Parlamentarische Aufklärung

Barbara Oesterheld

Zwischen Oktober 1999 und Oktober 2000 stellte die baupolitische Sprecherin der Grünen zwei Kleine Anfragen und setzte einen Berichtsauftrag durch. Am Ende standen 62.800 Wohnungen in einer Drucksache — und der Satz, dass keine Mieterinformation erfolgt.

Steckbrief

Geboren am 15. September 1951 in Berlin-Kreuzberg. Studium der Soziologie an der Freien Universität, Abschluss 1977 als Diplom-Soziologin.

Vor der Politik arbeitete sie als Erzieherin in einem Kinderladen, als Sozialarbeiterin, als Taxifahrerin, als Programmiererin — und als Mieterberaterin und Sozialplanerin.

1995 gewann sie im Kreuzberger Wahlkreis 2 das erste Direktmandat, das ein grüner Kandidat in einem deutschen Landesparlament errang; sie verteidigte es zweimal. Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin von 1995 bis 2006, baupolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Ab 2001 arbeitete sie im Untersuchungsausschuss zur Bankgesellschaft Berlin mit. 2007 bis 2008 Landesvorsitzende der Berliner Grünen.

Gestorben am 13. Mai 2009 in Berlin.

QuellenWikipedia: Barbara Oesterheld; taz-Nachruf v. 15.05.2009; Bündnis 90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg

Zwölf Monate, sechs Dokumente

Von der ersten Anfrage bis zum Senatsbericht: der Vorgang in neun Stationen.

15. Oktober 1999
Die erste Anfrage: Fassaden
Oesterheld stellt die Kleine Anfrage 13/5262 — Titel: „Gefährdung von Mieterinnen und Mietern durch unsachgemäße Asbestsanierung“. Sechs Fragen zur Fassadensanierung. Frage 5 nennt eine Adresse: die Häuser der degewo am Joachim-Gottschalk-Weg 10–14, bei denen „Asbestfasern in erheblichem Ausmaß freigesetzt wurden, ohne dass die Fenster der Wohnungen abgedichtet waren“.

QuelleKA 13/5262 (Archivkopie)

22. Dezember 1999
Die Antwort, in der die Fußböden fehlen
Staatssekretär Frank Bielka antwortet für elf Wohnungsunternehmen. Aufgezählt werden Fassaden, Dächer, Nachtspeicheröfen, Sokalitwände, Abwasserleitungen. Die GESOBAU meldet: „Nach jetzigem Kenntnisstand sind bei keinen Wohngebäuden … Asbestsanierungen notwendig.“ Die degewo meldet 21 Gebäude mit 2.480 Wohnungen — Asbestzementplatten an den Fassaden. Asbesthaltige Fußbodenplatten kommen in der gesamten Antwort nicht vor.

QuelleKA 13/5262, Antwort zu 1, gezeichnet Frank Bielka

14. Januar 2000
Gropiusstadt: 15 Prozent Asbest im Fußboden
Ein Bewohner reicht eine Probe bei der Messzelle e. V. an der TU ein. Das Gutachten wird öffentlich: Die Fußbodenplatten in Gehag-Wohnungen der Gropiusstadt enthalten 15 Prozent Asbest. Oesterheld fordert eine unverzügliche Information der Mieter und schätzt, der Stoff könne in den Böden von bis zu 20.000 Wohnungen stecken. Der Gehag-Sprecher kündigt an: „Eine generelle Warnung an die Mieter werde es von der Wohnungsbaugesellschaft jedoch nicht gegeben.“ Drei Wochen zuvor hatte der Senat diese Plattenart nicht erwähnt.

Quellentaz, 14.01.2000 (ADN-Meldung); Tagesspiegel, 18.01.2000; Chronologie, Januar 2000

10. Februar 2000
Die zweite Anfrage: „Asbest immer noch ein Geheimthema?“
Sieben Fragen. Die erste lautet: „Warum wurden bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 5262 … über Asbest in landeseigenen Wohnungen die asbesthaltigen Flexplatten nicht aufgeführt?“ Der vollständige Wortlaut steht weiter unten. Was die Senatsantwort im Einzelnen behauptet, zerlegt die Analyse der Senatsantwort.

