Der Maßstab: eine Gefährdung der Bewohner ausschließen
Wo in bewohnten Häusern Asbest ausgebaut wird, gilt ein klarer Maßstab: Die Gefahrstoffverordnung verlangt von der ausführenden Firma Maßnahmen, „durch die eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen wird“ (§ 11a Abs. 2 Satz 4 GefStoffV). Im Haus Tanneneck sind das die Bewohner und ihre Besucher, darunter Mieter, die nach eigener Schilderung den Tag kaum außerhalb ihrer Wohnung verbringen können. Ob der Maßstab erfüllt ist, lässt sich aus den Schreiben der Deutsche Wohnen, der Firmen und der Behörden nicht prüfen. Keines nennt einen Untersuchungsbericht, ein anerkanntes Verfahren beim Namen oder ein Messergebnis. Drei Stellen des Bezirksamts verweisen auf die Bauaufsicht; was diese geprüft hat, ist offen.
Für diesen Beitrag erhielt die Deutsche Wohnen am 7. Oktober neun Fragen mit Frist bis zum 14. Oktober. Pressesprecher Christoph Metzner hat sie namentlich beantwortet; seine Antworten stehen an den Stellen, die sie betreffen.
Vermieterin ist nach einem vorliegenden Mietvertrag die GEHAG GmbH. Für sie handeln die Deutsche Wohnen Management GmbH, von der die Ankündigung der Arbeiten vom 23. April kommt, und die Vonovia Modernisierung GmbH, die die mit dem Fenstertausch beauftragte Tischlerei als Vertreterin der Eigentümerin nennt. Die Deutsche Wohnen gehört seit 2021 mehrheitlich zu Vonovia.
In den Wohnungen: ein Arbeitstag genannt, bis zu vier Tage
Das Haus in der Beerenstraße 11–13 ist nach Angaben der Mieter ein Seniorenwohnhaus. Bewohner schildern den Alltag an den Arbeitstagen in ihrer Wohnung so: Die meisten Wohnungen haben nach ihren Angaben 29 Quadratmeter und ein Zimmer, mit Küche, Bad und Flur. Gearbeitet werde in dem Raum, in dem auch das Bett steht; die Küchenzeilen würden abgebaut, die übrigen Möbel zusammengeschoben, geschlafen werde in der Wohnung. Wer am Rollator geht oder von einem Pflegedienst versorgt wird, könne den Tag kaum woanders verbringen. Im Gebäude steht laut Deutsche Wohnen „ein möblierter Aufenthaltsraum“ bereit; dort stünden nach Angaben von Bewohnern nur harte Stühle und ein kleines, durchgesessenes Sofa. Die Flure, rund 1,20 Meter breit, seien mit Baumaterial verstellt; Küchenmöbel stünden im Treppenhaus. Die Deutsche Wohnen schreibt im Oktober, Baumaterialien würden „während der Arbeitszeit teilweise in den Fluren gelagert, die Fluchtwege werden aber immer freigehalten“. Im Juli hatte ihre Pressestelle über die Flure geschrieben: „Material und Schutt werden hier nicht gelagert.“
Zum Ablauf in den Wohnungen schrieb die Pressestelle der Deutsche Wohnen im Juli auf eine Anfrage der B.Z.: Ausbau und Montage der neuen Fenster und der Wandelemente im Balkonbereich erfolgten „je Wohnung an einem Arbeitstag. Deshalb wird kein Ersatzquartier benötigt.“ „Die nachfolgenden Maler- und Putzarbeiten erfolgen später stundenweise.“ Die Tischlerei nannte einem Mieter Anfang September vier Termine in seiner Wohnung, jeweils von 7 bis 16:30 Uhr: Rückbau der Küche, Austausch der Fenster, Putzarbeiten und zuletzt, am selben Tag, Malerarbeiten und Montage der Küche. Im Oktober schreibt die Deutsche Wohnen, der Aus- und Einbau der Fenster sei für einen Arbeitstag vorgesehen, die Malerarbeiten nähmen „an einem weiteren Tag einige Stunden“ in Anspruch; stehe vor dem Fenster eine Einbauküche, seien „zusätzlich jeweils einige Stunden an zwei weiteren Tagen erforderlich“. In einer Wohnung mit Einbauküche vor dem Fenster wird damit nach ihren eigenen Angaben an vier Tagen gearbeitet. Vor dem 22. Juli hatten Mieter in schriftlichen Härtefalleinwänden an die Deutsche Wohnen um eine Vereinbarung gebeten, etwa über eine Ersatzunterkunft für die Bauphase. Am 22. Juli schrieb die Pressestelle, wenn sich Mieter mit besonderen Bedürfnissen meldeten, suche man gern gemeinsam nach einer Lösung; aktuell seien ihr „jedoch keine Fälle bekannt“; man habe aktiv Hilfe angeboten, auch in einer Sprechstunde am 8. Juli. Wie die Deutsche Wohnen über die Bitten entschieden hat, beantwortet sie nicht.
