Was die Schlangenbader Straße belegt
Seit Mai 2025 saniert die degewo den Block Wiesbadener Straße 59 A–C in Berlin-Wilmersdorf, einen 130-Haushalt-Abschnitt der größeren Schlangenbader Straße (insgesamt 470 Wohnungen, denkmalgeschützt). Es ist das offizielle Pilotprojekt der degewo. Die Fertigstellung dieses ersten Blocks ist für das vierte Quartal 2026 geplant; über die Sanierung der Gesamtanlage will degewo Anfang 2027 entscheiden (Quelle: Fallbeispiele — Fall 3).
Drei Befunde aus diesem laufenden Pilotprojekt sind für das Thema Küche zentral. Erstens: Die degewo bot den ausquartierten Mietern an, ihre Küchen während der Sanierung einzulagern. In der Praxis war das „in Teilen technisch nicht umsetzbar" — eine Notiz aus der projektbegleitenden Kommunikation der degewo, dokumentiert in einem Bericht der Berliner Zeitung vom April 2026 (vgl. Fallbeispiele — Fall 3). Zweitens: Bei der Sanierungsvorbereitung wurden „erneut asbesthaltige Fugenmassen gefunden", obwohl die Anlage als asbestbelastet bekannt war (Quelle wie oben). Drittens: In der Schlangenbader Straße fanden sich neue Asbestbelastungen in Decken und Wänden, weshalb die degewo Mieter angewiesen hat, Tapeten nicht mehr selbst zu entfernen (Quelle: Berliner Zeitung, Schlangenbader Straße; vgl. Fall 3).
Wenn schon ein landeseigenes Wohnungsunternehmen, das über die eigene Sanierungstochter dTD verfügt, bei seinem ausgewiesenen Pilotprojekt drei dokumentierte Komplikationen produziert — nicht ausgelagerte Küchen, nachträglich gefundene Fugenmassen, Asbest in Decken und Wänden — dann ist Asbestsanierung im bewohnten Bestand kein Routinevorgang.
Wo in der Küche Asbest typischerweise sitzt
Für Mieter in Gebäuden vor 1993 sind zwei Fundstellen in der Küche belegt, die direkt aus unserer eigenen Recherche kommen:
- Küchenboden — Vinyl-Asbest-Platten (Floor-Flex): In Sozialwohnungen der 1960er bis 1980er Jahre eine häufig dokumentierte Fundstelle, „besonders in Küchen, Bädern und Fluren" (Quelle: Floor-Flex-Platten identifizieren).
- Spachtel- und Fugenmassen: Im Pilotprojekt der Schlangenbader Straße wurden „erneut asbesthaltige Fugenmassen gefunden", obwohl die Anlage längst als asbestbelastet bekannt war (Quelle: Fallbeispiele — Fall 3). Solche Massen sitzen an Wand-Boden-Übergängen und in Fliesen-Anschlüssen.
Für die weiteren typischen Asbest-Anwendungsbereiche in Wohngebäuden — Fliesenkleber, Asbestzement-Bauteile, Brandschutzplatten, Wand- und Deckenputze — ist die Informationsplattform Asbest der BAuA die maßgebliche Referenz. Für die Berliner Schlangenbader-Anlage sind Asbestfunde in Decken und Wänden zusätzlich zum Bodenmaterial konkret dokumentiert (siehe oben).
Was § 5a GefStoffV für Küchenrenovierung bedeutet
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine gesetzliche Asbestvermutung nach § 5a GefStoffV: Bei jedem Gebäude, das vor dem 31. Oktober 1993 errichtet oder saniert wurde, muss von Asbest ausgegangen werden, solange kein Gegenbeweis vorliegt. Eigenleistungen an asbesthaltigen Materialien sind seither ausdrücklich ordnungswidrig. Wer in der eigenen Küche selbst Böden herausreißt, Fliesen abschlägt oder Putz abschleift, der Asbest enthalten kann, verstößt gegen die Gefahrstoffverordnung (Grundlage: GefStoffV-Novelle, BGBl. I 2025 Nr. 337; ausführlich in unserem Beitrag zur Asbestvermutung).
Praktische Konsequenz: Wer in einer Mietwohnung mit Baujahr vor 1993 plant, in der Küche zu renovieren (Bodenbelag, Wandfliesen, Küchenausbau), darf das nicht ohne vorherige Prüfung tun. Eine reine Raumluftmessung genügt dabei nicht: Das Landgericht Berlin hat im Verfahren 66 S 212/18 festgehalten, dass eine unauffällige Raumluftprobe nicht beweist, dass im Boden, in Spachtelmassen oder Klebern kein Asbest verbaut ist (Quelle: Rechtsprechungsübersicht).
