14 Tage — eine gesetzliche Frist ist das nicht. Verdächtige Stellen fotografieren. Nicht selbst an verdächtigen Materialien arbeiten — auch die Probe nicht selbst nehmen. Eine Materialprobe im Labor kostet rund 50 bis 150 Euro pro Probe (Erfahrungswert, ohne die Probenahme vor Ort).

Ab hier brauchen Sie juristische Hilfe: Sobald es um Mietminderung, Schadensersatz oder Beweissicherung geht. Beim selbständigen Beweisverfahren (§ 485 Abs. 2 ZPO) ist anwaltliche Begleitung dringend zu empfehlen. Pflicht ist sie nicht: Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang (Umkehrschluss aus § 78 Abs. 1 ZPO). Den Antrag können Sie zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären (§ 486 Abs. 4 ZPO).

Anlaufstellen: Berliner Mieterverein (Rechtsberatung und Rechtsschutz für Mitglieder), Verbraucherzentrale Berlin (Erstberatung Mietrecht). Bei Wohnungsmängeln die bezirkliche Wohnungsaufsicht, bei laufenden Asbestarbeiten das LAGetSi. Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Musterschreiben → · Juristische Praxis im Detail →

Quellen — §§ 485 Abs. 2, 486 Abs. 4, 78 Abs. 1 ZPO; Kostenspanne: Erfahrungswert

Parlamentarische Anfragen arbeiten mit Fallzahlen. Ohne Meldungen gibt es keine Zahlen.

Asbesthaltige Bodenbeläge wurden gebäudeweise verlegt, nicht wohnungsweise ausgesucht. Der Berliner Mieterverein hält in seinem Merkblatt fest: „Bei asbesthaltigen Baustoffen … sind fast immer alle Mieter des Hauses betroffen." Ihre Meldung hilft also den Nachbarn.

Hinter der Recherche steht ein betroffener Mieter, keine Organisation und keine Partei. Jede Meldung bleibt vertraulich. Fall melden →

Für eine besondere biologische Empfindlichkeit von Kindern gegenüber Asbest gibt es in den medizinischen Leitlinien keinen Beleg. Das Risiko hängt am Zustand des Materials. Zwei Dinge sind bei Kindern trotzdem anders: die Zeit und der Ort.

Die Zeit: Zwischen Beginn der Exposition und Ausbruch eines Mesothelioms liegen meist 30 bis 50 Jahre (Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut). Wer bei der ersten Exposition jünger ist, erreicht das Ende dieser Spanne in einem Alter, in dem er noch lebt. Das ist eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, eine Erkrankung zu erleben — nicht über eine höhere Empfindlichkeit.

Der Ort: Kinder spielen auf dem Boden, krabbeln, toben. Floor-Flex-Bodenbeläge sind in den Senatsangaben von 2000 das am häufigsten genannte asbesthaltige Bauteil. Eine Laborstudie hat 2021 das Begehen eines solchen Bodens nachgestellt, an zwei Vinyl-Asbest-Platten aus den 1980er und 1990er Jahren. Dabei fand sie keine Faser; beim Zerbrechen und beim Abrieb mit Schleifpapier fand sie welche. Dieselbe Studie warnt, dass Körner in Schuhsohlen die Oberfläche abreiben und dabei Fasern freisetzen können. Die Autoren schreiben selbst, dass ihre Schlagzahl den Verschleiß über die Zeit unterschätzen kann.

Solange asbesthaltige Materialien intakt und ungestört sind, ist das akute Risiko gering. Aber viele Familien wissen nicht, dass Asbest verbaut ist. Sie legen neuen Boden, hängen Bilder auf, bauen Kinderzimmer um — ohne zu ahnen, was in den Wänden und unter dem Boden steckt. Was Asbest ist und wo es typischerweise verbaut ist →

Quellen — Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut, „Mesotheliom"; AWMF S2k-Leitlinie 002-038; Zichella/Baudana/Zanetti/Marini 2021, doi:10.3390/ijerph18042073 (vollständig zitiert in der ersten Antwort); KA 14/219 (Flex-Platten in den Senatsangaben)

Fragen zur Recherche

Nachweislich seit dem Jahr 2000. In der Kleinen Anfrage 14/219 meldete Staatssekretär Frank Bielka dem Abgeordnetenhaus die Zahlen der sechs landeseigenen Gesellschaften: zusammen rund 62.800 Wohnungen mit asbesthaltigen Flex-Platten. Eine Mieterinformation ist in der Antwort nicht vorgesehen.

