Akteur-Profil

Dr. Stefanie Schork

Fachanwältin für Strafrecht und Partnerin der Kanzlei EKSK seit 2009. Im Auftrag der degewo bearbeitete sie das PKH-Verfahren AG Wedding 14 C 250/19 — ein Mietrechtsstreit, für den keine Mietrechtsanwältin beauftragt wurde.

Strafrecht — nicht Mietrecht

Dr. Stefanie Schork ist seit 2009 Partnerin der Kanzlei Eisenberg König Schork Kempgens (EKSK). Ihre Spezialisierung liegt auf Strafrecht und unternehmerischer Krisenberatung. Mietrecht gehört nicht zu ihrem Fachgebiet und die Kanzlei unterhält keine Mietrechtsabteilung.

Am 27. Juni 2019 reichte Schork im Auftrag der degewo eine 10-seitige Klageerwiderung mit 5 Anlagen beim AG Wedding ein (Az. 14 C 250/19). Der Gegner: ein einzelner Mieter, dem zeitgleich die Prozesskostenhilfe verweigert werden sollte.

Was die Kanzleiwahl verrät

Ein Unternehmen, das einen einfachen Mietrechtsstreit erwartet, beauftragt eine Mietrechtskanzlei — davon gibt es in Berlin Hunderte. Die degewo beauftragte stattdessen eine Kanzlei, die für schwere Strafsachen, Reputationskrisen und Schadensbegrenzung bekannt ist. Das legt nahe, dass die degewo den Fall intern nicht als Mietrechtsstreit eingestuft hat, sondern als strafrechtliche Bedrohung und Präzedenzfall — mit ursprünglich bis zu 17.000 betroffenen Mietverhältnissen im Hintergrund.

Sachbearbeiterin — und zentrale Strategin

Schork bearbeitete den Fall direkt. Ihre Klageerwiderung enthielt drei Kernelemente: eine Opferumkehr-Argumentation, die den Mieter als Vertragsbrecher darstellte statt die degewo als Informationsverweigerin; Drohungen mit §303 und §201 StGB; sowie eine Gegenklage über 3.839,53 €.

Bemerkenswert: Schork legte dem Gericht selbst Dokumente vor — darunter Anlage B3, ein internes degewo-Schreiben aus dem Jahr 2013 — das die gebäudespezifische Asbestkenntnis der degewo für die Graunstraße 7 belegte. Dieselbe Kenntnis, die Schork im selben Schriftsatz bestritt.

Die vollständige Punkt-für-Punkt-Analyse aller 12 Streitpunkte — mit Gegenüberstellung von Schorks Behauptungen und der Aktenlage — ist auf einer eigenen Seite dokumentiert:

Detailanalyse: Schork vs. Zirngast — 12 Streitpunkte →

Eine Anwältin — zwei Rollen

Schork ist innerhalb des EKSK-Gefüges die Person mit dem direktesten Fallbezug: Sie unterschrieb die Klageerwiderung, sie formulierte die Drohungen, sie wählte die Anlagen. Ihr Vorgesetzter und Kanzleigründer Johannes Eisenberg tritt im Verfahrensschriftverkehr nicht in Erscheinung.

Gleichzeitig steht sie exemplarisch für das strukturelle Argument: Die degewo hat keinen Mietrechtsstreit geführt — sie hat Krisenmanagement betrieben. Das Instrument dafür war eine Fachanwältin für Strafrecht, die gegen einen Mieter vorging, dem Prozesskostenhilfe verweigert wurde.

Das vollständige Kanzleiprofil mit allen Partnern, der taz-Verbindung und der Strategieanalyse:

Vollständiges Kanzlei-Profil: EKSK →

Ressourcenasymmetrie als Strategie

Auf der einen Seite eine Strafverteidigungskanzlei, finanziert aus öffentlichen Mitteln. Auf der anderen Seite ein Mieter ohne Prozesskostenhilfe. Der Faktencheck prüft alle öffentlichen Behauptungen aus diesem Verfahren.