Was Mieter konkret tun können
Der allgemeine Schritt-für-Schritt-Pfad — Indizien dokumentieren, schriftlich beim Vermieter anfragen, Mietrechte prüfen — ist auf der Seite „Asbest in der Wohnung entdeckt — Was tun?" ausgeführt. Für die Küche kommen zwei Besonderheiten hinzu.
Zum einen die Eigentumsfrage: In dem dokumentierten degewo-Pilotprojekt wurden die Mieter angeboten, ihre Küchen einzulagern — daraus folgt, dass die Küchen in diesem konkreten Fall Mieter-Eigentum waren. Wo das gilt, müssen Mieter konkret klären, was im Sanierungsfall mit ihrer Küche passiert: Wer baut aus, wer lagert ein, wer haftet bei Schäden, wer baut wieder ein? Diese Fragen sollten vor dem Auszug schriftlich geklärt werden.
Zum anderen die Informationspflicht des Vermieters: Vermieter, die von einer Asbestbelastung wissen, sind verpflichtet, ihre Mieter darüber aufzuklären; die Unterlassung dieser Information ist nach Landgericht Berlin (Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16) eine eigenständige Pflichtverletzung — unabhängig davon, ob bereits ein Schaden eingetreten ist (Quelle: Rechtsprechung; Asbestsanierung Kosten). Für den degewo-Bestand ist die Kenntnis seit dem Jahr 2000 dokumentiert (Kleine Anfrage 14/219, unterzeichnet von Staatssekretär Frank Bielka; aktueller Stand: Drucksache 19/25 368).
Die Vorschau für 23.883 Wohnungen
Im degewo-Bestand stehen laut Drucksache 19/25 368 mit Stand 31. Dezember 2025 23.883 Wohnungen unter Asbestverdacht, im Bestand aller landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen rund 58.847 Wohnungen. Im PwC-testierten Konzernlagebericht 2017 hatte die degewo Asbest bereits als „wesentliches Geschäftsrisiko" ausgewiesen; im aktuellen Konzernlagebericht 2024 beziffert sie die Risikoposition „Schadstoffe" mit 60.000 TEUR (in Wirtschaftsplanung erfasst) und einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 0 % für den Zeitraum 2025–2029.
Die Schlangenbader Straße ist der erste Block, an dem sich diese Selbsteinschätzung in der Praxis messen lassen muss. Drei dokumentierte Komplikationen in einem einzigen Pilotprojekt — nicht ausgelagerte Küchen, nachträglich gefundene Fugenmassen, Asbest in Decken und Wänden — sind kein guter Indikator für die Behauptung, die Strategie habe sich „bewährt".
Quellen
- Fallbeispiele — Fall 3 Schlangenbader Straße — dokumentiert die Einlagerung „in Teilen technisch nicht umsetzbar", die asbesthaltigen Fugenmassen sowie Asbest in Decken und Wänden, mit Verweis auf degewo-Pressemitteilung Mai 2025 und Berliner Zeitung April 2026
- Berliner Zeitung, April 2026 — degewo saniert 470 asbestverseuchte Wohnungen in Wilmersdorf
- Berliner Zeitung — Asbestgefahr in Wilmersdorf: Mieter sollen Tapeten nicht mehr selbst entfernen
- Drucksache 19/25 368, Berliner Abgeordnetenhaus — Asbestbestand landeseigener Wohnungen, Stand 31.12.2025
- Kleine Anfrage 14/219, Berliner Abgeordnetenhaus (01.04.2000) — 14.400 degewo-Wohnungen mit Floor-Flex
- Landgericht Berlin, Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16 — Aufklärungspflicht des Vermieters
- Landgericht Berlin, Az. 66 S 212/18 — Raumluftmessung allein nicht maßgeblich
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) — Novelle, BGBl. I 2025 Nr. 337; Asbestvermutung gem. § 5a GefStoffV seit 1. Januar 2026
- BAuA — Informationsplattform Asbest (Referenz für weitere Asbest-Anwendungsbereiche)
- degewo Konzernlagebericht 2024, Anlage II, S. 19 — Risikoposition „Schadstoffe": 60.000 TEUR, 0 % Eintrittswahrscheinlichkeit, 2025–2029