Sieben Jahre zuvor, im selben Parlament: Derselbe Bielka nannte eine eigentümerunabhängige Mieterberatung für 968 Friedrichshainer Asbestwohnungen „nicht erforderlich" (Plenarprotokoll 12/50). Die „Information der Mieter" führte er dort als Posten der Baudurchführung. Die vollständige Chronologie →

QuellenKA 14/219 (01.04.2000); Plenarprotokoll 12/50 (1993); Drs. 19/25 368

Die degewo meldete in ihrem Konzernlagebericht 2017 (geprüft von PricewaterhouseCoopers) „Objektrisiken aus dem Umgang mit asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen". Die Deutsche Wohnen informierte 2011 in ihrem Börsenprospekt Investoren über Mietminderungsrechte bei Asbestbelastung — auf Seite 170.

Zur selben Zeit erhielten Mieter keine nachweisbare Information im Mietvertrag oder bei der Wohnungsübergabe.

Der Adressatenkreis war ein anderer: Wirtschaftsprüfer, Investoren und das Land Berlin. Die vollständige Analyse →

Quellen — degewo, Konzernlagebericht 2017 (geprüft von PricewaterhouseCoopers), S. 12; Deutsche Wohnen Börsenprospekt 14.11.2011, S. 170–171

Nein — es gibt in Deutschland kein generelles Ausbaugebot für Asbest. Das entspricht der Rechtslage und der Darstellung der Berliner Senatsverwaltung: Intakte, ungestörte asbesthaltige Materialien müssen nicht entfernt werden.

Was aber gilt:

Ob schon das bloße Vorhandensein von unbeschädigtem Asbest die Miete mindert, beurteilen Gerichte unterschiedlich. Das Amtsgericht Eutin formulierte allgemein: Bei Asbest gebe es keine Wirkungsschwelle, deshalb sei „regelmäßig von einem Mangel auszugehen" (27 C 593/15, Rn. 83). Entschieden hat es einen Fall freigesetzter Fasern. Das Landgericht Berlin stellt auf den Zustand ab: Bei beschädigten Asbestplatten kommt es auf die gemessene Raumluftbelastung nicht an; schon einzelne freigesetzte Fasern können gefährlich sein (Az. 66 S 212/18). Für unbeschädigtes Material verneint dieselbe Entscheidung den Mangel, solange ein Austritt von Fasern weder vorliegt noch zu befürchten ist.

Vermieter müssen die Mietsache „in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand … erhalten" (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ist Asbest beschädigt, muss der Vermieter sanieren — auf eigene Kosten. Die Sanierungskosten sind keine Modernisierung: Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Mieterhöhung (§ 559 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Familien leben in Wohnungen mit Asbest — legal, und ohne es zu wissen. Ihre Rechte als Mieter im Detail → · Alle Asbest-Urteile mit Aktenzeichen →

QuellenSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen — Handlungsfelder und Zuständigkeiten; AG Eutin, 27 C 593/15; LG Berlin, 66 S 212/18; §§ 535 Abs. 1 Satz 2, 559 Abs. 2 Satz 1 BGB; AG Schöneberg, Urt. v. 18.02.2016 – 106 C 282/15

Die Gründe greifen ineinander.

Vermieter informieren Mieter nicht flächendeckend über Asbestbelastung. Mieter, die nichts wissen, fordern keine Sanierung und mindern keine Miete. Ohne Mietminderungen und Klagen entsteht kein finanzieller Druck. Ohne finanziellen Druck gibt es keinen politischen Handlungsbedarf.

Verstärkt wird das durch eine Dreifach-Lücke: Öffentlich-rechtlich müssen Vermieter nicht nach Asbest suchen (GefStoffV). Es gibt kein öffentliches Register (kein Asbestkataster). Und das Land Berlin ist beides zugleich — Eigentümer der Gesellschaften über die Beteiligungsverwaltung und Aufsicht über LAGetSi und Bauaufsicht. Das Strafverfahren — und warum es eingestellt wurde →

Quellen — StA Berlin, Az. 281 UJs 699/21 (Einstellungsbescheid 18.11.2021); GefStoffV-Novelle Dezember 2025

Weniger als erhofft. Die Novellen der Gefahrstoffverordnung (Dezember 2024 und Dezember 2025) setzen die EU-Asbestrichtlinie 2023/2668 in deutsches Recht um. Die wichtigste Neuerung: Bei Bau- und Sanierungsarbeiten müssen ausführende Firmen jetzt prüfen, ob Asbest vorhanden ist.

Was sich für Mieter nicht geändert hat:

Keine Erkundungspflicht für Eigentümer: Aus der GefStoffV folgt weiterhin keine Pflicht, aktiv nach Asbest zu suchen. Nur wer Arbeiten veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen die ihm vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln (§ 5a Abs. 1 GefStoffV) — bei Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 zusätzlich das Datum des Baubeginns (§ 5a Abs. 2 GefStoffV).