Am 19. August kündigte die Deutsche Wohnen den Mietern schriftlich an: Ab der 36. Kalenderwoche beginne „der fachgerechte Ausbau der Fensterbretter im Treppenhaus“, ab der 39. Woche folgten die Wohnungen. Nach Angaben von Bewohnern sitzen die Fensterbretter in manchen Wohnungen in gefliesten Laibungen, also zwischen Fliesen auf der Wandfläche rund ums Fenster; ein Foto aus dem Haus zeigt eine schwarze Fensterbank zwischen Wandfliesen. Das Landesamt für Arbeitsschutz (LAGetSi) spricht in seiner Mail vom 7. September zu den Arbeiten in den Fluren vom Putz und von der Fensterbank, die Pressestelle der Deutsche Wohnen gegenüber der B.Z. vom Fensterbankbereich. Fliesen und Fliesenkleber erwähnt keines der beiden Schreiben. In einem Schreiben vom 7. April hatte die Deutsche Wohnen Mietern angekündigt, ein Ingenieurbüro werde „die vorhandene Bausubstanz […] im Bereich der Wandflächen neben einzelnen Fenstern bzw. im Bereich der Fensterlaibungen“ prüfen. Nach Angaben von Bewohnern wurden Fliesen und Kleber nicht beprobt. Auf Anfrage schreibt die Deutsche Wohnen, im Wohnbereich seien die Laibungen „überwiegend verputzt und gestrichen“, und: „Sämtliche Materialien, die von dem Austausch der Fenster betroffen sind, wurden auf Schadstoff getestet.“ Geflieste Laibungen erwähnt die Antwort nicht.
Das Schreiben an die Mieter vom 19. August kündigt für die Wohnungen zwei Firmen an. Die Fachfirma baut laut Schreiben ab der 39. Woche die Fensterbretter aus, die Tischlerei tauscht ab der 40. Woche die Fenster. Nach Angaben von Bewohnern baut inzwischen die Tischlerei auch die Fensterbänke in den Wohnungen aus; die Fachfirma, die zuvor die meisten Fensterbänke in den Fluren ausgebaut habe, sei nicht mehr im Haus. Die Deutsche Wohnen schreibt dazu, die asbesthaltigen Fensterbretter würden „durch eine Schadstoffsanierungsfirma“ nach Anmeldung beim LAGetSi ausgebaut, die nicht asbesthaltigen durch den Tischler. Asbesthaltig seien „nur einige Fensterbretter“, und zwar „sowohl in den Wohnungen als auch im Treppenhaus“. Im Juli hatte ihre Pressestelle geschrieben: „Die Innenfensterbänke sind asbesthaltig.“
In den Fluren: der 3. September
In ihrer Antwort an die B.Z. beschrieb die Pressestelle im Juli auch, wie die Fensterbänke ausgebaut werden sollen. Der Fensterbankbereich werde abgeschottet, bevor die Arbeiten beginnen; die Fensterbank werde „zerstörungsfrei von einer Fachfirma ausgebaut und anschließend luftdicht verpackt und entsorgt“. Für die Wohnungen sagte sie zu: „Es werden in der Wohnung keine Fasern freigesetzt.“ Die Flure würden während der Arbeiten „beaufsichtigt“.
