Was der Nationale Asbestdialog war
Im Dezember 2016 riefen das Bundesarbeitsministerium (BMAS), das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesumweltministerium (BMU) den Nationalen Asbestdialog ins Leben. Die Leitfrage: Wie umgehen mit Asbest beim Bauen im Bestand? Zwischen 2017 und April 2020 fanden vier Dialogforen statt — mit Spitzenverbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften, Behörden und Experten. Im Mai 2020 veröffentlichten die drei Ministerien einen Sachstandsbericht.
Was am Ende blieb, war ein Maßnahmenpaket: Empfehlungen, Leitlinien, Forschungsaufträge — aber keine einzige verbindliche gesetzliche Regelung zum Schutz von Mietern.
Was daraus wurde — und was nicht
Die konkreten Ergebnisse des Dialogs waren überschaubar. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA), das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erarbeiteten eine Leitlinie zur Asbesterkundung. Die TRGS 519 wurde 2025 aktualisiert. Der BG-BAU-Leitfaden wurde überarbeitet.
Was nicht kam: Ein Asbestregister, das dokumentiert, in welchen Gebäuden Asbest verbaut ist. Eine gesetzliche Pflicht für Eigentümer, ihre Gebäude auf Asbest zu untersuchen. Und eine Informationspflicht gegenüber Mietern.
Warum wurde die Erkundungspflicht gestrichen?
Ein früherer Entwurf der Gefahrstoffverordnung enthielt genau das: eine Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer. Vor Bau- oder Sanierungsarbeiten hätten sie aktiv prüfen müssen, ob Asbest vorhanden ist. Sie wurde im Herbst 2024 aus dem Entwurf entfernt.
Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) begrüßte die Streichung als „guten Kompromiss“. GdW-Präsident Axel Gedaschko nannte die beschlossene Fassung „richtig“. Die Argumente: Es fehlten die Fachkräfte, die Erkundungen seien „extrem teuer“, und die energetische Sanierung würde verzögert.
Was stattdessen kam: Die Asbestvermutung (§5a GefStoffV). Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Vermutung, dass Gebäude vor 1993 Asbest enthalten. Doch diese Vermutung verpflichtet nur vor Bauarbeiten zur Prüfung — nicht zur proaktiven Untersuchung des Bestands und nicht zur Information der Mieter.
Die Logik: Wer nicht sucht, findet nichts. Und wer nichts findet, muss nichts sanieren.
Wie Frankreich es seit 2002 macht
Frankreich hat ein System geschaffen, das Deutschland nicht hat. Seit 2002 ist das Dossier Technique Amiante (DTA) Pflicht für alle Gebäude, die vor dem 1. Juli 1997 errichtet wurden und kollektiv genutzt werden — Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, öffentliche Einrichtungen. Rechtsgrundlage ist der Code de la santé publique (Art. R1334-25 ff.).
Das DTA dokumentiert, wo im Gebäude Asbest verbaut ist, in welchem Zustand es sich befindet und welche Maßnahmen empfohlen werden. Es muss bei Vermietung, Verkauf und vor jedem Umbau vorgelegt werden. In Polen besteht seit 2002 eine Meldepflicht — wer Asbest nicht bei der Gemeinde anmeldet, macht sich strafbar.
Deutschland hat weder ein DTA noch eine Meldepflicht. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, nannte den Nationalen Asbestdialog bereits im Januar 2020 „bisher vollkommen ergebnislos“.
Was hat der Nationale Asbestdialog gebracht?
Das Ergebnis des Nationalen Asbestdialogs lässt sich in drei Punkten zusammenfassen. Erstens: Der Arbeitsschutz bei Sanierungen wurde verschärft — Handwerker sind seit 2025 besser geschützt (Genehmigungspflicht, Qualifikationsnachweise, Dokumentation). Zweitens: Für Gebäudeeigentümer änderte sich fast nichts — keine Erkundungspflicht, keine Meldepflicht, kein Register. Drittens: Für Mieter änderte sich gar nichts — keine Informationspflicht, kein Einsichtsrecht, kein Asbestkataster.
Der Dialog lief über drei Jahre. Die konkreteste Maßnahme, die Erkundungspflicht, wurde vier Jahre nach Abschluss des Dialogs — kurz vor der Verabschiedung der GefStoffV-Novelle — gestrichen. Was übrig blieb, sind Empfehlungen und Leitfäden. Rechtlich unverbindlich.
Warum das für Berlin wichtig ist
In Berlin stehen geschätzt ~58.847 Wohnungen der landeseigenen Unternehmen unter Asbestverdacht oder sind als asbestbelastet bestätigt (Drucksache 19/25 368, Stichtag 31.12.2025). Das Pestel-Institut schätzt, dass über ganz Berlin betrachtet — einschließlich privater Vermieter und Genossenschaften — mehr als 122.000 Wohnungen betroffen sein könnten. Die IG BAU beziffert die Zahl der Wohnungen mit asbestbelasteten Fußböden bundesweit auf 874.600.
Ohne ein Asbestregister gibt es keine systematische Übersicht, welche Gebäude betroffen sind. Ohne Erkundungspflicht prüft niemand, der nicht muss. Ohne Informationspflicht erfährt kein Mieter, was unter seinem Fußboden liegt — es sei denn, sein Vermieter entscheidet sich freiwillig dafür. Die Chronologie des Berliner Asbest-Skandals zeigt: Diese freiwillige Information hat 30 Jahre lang nicht funktioniert.
Der Berliner Mieterverein und die IG BAU fordern im März 2026 erneut ein Asbestregister. BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels betonte, Asbest müsse pro Gebäude dokumentiert werden. Die IG BAU fordert einen „Gefahrstoff-Gebäudepass“ für jedes sanierungsbedürftige Gebäude und ein KfW-Förderprogramm „Asbest-Sanierung“.
Diese Forderungen sind nicht neu. Sie standen bereits auf der Agenda des Nationalen Asbestdialogs — vor zehn Jahren. Sie sind unverrückt aktuell. Und unerfüllt.
Quellen
- BMAS: Nationaler Asbestdialog — Übersicht, Dokumente, Sachstandsberichte (2016–2020)
- BMAS: Leitlinie zur Asbesterkundung — BAuA / UBA / BBSR (2020)
- GdW: „Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen“
- Haufe: Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch
- Berliner Zeitung: IG BAU warnt vor stiller Gefahr — Forderung Asbestregister, Gefahrstoff-Gebäudepass
- Drucksache 19/25 368, Berliner Abgeordnetenhaus — ~58.847 asbestbelastete Wohnungen (Stichtag 31.12.2025)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Novelle vom 20.12.2025 — §5a Asbestvermutung
- Finanznachrichten.de: Mehr als 1500 Asbest-Tote im Jahr — scharfe Kritik an Bundesregierung — Warnecke-Zitat „bisher vollkommen ergebnislos“ (Januar 2020)
- Code de la santé publique, Art. R1334-25 ff. — Dossier Technique Amiante (DTA), Frankreich