Was die Schlangenbader Straße belegt
Seit Mai 2025 saniert die degewo den Block Wiesbadener Straße 59 A–C in Berlin-Wilmersdorf, einen 130-Haushalt-Abschnitt der größeren, denkmalgeschützten Schlangenbader Straße (rund 1.215 Wohnungen, davon 470 mit nachgewiesener Asbestbelastung im Bodenbelag). Es ist das offizielle Pilotprojekt der degewo. Die Fertigstellung dieses ersten Blocks ist für das vierte Quartal 2026 geplant; über die Sanierung der Gesamtanlage will degewo Anfang 2027 entscheiden (Quelle: Fallbeispiele — Fall 3).
Drei Befunde aus diesem laufenden Pilotprojekt sind für das Thema Küche zentral. Erstens: Die degewo bot den ausquartierten Mietern an, ihre Küchen während der Sanierung einzulagern. In der Praxis war das „in Teilen technisch nicht umsetzbar" — eine Notiz aus der Projektdokumentation der degewo, dokumentiert in einem Bericht der Berliner Zeitung von 2025 (vgl. Fallbeispiele — Fall 3). Zweitens: Bei der Sanierungsvorbereitung wurden „erneut asbesthaltige Fugenmassen gefunden", obwohl die Anlage als asbestbelastet bekannt war (Quelle wie oben). Drittens: In der Schlangenbader Straße fanden sich neue Asbestbelastungen in Decken und Wänden, weshalb die degewo Mieter angewiesen hat, Tapeten nicht mehr selbst zu entfernen (Quelle: Berliner Zeitung, Schlangenbader Straße; vgl. Fall 3).
Wenn schon ein landeseigenes Wohnungsunternehmen mit eigener Sanierungstochter dTD in seinem Pilotprojekt drei dokumentierte Komplikationen produziert — dann ist Asbestsanierung im bewohnten Bestand kein Routinevorgang.
Wo in der Küche Asbest typischerweise sitzt
Für Mieter in Gebäuden vor 1993 sind zwei Fundstellen in der Küche belegt, die direkt aus unserer eigenen Recherche kommen:
- Küchenboden — Vinyl-Asbest-Platten (Floor-Flex): In Sozialwohnungen der 1960er bis 1980er Jahre eine häufig dokumentierte Fundstelle, „besonders in Küchen, Bädern und Fluren" (Quelle: Floor-Flex-Platten identifizieren).
- Spachtel- und Fugenmassen: Im Pilotprojekt der Schlangenbader Straße wurden „erneut asbesthaltige Fugenmassen gefunden", obwohl die Anlage längst als asbestbelastet bekannt war (Quelle: Fallbeispiele — Fall 3). Solche Massen sitzen an Wand-Boden-Übergängen und in Fliesen-Anschlüssen.
Für die weiteren typischen Asbest-Anwendungsbereiche in Wohngebäuden — Fliesenkleber, Asbestzement-Bauteile, Brandschutzplatten, Wand- und Deckenputze — ist die Informationsplattform Asbest der BAuA die maßgebliche Referenz. Für die Berliner Schlangenbader-Anlage sind Asbestfunde in Decken und Wänden zusätzlich zum Bodenmaterial konkret dokumentiert (siehe oben).
Was die GefStoffV für Küchenrenovierung bedeutet
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt die Asbestregel des § 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV: Bei Gebäuden mit Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993 kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Bei allen älteren greift diese Entlastung nicht — dort ist bei Arbeiten von Asbest auszugehen, solange keine qualifizierte Analyse das Gegenteil belegt. Tätigkeiten an asbesthaltigem Material sind nach der Gefahrstoffverordnung grundsätzlich verboten (§ 11 Abs. 1 Nr. 3). Erlaubt bleiben das vollständige Entfernen und, unter engen Voraussetzungen, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Abs. 2). Dieses Verbot und seine Ausnahmen gelten auch für private Haushalte; wer als Privater entfernt, muss Fasern so weit wie möglich zurückhalten (§ 11 Abs. 7). Für Mieter ist das vollständige Entfernen in der Regel kein Weg: Boden, Fliesen und Putz gehören zur Mietsache. Die Sanierung ist Sache des Vermieters (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) und eines Fachbetriebs mit Sachkunde (§ 11a Abs. 5 GefStoffV). Wer trotzdem einen Boden fest überdeckt oder Putz anschleift, ohne dass eine Ausnahme greift, riskiert kein Bußgeld, sondern eine Strafe (§ 24 Abs. 2 Nr. 2 GefStoffV). Der Rahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr; wer dabei Mitbewohner oder Nachbarn gefährdet, bis zu fünf Jahre (§ 27 Abs. 1, 2 und 4 ChemG). Für den Abfall gilt das Abfallrecht; die Verbote und die Strafbarkeit erklärt unser Beitrag zur Asbestvermutung.
Praktische Konsequenz: Wer in einer Mietwohnung mit Baujahr vor 1993 plant, in der Küche zu renovieren (Bodenbelag, Wandfliesen, Küchenausbau), darf das nicht ohne vorherige Prüfung tun. Eine reine Raumluftmessung genügt dabei nicht: Sie sagt nichts darüber, ob im Boden, in Spachtelmassen oder Klebern Asbest verbaut ist — das klärt nur eine Materialprobe (Quelle: Rechtsprechungsübersicht).