Den Ausbau im Treppenhaus hatte die Deutsche Wohnen für die 36. Kalenderwoche angekündigt. Am Donnerstag, dem 3. September, arbeitete nach Schilderung aus dem Haus eine Fachfirma in einem der Flure. Aus dem Haus wurde an diesem Vormittag die Polizei gerufen.
Was am 3. September im Flur geschah, schildert eine Mail aus dem Haus an das LAGetSi. Vor dem Eintreffen der Polizei seien die Arbeiten „lediglich durch einen einzigen, mannshohen, mobilen grünen Paravent abgeschirmt“ worden. Er habe „nur als Sichtschutz“ gedient und sei „von Fenster zu Fenster weitergeschoben“ worden. Die Arbeiter hätten nach derselben Mail blaue Schutzanzüge und Atemschutzmasken getragen. Erst als die Firma erfahren habe, dass die Polizei gerufen wurde, habe sie begonnen, „raumhohe Plastikwände zu verkleben“. Darauf seien die Beamten noch während des Einsatzes hingewiesen worden.
Zwei Fotos aus dem Haus zeigen den Flur vom selben Standort, laut den Bilddateien am selben Vormittag im Abstand von gut einer halben Stunde aufgenommen. Auf dem ersten ist das Ende des Flurs offen; am Boden liegen Werkzeug und Säcke, im Flur steht eine Leiter. Auf dem zweiten hängt dort eine Folienwand vom Boden bis zur Decke. Ob zum Zeitpunkt des ersten Fotos gearbeitet wurde, zeigt es nicht.
Das Landesamt antwortete am 7. September auf die Mail aus dem Haus, die Firma im Flur sei „eine Fachfirma mit entsprechender personeller und technischer Ausstattung“ und habe die Tätigkeiten angezeigt. Die Schutzwände seien „so zu befestigen, dass kein Staub ausdringen kann“; mit der Firma werde es noch einmal über die Abschottung sprechen. Die „staubende Belastung“ führt das Landesamt auf das Entfernen des Putzes zurück, den es als schadstofffrei bezeichnet. Asbesthaltig sei „nur die Fensterbank“. Welche Untersuchung den Putz als schadstofffrei ausweist, nennt das Schreiben nicht.
Nach der Schilderung aus dem Haus kamen während des Polizeieinsatzes zwei Mitarbeiter der Bauaufsicht. Einer habe die Arbeiten mündlich freigegeben, seine Kollegin habe widersprochen. Eine schriftliche Äußerung der Bauaufsicht zum 3. September liegt nicht vor.
Auf Anfrage für diesen Beitrag schreibt die Deutsche Wohnen, dass nur hinter einem Paravent gearbeitet worden sein soll, sei ihr nicht bekannt; es „wurde uns auch nicht angezeigt“. Zu dem Polizeieinsatz sei „auch das LAGetSi hinzugezogen“ worden; die Arbeiten seien „nach Prüfung vor Ort und Kontrolle aller erforderlichen Nachweise direkt wieder freigegeben“ und „nach kurzer Unterbrechung fortgesetzt“ worden. Ob „hinzugezogen“ heißt, dass das Landesamt vor Ort war oder nur kontaktiert wurde, schreibt sie nicht, ebenso wenig, wer geprüft und freigegeben hat. Aus dem Haus wird geschildert, das Landesamt sei am 3. September nur telefonisch erreicht worden; danach hätten weder die Polizeibeamten noch Bewohner dort jemanden erreicht. Gekommen sei vom Landesamt niemand, und an diesem Tag habe sich auch niemand zurückgemeldet. Das Landesamt selbst erwähnt in seiner Mail vom 7. September keinen eigenen Besuch am 3. September. Zur Freigabe verweist es auf das Bauamt: „Ich denke nicht, dass das Bauamt die Baustelle ohne fachliche Einschätzung der Situation freigegeben hat.“
Am 6. September, drei Tage nach dem Polizeieinsatz, zeigen Fotos aus einem der Flure Fenster, unter denen die Fensterbank fehlt. Das Mörtelbett, in dem die Fensterbank lag, ist offen, darin lose Bruchstücke; an diesen Fenstern ist keine Folie zu sehen. Ob die Arbeit an diesen Fenstern abgeschlossen war, zeigen die Fotos nicht. Die Deutsche Wohnen schreibt, die Flurfenster zeigten das offene Mörtelbett nach dem Ausbau der asbesthaltigen Fensterbretter und seien „schadstofffrei“; die neuen Fenster und Fensterbretter würden „zeitnah“ eingebaut. Das Landesamt schrieb am 7. September, weil Putz und Mörtel nicht asbesthaltig seien, müsse das Mörtelbett „nach dem Ausbau der Fensterbank nicht besonders geschützt werden“.