QuelleKA 14/219 (Archivkopie)

15. Februar 2000
Fünf Tage später: der Berichtsauftrag
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt eine Bestandsanalyse über Asbestgefahren (Drs. 14/179), unterzeichnet von Künast, Wieland und Oesterheld. Gefordert werden vier Dinge: Stand der Untersuchungen in landeseigenen Einrichtungen, eine Prioritätenliste, die Sanierungen im Wohnungsbestand — und eine Aufstellung der asbesthaltigen Materialien, die innerhalb von Wohnungen verwendet wurden. In der Begründung steht: „Mieter erfahren rein zufällig, dass ihr Fußboden mit asbesthaltigen Platten ausgelegt wurde“ — und: „Oftmals entsteht erst durch das Verheimlichen von vorhandenen asbesthaltigen Materialien die eigentliche Gefahr.

QuelleDrs. 14/179 (Archivkopie)

1. März 2000
Der Ausschuss berät — und streicht ein Wort
Im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr wird ihr Antrag zusammen mit einer Besprechung auf Antrag der PDS behandelt: „Asbestbelastete Wohnungen in den Wohnungsbeständen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften“. Laut Inhaltsprotokoll begründet Oesterheld ihren Antrag damit, dass bei Baumaßnahmen Asbestsanierungen vorgenommen würden, ohne dass die Mieter wüssten, dass es sich um Asbest handele; informiert werden sollten nur die Bewohner der Wohnungen, in denen die Verwendung bekannt sei. Der Abgeordnete Holtfreter (PDS) nennt den Anlass seiner Besprechung: ein Mieter aus der Gropiusstadt, der von der Gehag eine Wohnung kaufen wollte und selbst einen Gutachter beauftragte — Ergebnis: 15 Prozent Asbest im Bodenbelag. Abgeordnete von SPD und CDU wenden sich gegen Informationszettel an Mieter. Das Protokoll hält fest, Oesterheld bedauere, dass dieses Anliegen lächerlich gemacht werde. Die Koalition bringt einen Änderungsantrag ein, der die Frist verschiebt, den Bericht als Fortschreibung der Vorlage vom 25. Februar 1998 (Drs. 13/2516) einordnet — und aus dem Antrag das Wort „vollständig“ streicht. Der Ausschuss stimmt zu.

QuelleInhaltsprotokoll BauWohnV 14/3, 01.03.2000 (Archivkopie). Ein Inhaltsprotokoll gibt die Beiträge in indirekter Rede zusammengefasst wieder, nicht im Wortlaut.

23. März 2000
Angenommen, im Plenum ohne Aussprache
Die Beschlussempfehlung (Drs. 14/244) gibt dem Antrag die im Ausschuss beschlossene Fassung: neue Frist, Einordnung als Fortschreibung des Berichts von 1998, kein „vollständig“ mehr. Das Plenum beschließt sie am 23. März 2000 über die Konsensliste — im Plenum wird darüber nicht gesprochen.

QuellenDrs. 14/244 (Archivkopie); Plenarprotokoll 14/7, TOP 11

1. April 2000
62.800 Wohnungen — und keine Mieterinformation
Bielka antwortet auf die zweite Anfrage. Erstmals liefert der Senat Zahlen für die Flex-Platten: degewo 14.400, GESOBAU 12.700, BEWOGE 10.000, GSW rund 10.000, Stadt und Land 8.500, GEWOBAG 7.200 — zusammen mindestens 62.800 Wohnungen. Die GESOBAU, die im Dezember „kein Bedarf“ gemeldet hatte, nennt jetzt 12.700. Zur Frage nach der Mieterinformation: „Da bei bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Vermieterei­gentum keine Gefährdung besteht, erfolgt keine Mieterinformation.

QuelleKA 14/219, Antworten zu 2 und zu 3, gezeichnet Frank Bielka; Faktencheck, Behauptung 01

10. Oktober 2000
Der Bericht — und der Punkt, der darin fehlt
Senator Peter Strieder legt die Bestandsanalyse vor (Drs. 14/731), drei Seiten. Zu den Flex-Platten meldet er niedrigere Zahlen als sechs Monate zuvor: degewo 11.056 statt 14.400, GSW 6.000 statt rund 10.000 — davon seien bereits 5.000 saniert. Die degewo kündigt an, die Platten „sukzessive bei Instandsetzungsarbeiten“ zu ersetzen; betroffen seien „noch 162 Objekte mit insgesamt 12.215 WE“. Die vier Spiegelstriche des Antrags beantwortet der Bericht. Das Anliegen, mit dem der Antrag begründet worden war — die Information der Bewohnerinnen und Bewohner —, kommt darin nicht vor. Der letzte Satz lautet: „Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

QuelleDrs. 14/731 (Archivkopie)

Das gestrichene Wort

Der Antrag verlangte einen vollständigen Bericht. Beschlossen wurde ein Bericht.