Was Mieter konkret tun können
Der allgemeine Schritt-für-Schritt-Pfad — Indizien dokumentieren, schriftlich beim Vermieter anfragen, Mietrechte prüfen — ist auf der Seite „Asbest in der Wohnung entdeckt — Was tun?" ausgeführt. Für die Küche kommen zwei Besonderheiten hinzu.
Zum einen die Eigentumsfrage: In dem dokumentierten degewo-Pilotprojekt wurde den Mietern angeboten, ihre Küchen einzulagern — daraus folgt, dass die Küchen in diesem konkreten Fall Mieter-Eigentum waren. Wo das gilt, müssen Mieter konkret klären, was im Sanierungsfall mit ihrer Küche passiert: Wer baut aus, wer lagert ein, wer haftet bei Schäden, wer baut wieder ein? Diese Fragen sollten vor dem Auszug schriftlich geklärt werden.
Zum anderen die Hinweispflicht des Vermieters: Ein professioneller Vermieter muss nach dem Landgericht Berlin über Asbest informieren, von dem er weiß oder wissen muss (Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16). Ein unterlassener Warnhinweis wäre nach dem Urteil eine Verletzung der Verkehrssicherungs-, Schutz- und Obhutspflichten (§§ 241, 823 BGB) — auch ohne eingetretenen Gesundheitsschaden (Quelle: Rechtsprechung; Asbestsanierung Kosten). Für den degewo-Bestand ist die Kenntnis seit dem Jahr 2000 dokumentiert (Kleine Anfrage 14/219, unterzeichnet von Staatssekretär Frank Bielka; aktueller Stand: Drucksache 19/25 368).
Die Vorschau für 23.883 Wohnungen
Im degewo-Bestand stehen laut Drucksache 19/25 368 mit Stand 31. Dezember 2025 23.883 Wohnungen unter Asbestverdacht, im Bestand aller landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen 58.847 Wohnungen. Im von PricewaterhouseCoopers geprüften Konzernlagebericht 2017 hatte die degewo Asbest bereits unter den Risiken geführt, die „erhöhte Aufmerksamkeit“ verlangen; im aktuellen Konzernlagebericht 2024 beziffert sie die Risikoposition „Schadstoffe" mit 60.000 TEUR (in Wirtschaftsplanung erfasst) und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 0 % für den Zeitraum 2025–2029.
Der Pilotblock in der Schlangenbader Straße ist der erste, an dem sich diese Selbsteinschätzung in der Praxis messen lassen muss. Drei dokumentierte Komplikationen in einem einzigen Pilotprojekt sind kein guter Indikator für die Behauptung, die Strategie habe sich „bewährt".
Quellen
- Fallbeispiele — Fall 3 Schlangenbader Straße — dokumentiert die Einlagerung „in Teilen technisch nicht umsetzbar", die asbesthaltigen Fugenmassen sowie Asbest in Decken und Wänden, mit Verweis auf degewo-Pressemitteilung Mai 2025 und Berliner Zeitung 2025
- Berliner Zeitung, 2025 — degewo saniert 470 asbestverseuchte Wohnungen in Wilmersdorf
- Berliner Zeitung — Asbestgefahr in Wilmersdorf: Mieter sollen Tapeten nicht mehr selbst entfernen
- Drucksache 19/25 368, Berliner Abgeordnetenhaus — Asbestbestand landeseigener Wohnungen, Stand 31.12.2025
- Kleine Anfrage 14/219, Berliner Abgeordnetenhaus (01.04.2000) — 14.400 degewo-Wohnungen mit Floor-Flex
- Landgericht Berlin, Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16 — Hinweispflicht nach diesem Urteil seit spätestens 1996
- Landgericht Berlin, Az. 66 S 212/18 — bei beschädigten Platten kommt es auf die Raumluftmessung nicht an
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) — § 11a Abs. 1 Satz 2 (Entlastungsvermutung nur bei Baubeginn nach dem 31.10.1993) und § 5a (Informationspflicht des Veranlassers), BGBl. 2024 I Nr. 384, in Kraft seit 05.12.2024; § 11 Abs. 1, 2 und 7 (Verbote, Ausnahmen, Geltung für private Haushalte), § 11a Abs. 5 (Sachkunde) § 22 Abs. 1 (Ordnungswidrigkeiten; kein Tatbestand verweist auf § 11) und § 24 Abs. 2 Nr. 2 (Straftat bei Tätigkeiten entgegen § 11), Wortlaut abgerufen 03.09. und 25.09.2026
- Chemikaliengesetz (ChemG) — § 27 Abs. 1, 2 und 4 (Strafrahmen), Wortlaut abgerufen 25.09.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) — § 535 Abs. 1 Satz 2 (Erhaltungspflicht des Vermieters)
- BG BAU: Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“, Ausgabe Februar 2026, S. 10 — bei Baubeginn vor dem 31.10.1993 muss von Asbest ausgegangen werden, solange keine gesicherten Erkenntnisse über die Asbestfreiheit vorliegen
- BAuA — Informationsplattform Asbest (Referenz für weitere Asbest-Anwendungsbereiche)
- degewo Konzernlagebericht 2024, Anlage II, S. 19 — Risikoposition „Schadstoffe": 60.000 TEUR, 0 % Eintrittswahrscheinlichkeit, 2025–2029