Asbest-Fensterbank ausbauen: was das Verfahren verlangt
Für den Ausbau asbesthaltiger Fensterbänke gibt es ein anerkanntes Verfahren. Es steht im Blatt BT 46 der DGUV Information 201-012; die gesetzliche Unfallversicherung hat es anerkannt, und in der Liste der anerkannten Verfahren ist es das einzige, das Fensterbänke im Titel führt. Das Blatt beschreibt, wie der Staub gar nicht erst in die Luft gelangen soll: Fensterbank und Laibung feucht halten, ein Stemmhammer „mit Direktabsaugung am Meißelkopf“, zwei Sicherheitssauger, danach das Mörtelbett absaugen und kontrollieren. Der Arbeitsbereich wird mit Folie und Reißverschlusstür abgeschottet; abgebaut wird die Abschottung erst, wenn der Bereich gereinigt ist. BT 46 kommt für die Fensterbänke in den Fluren wie für die in den Wohnungen in Frage, aber nur unter einer Bedingung: Es „kann nur angewendet werden, wenn das Material der Fensterlaibung, in das die Fensterbank eingebettet ist, asbestfrei ist“.
Keines der Schreiben der Deutsche Wohnen, der Firmen oder der Behörden nennt das Blatt beim Namen. Den Ablauf beschrieb der technische Leiter des Vorhabens auf einer Mieterversammlung; ein Mieter hat mitgeschrieben. Nach dieser Beschreibung wird die Wand neben der Fensterbank befeuchtet, die Fensterbank mit einem Spezialgerät freigeschnitten, der Staub sofort abgesaugt und das Brett luftdicht verpackt. Staub entstehe dabei nicht. Befeuchten, Absaugen und Verpacken stehen auch im Blatt; eine Abschottung kam in der Beschreibung nicht vor.
BT 46 zählt zu den anerkannten emissionsarmen Verfahren. Für sie erlaubt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 eine Erleichterung: „Auf eine Freigabemessung kann verzichtet werden“ (Nr. 15.2), also auf die Messung der Raumluft, bevor die Abschottung fällt. Ein fehlender Messwert belegt deshalb für sich genommen noch keinen Verstoß. Die Erleichterung gilt aber nur, wenn mit dem anerkannten Verfahren gearbeitet wird, und das setzt die asbestfreie Laibung voraus. Ohne anerkanntes Verfahren dürfen die Schutzmaßnahmen erst aufgehoben werden, wenn eine Messung weniger als 500 Asbestfasern je Kubikmeter Raumluft ergeben hat (TRGS 519 Nr. 14.5; Ausnahmen in Nr. 14.4 und 15).