Antrag Drs. 14/179 vom 15. Februar 2000:

„Der Senat wird aufgefordert, bis zum 1. Juli 2000 einen vollständigen Bericht vorzulegen, in dem …“

Beschlussempfehlung Drs. 14/244 vom 1. März 2000:

„Der Senat wird aufgefordert, in Fortschreibung des Berichts vom 25. Februar 1998 … bis zum 30. September 2000 einen Bericht vorzulegen, in dem …“

Die Begründung für die Streichung steht im Inhaltsprotokoll derselben Sitzung: Damit der Bericht zügiger vorliege und nicht unnötig lang ausfalle, solle das Wort „vollständig“ gestrichen werden. Eingebracht wurde der Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen; das Protokoll führt die Begründung beim Abgeordneten Gaebler (SPD).

Der Bericht erschien am 10. Oktober 2000, zehn Tage nach der neuen Frist. Er beantwortet die vier Spiegelstriche des Antrags. Die Information der Mieterinnen und Mieter, das Anliegen der Antragsbegründung, kommt darin nicht vor.

QuellenDrs. 14/179 (Archivkopie); Drs. 14/244 (Archivkopie); Inhaltsprotokoll BauWohnV 14/3 (Archivkopie)

Die sieben Fragen vom 10. Februar 2000

Kleine Anfrage Nr. 14/219 der Abgeordneten Barbara Oesterheld, „Asbest immer noch ein Geheimthema?“ — ungekürzt.

  1. Warum wurden bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 5262 (LPD 7/2000) über Asbest in landeseigenen Wohnungen die asbesthaltigen Flexplatten nicht aufgeführt?
  2. In wie viele Wohnungen wurden solche Platten eingebaut, wie viele Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen sind davon betroffen?
  3. Wie wurden in der Vergangenheit Mieterinnen und Mieter über den sachgemäßen Umgang mit diesen Flexplatten informiert?
  4. Wie sollen Mieterinnen und Mieter sachgemäß mit diesen Platten umgehen, solange sie nicht wissen, dass sich solche Platten in ihren Wohnungen befinden?
  5. Wie gehen die landeseigenen Wohnungsunternehmen bei Alterungsprozessen (Sprödewerden) dieser Platten bei der Sanierung vor?
  6. Wie kann in Zukunft vermieden werden, dass diese Platten unsachgemäß im Müllschlucker der entsprechenden Häuser entsorgt werden?
  7. Wie wird der Senat dafür Sorge tragen, dass mindestens die landeseigenen Wohnungsunternehmen ihre Mieterinnen und Mieter informieren, damit sie sich sachgemäß im Umgang verhalten können und auch auf die vorgeschriebene Entsorgung achten können?

Berlin, den 10. Februar 2000

Was zurückkam

Auf Frage 1 — warum die Platten in der ersten Antwort fehlten — folgt keine Begründung, sondern eine Bewertung:

„Nach exemplarischen Messungen des Umweltamtes Neukölln und eines speziell beauftragten Ingenieurbüros geht von den asbesthaltigen Flex-Platten keine Gefahr aus.“

Auf Frage 3, wie Mieter bisher informiert wurden:

„Da bei bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Vermietereigentum keine Gefährdung besteht, erfolgt keine Mieterinformation.“

Auf Frage 4, wie Mieter sachgemäß mit Platten umgehen sollen, von denen sie nichts wissen:

„Die Mieter sind für die ordnungsgemäße Pflege der Platten verantwortlich. … Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen oder Eingriffe in das Vermietereigentum vorzunehmen.“

Auf Frage 7, wie der Senat für eine Information der Mieter sorgen werde:

„Das reicht grundsätzlich aus.“

Gezeichnet: Frank Bielka, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 1. April 2000.