Kein Asbestkataster: Deutschland führt kein Register asbestbelasteter Gebäude und keine Meldepflicht. Frankreich verlangt seit 2002 einen Asbestausweis für jedes vor dem Verbot errichtete Gebäude. In Polen müssen Eigentümer Asbest bei der Gemeinde anmelden.

Keine Informationspflicht gegenüber Mietern: Die EU-Richtlinie 2023/2668 verschärft den Schutz am Arbeitsplatz; eine Information der Mieter verlangt sie nicht, und die GefStoffV verlangt sie auch nicht. Sie stützt sich weiterhin nur auf die Rechtsprechung — und dort auf ein nicht abschließend entschiedenes Verfahren (LG Berlin 18 S 140/16), nicht auf das Gesetz.

Für Mieter heißt das: Die Auskunft kommt weiterhin nur auf Nachfrage. Die vollständige Analyse der GefStoffV-Novelle →

Quellen — GefStoffV-Novellen Dezember 2024 und Dezember 2025; §§ 5a, 11a GefStoffV; EU-Richtlinie (EU) 2023/2668; LG Berlin, Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16 — teilweise Zurückverweisung an das AG Charlottenburg, Ausgang nicht veröffentlicht

Die Zahlen auf dieser Website stammen aus parlamentarischen Anfragen an den Berliner Senat — öffentlich zugänglich über das Abgeordnetenhaus.

Stand 31.12.2025 (Drs. 19/25 368): degewo — 23.883 (davon 16.967 Verdacht). Gewobag — 5.639 und HOWOGE — 6.571 (beide Verdacht nach Baualtersklassen). Stadt und Land — 2.789. WBM — 2.266. berlinovo — 2.610. GESOBAU — 15.089 (Schätzung; die Drucksache sagt dazu: „keinen Beleg und keine gesicherten Erkenntnisse"). Insgesamt: 58.847 Wohnungen mit bestätigtem, vermutetem oder nach Baualter geschätztem Asbest.

Seit 5. Dezember 2024 gilt § 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV: Bei Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993 kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist; bei älteren Gebäuden greift diese Entlastung nicht. In Deutschland gilt seit dem 31. Oktober 1993 ein generelles Herstellungs-, Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot. Diese Vermutung stammt aus dem Arbeitsschutz und gilt bei Bauarbeiten, nicht unmittelbar für den Mietrechtsstreit. Für Objekte mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 gilt mehr: Der Veranlasser muss dem ausführenden Unternehmen das Datum des Baubeginns übermitteln, nicht nur das Baujahr (§ 5a Abs. 2 GefStoffV).

Warum die ältere Zahl höher ist. Am 1. April 2000 meldeten sechs Gesellschaften zusammen 62.800 Wohnungen. Gezählt wurden damals eingebaute Flex-Platten, heute Belastung und Verdacht. Und es sind nicht dieselben Gesellschaften: GSW und BEWOGE, damals mit zusammen 20.000 Flex-Platten-Wohnungen, stehen heute nicht mehr in der Liste; dafür kamen berlinovo, HOWOGE und WBM hinzu.

Vier Gesellschaften kommen in beiden Anfragen vor: degewo, Gewobag, GESOBAU und Stadt und Land. Bei ihnen ist die Zahl von 42.800 auf 47.400 gestiegen — auch das bleibt ein Vergleich zweier verschiedener Erhebungen, und ein Drittel des heutigen Werts ist die GESOBAU-Schätzung ohne gesicherte Erkenntnisse.

Über die Wohnungen privater Vermieter hat der Senat keine Daten. Der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto schätzte den Berliner Bestand auf bis zu 500.000 betroffene Wohnungen — eine Schätzung, keine amtliche Statistik. Alle 54 parlamentarischen Anfragen im Überblick →

QuellenDrs. 19/25 368 (2026); Drs. 19/23 946 (2025); KA 14/219 (01.04.2000): 62.800 Wohnungen mit eingebauten Flex-Platten, sechs Gesellschaften

Die Vergütung des degewo-Vorstands wird nach dem Zweiten Vergütungs- und Transparenzgesetz Berlin jährlich offengelegt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren es zusammen rund 600.000 Euro für zwei Vorstandsmitglieder.

Die Einzelbeträge, die Tantiemen und die Pensionsrückstellungen stehen mit allen anderen Vergütungen zusammen auf der Netzwerkseite. Die Gehaltsliste →

Quelledegewo: Offenlegung der Vergütungsbestandteile, GJ 2022 (PDF)

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