Auch die Antwort der Deutsche Wohnen auf die Fragen zu diesem Beitrag nennt kein anerkanntes Verfahren beim Namen. Sie beschreibt den Ablauf: Die asbesthaltigen Fensterbretter würden „unter Berücksichtigung der TRGS 519 durch eine Fachfirma entfernt“, „zerstörungsarm ausgebaut, luftdicht verpackt und anschließend vorschriftsmäßig abtransportiert“. Weiter heißt es: „Bei diesem Verfahren werden keine Asbestfasern freigesetzt, deshalb ist keine Freimessung vorgeschrieben.“ Gemeint ist die Freigabemessung. Ein Messergebnis nennt die Antwort nicht.
Die Entlastungsvermutung der Gefahrstoffverordnung, also die Regel, wann eine Firma ein Haus als asbestfrei ansehen darf, gilt nur für Gebäude, mit deren Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde: Dann „kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist“ (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV). Das Haus stammt nach Angaben der Mieter aus dem Jahr 1967. Für die Laibungen dieses Hauses darf die ausführende Firma deshalb nicht vermuten, dass sie asbestfrei sind. Nach Angaben der Deutsche Wohnen wurden alle Materialien, die vom Fenstertausch betroffen sind, auf Schadstoffe getestet.
Bewohner beschreiben Staub im ganzen Haus und einen beißenden Geruch. Der Staub werde in den Wohnungen vor Feierabend trocken zusammengefegt. Wohnungstüren und Hauseingänge stünden offen; im Durchzug hätten sich die Folienwände bewegt. Staub hatte die Deutsche Wohnen angekündigt: „Vibrationen und Staubentwicklung lassen sich nicht vermeiden“, heißt es in ihrem Informationsschreiben vom 8. Juni. Ob der Staub beim Ausbau der Fensterbänke entsteht oder bei den übrigen Arbeiten an Fenstern und Wänden, geht aus den Schilderungen nicht hervor. Die Deutsche Wohnen schreibt, es würden „keine schadstoffhaltigen Fasern freigesetzt, daher erfolgt die übliche Reinigung“. Stämmte der Staub vom Ausbau der Fensterbänke, wären Staub außerhalb der Abschottung und trockenes Fegen mit BT 46, wie das Blatt es beschreibt, nicht vereinbar.
Neben dem Ausschluss einer Gefährdung anderer Personen verlangt die Gefahrstoffverordnung Arbeitsverfahren, durch die eine Freisetzung von Asbestfasern „verhindert oder minimiert wird“ (§ 11a Abs. 2 Satz 2 GefStoffV). Die Schutzmaßnahmen legt die ausführende Firma als Arbeitgeber fest: Sie „hat risikobezogen Schutzmaßnahmen … festzulegen und umzusetzen“ (Satz 3).
Nur die „ausführenden Personen“ im Arbeitsbereich müssten persönliche Schutzausrüstung tragen, schrieb das Landesamt. Aus der Mieterschaft wird ein Gespräch mit einem Vertreter einer der Firmen im Haus geschildert, bei dem ein weiterer Zeuge dabei gewesen sei: Asbest sei nur ein Hype, habe der Vertreter gesagt; seine Arbeiter entschieden selbst, ob sie sich mit Maske und Schutzanzug schützen.
Darauf angesprochen, schreibt die Deutsche Wohnen, der Ausbau erfolge „durch eine Fachfirma unter Einhaltung der erforderlichen technischen Schutzmaßnahmen“. Die Maßnahme sei beim LAGetSi „ordnungsgemäß“ angekündigt und abgestimmt, die Baustelle werde zusätzlich von einem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator betreut. Zu der geschilderten Aussage selbst äußert sie sich nicht.
Untersuchungen: Aussagen, aber kein vorgelegter Bericht
Das Schreiben der Deutsche Wohnen vom 7. April, das die Untersuchung durch ein Ingenieurbüro ankündigte, enthielt auch diesen Satz: „Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass keine Verdachtsfälle vorliegen. Die Beprobungen erfolgen rein vorsorglich.“ Nach Angaben von Bewohnern bekamen nicht alle Mieter ein solches Schreiben, und das Ingenieurbüro kam nicht zu allen, die eines hatten; es seien Stichproben gewesen, an den Wänden neben den Fenstern, in Wohnungen und im Flur. In mindestens einer Wohnung sei ein Wandelement nicht beprobt worden.