QuelleKleine Anfrage Nr. 14/219, Abgeordnetenhaus von Berlin (Archivkopie)

Was von diesen zwölf Monaten geblieben ist

Die Zahl 62.800 stammt aus keiner Erhebung, keiner Studie und keinem Gutachten. Sie stammt aus einer Nachfrage. Sie ist bis heute die einzige berlinweite Angabe zu asbesthaltigen Fußbodenplatten in landeseigenen Wohnungen aus dieser Zeit — und sie existiert, weil jemand bemerkte, dass sie in einer früheren Antwort fehlte. Die Drucksache selbst ist das Gründungsdokument dieser Recherche.

Dreizehn Jahre später greift das Parlament genau auf dieses Dokument zurück. Andreas Otto (Grüne) fragt im September 2013, ob die „ca. 10.000 Wohnungen, die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 14/219 im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft GSW als asbestbelastet genannt wurden“, inzwischen saniert seien. Die Antwort des Senats: „Dem Senat liegen dazu keine Informationen vor. Die GSW ist seit dem Jahr 2004 keine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft mehr.“

Der Punkt, um den es ihr in der Antragsbegründung ging — die Aufklärung der Bewohnerinnen und Bewohner — steht 2012 erneut in einem Antrag derselben Fraktion. Drs. 17/0293 verlangt einen Bericht, der „im Vergleich zum Bericht vom Oktober 2000 (Drs. 14/731)“ die seither durchgeführten Maßnahmen aufführt, und begründet das so: „Aufgrund der Fluktuation der Mieterschaft sind Informationen über das Vorhandensein und die Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit asbesthaltigen Bauelementen oft verloren gegangen.“

Dazwischen liegt ein Vorgang, der lange übersehen wurde. Am 21. August 2003 fragte Claudia Hämmerling (Grüne) in der Kleinen Anfrage 15/10906 unter dem Titel „Asbest in Mietwohnungen“ nach ausgetauschten Flex-Platten, nach der Information der Mieter über Gesundheitsrisiken und danach, ob Wohnungen mit gebrochenen Platten unsaniert weitervermietet werden. Der Senat nannte rund 14.500 sanierte Wohnungen und antwortete zur Information mit demselben Baustein wie drei Jahre zuvor: eine gezielte Mieterinformation erfolge nicht, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sei „keine gesundheitliche Gefährdung zu erwarten“.

Die Berichtsreihe selbst lief weiter, ohne die Wohnungen. Die Fortschreibung „Asbestsanierungsmaßnahmen V“ vom 17. August 2006 (Drs. 15/5442) behandelt auf sieben Seiten ausschließlich öffentliche Gebäude. Die Wörter Wohnung, Mieter und Flex-Platte kommen darin nicht vor. Der Bericht vom Oktober 2000 blieb der einzige der Reihe, der den Wohnungsbestand erfasste.

QuellenKA 17/12292 (StS Gothe, 09.10.2013); Drs. 17/0293 (April 2012)

Der Vorgang in sechs Dokumenten

  • KA 13/5262 (gestellt 15.10.1999, beantwortet 22.12.1999) — „Gefährdung von Mieterinnen und Mietern durch unsachgemäße Asbestsanierung“. PARDOK · Archivkopie
  • KA 14/219 (gestellt 10.02.2000, beantwortet 01.04.2000) — „Asbest immer noch ein Geheimthema?“ PARDOK · Archivkopie
  • Drs. 14/179 (15.02.2000) — Antrag „Bestandsanalyse über Asbestgefahren“, Künast/Wieland/Oesterheld. PARDOK · Archivkopie
  • Drs. 14/244 (01.03.2000) — Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr. PARDOK · Archivkopie
  • Inhaltsprotokoll BauWohnV 14/3 (01.03.2000) — Beratung des Antrags, verbunden mit der PDS-Besprechung „Asbestbelastete Wohnungen“. PARDOK · Archivkopie
  • Drs. 14/731 (10.10.2000) — Mitteilung zur Kenntnisnahme „Bestandsanalyse über Asbestgefahren“, Senator Strieder. PARDOK · Archivkopie

Die Dokumente im Zusammenhang

Alle parlamentarischen Anfragen zum Berliner Asbest-Skandal von 1992 bis heute — und was aus ihnen wurde.