Am 23. April kündigte die Deutsche Wohnen die Arbeiten an. Die Ankündigung hat 13 Seiten. Sie nennt den Austausch der Fenster und Balkontüren; die Innenfensterbänke würden, „wenn erforderlich, erneuert“, Schäden an den Laibungen entstünden „beim Herausbrechen der Fenster“. Asbest nennt die Ankündigung nicht, ebenso wenig den Ausbau der Küchen und die Erneuerung der Wandelemente. Gefragt, warum die Ankündigung Asbest, Küchen und Wandelemente nicht nennt, schreibt die Deutsche Wohnen, zum Zeitpunkt der Ankündigung sei „noch nicht bekannt“ gewesen, „dass sich einige der auszutauschenden Elemente in Einbauküchen befinden“. Warum die Ankündigung Asbest nicht nennt, beantwortet sie nicht.
Die Fensterbänke sind nicht das einzige Bauteil, das herauskommt. In den Balkonbereichen würden „auch die Wandelemente erneuert“, schrieb die Pressestelle im Juli. Sie seien „nach aktuellem Kenntnisstand frei von Schadstoffen, wir haben jedoch zur Vorsicht noch drei weitere Beprobungen beauftragt“.
Von der Vermieterin hätten die Mieter keine Ergebnisse erfahren, sagen Bewohner. Im Oktober schreibt die Deutsche Wohnen, die Wandelemente seien Holzfasersandwichelemente „und schadstofffrei, die geputzten Laibungen ebenfalls“. Einen Untersuchungsbericht, Probenstellen oder Messwerte nennt keines der vorliegenden Schreiben, auch diese Antwort nicht.
Was Behörden antworteten
Auf Anfragen aus dem Haus haben mehrere Behörden schriftlich geantwortet. Eine Messung nennt keine der folgenden vier Antworten; drei davon verweisen auf die Bauaufsicht:
- Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, 22. Juli: Man müsse „anhand des Schreibens der Vonovia davon ausgehen“, dass die Richtlinien für den Gesundheitsschutz eingehalten würden. „Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Bauaufsicht.“
- Bezirkliches Umweltdezernat, 21. August: Die Bauaufsicht habe den Eigentümer aufgefordert, ein Entsorgungskonzept, ein Abtrage- und Transportkonzept, einen Notfall- und Präventionsplan, ein Mieterschutzkonzept und einen Entsorgungsbericht vorzulegen.
- Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, 24. August: „Seien Sie versichert, dass die Bau- und Wohnungsaufsicht diesen Vorgang im Blick hat.“
- LAGetSi, 7. September: Die Firma habe die Tätigkeiten angezeigt und „bedarf keiner Freigabe der Behörde“.
Nach eigener Angabe steht das Landesamt „in engem Kontakt mit der Firma und der Bauleitung“ und hatte vorab mit der Firma „über den Arbeitsplan und das Schutzkonzept gesprochen“. In zwei Punkten gibt es wieder, was ihm gesagt wurde: „Die Firma sagte mir, dass der Putz/ Mörtel leicht zu entfernen ist und dass sie wahrscheinlich kein schweres Gerät bedürften“, um die Fensterbänke herauszulösen; das Blatt BT 46 sieht dafür einen Stemmhammer mit Absaugung am Meißelkopf vor. Mit welchem Gerät die Firma arbeitet, nennt das Schreiben nicht. Nach den Geräten in den Wohnungen gefragt, antwortet die Deutsche Wohnen nicht. Außerdem schreibt das Landesamt, damit „Rettungsketten eingehalten werden“, also Rettungswege und Hilfe im Notfall gesichert sind, seien organisatorische Regelungen getroffen worden, „so wurde mir zugesagt“. Übersetzt: Wie leicht sich der Putz entfernen lässt und welches Gerät nötig ist, weiß die Aufsicht nach ihrem Schreiben von der Firma, die sie beaufsichtigt; bei den Rettungsketten stützt sie sich auf eine Zusage. Eine eigene Begehung erwähnt das Schreiben nicht.
In Neukölln wurde gemessen
Am 9. September, sechs Tage nach dem Einsatz im Zehlendorfer Flur, ließ die landeseigene HOWOGE in der Neuköllner High-Deck-Siedlung rund 100 Haushalte räumen, mit Frist bis 19 Uhr desselben Tages. Die HOWOGE gehört, anders als die Deutsche Wohnen, zu den landeseigenen Gesellschaften, in deren Beständen Asbest seit 2000 aktenkundig ist. Auch dort waren die Arbeiten im bewohnten Bestand vorgesehen. Nach Darstellung von entwicklungsstadt.de hatte eine Baufirma bei laufenden Sanierungsarbeiten im Hausflur gemessen und dabei eine Belastung festgestellt.
In Neukölln wurde gemessen, dann wurde geräumt. In Zehlendorf nennt keines der Schreiben eine Messung; eine Freimessung sei nicht vorgeschrieben, schreibt die Deutsche Wohnen, weil keine Fasern freigesetzt würden. Ob sie vorgeschrieben war, hängt davon ab, ob nach einem anerkannten Verfahren gearbeitet wurde; eines nennt die Deutsche Wohnen nicht. Für Zehlendorf liegt damit kein Messwert vor, weder einer, der eine Belastung zeigt, noch einer, der sie ausschließt.
Ab dem 16. Oktober: Pause bis voraussichtlich April
Am 8. Oktober kündigte die Deutsche Wohnen per Aushang im Haus an, die Tätigkeiten rund um den Fenstereinbau würden „aufgrund von artenschutzrechtlichen Auflagen“ ab dem 16. Oktober pausieren. Bis dahin werde die Tischlerei begonnene Arbeiten fertigstellen, „vorrangig im Treppenhaus“. Weitergehen sollen die Arbeiten „voraussichtlich ab April 2027“. Der Aushang kam nach den Fragen für diesen Beitrag; die Pause war deshalb nicht Gegenstand der Fragen, und die Antwort vom 14. Oktober äußert sich nicht dazu.
Die Untere Naturschutzbehörde schrieb am 3. August, der Vorgang sei „artenschutzrechtlich geprüft“, vorgesehen sei eine ökologische Baubegleitung; zu den Fledermausvorkommen am Gebäude liege eine fachliche Einschätzung vor. Gegen die Einrichtung der Baustellenfläche ab dem 6. August bestünden keine Bedenken, „sofern hierbei keine Arbeiten an der Gebäudehülle, an Dach-, Fassaden-, Fenster- oder Türbereichen“ erfolgten. Die eigentlichen Arbeiten an der Gebäudehülle seien nach damaligem Stand erst ab September vorgesehen, „also nach Auflösung der Wochenstuben. Die Durchführung hat zudem vor einem möglichen Bezug von Winterquartieren zu erfolgen.“ Wochenstuben sind die Quartiere, in denen Fledermausweibchen im Sommer ihre Jungen aufziehen. Ob der Aushang die Vorgabe zu den Winterquartieren meint oder eine neue Auflage, nennt er nicht.
Was offen ist
- Wie entscheidet die Deutsche Wohnen über die Bitten von Mietern um eine Ersatzunterkunft, wenn in einer Wohnung an bis zu vier Tagen gearbeitet wird?
- Wo sind die Untersuchungen dokumentiert, nach denen Laibungen und Wandelemente schadstofffrei sind, und galten sie auch den gefliesten Laibungen und ihrem Fliesenkleber?
- Nach welchem anerkannten Verfahren wurden die asbesthaltigen Fensterbretter ausgebaut? Davon hängt vor allem ab, ob auf die Freigabemessung verzichtet werden durfte.
- Welche Fensterbretter in den Wohnungen gelten als asbesthaltig, welche nicht, und wie wurde das festgestellt?
- Welche der geforderten Unterlagen liegen der Bauaufsicht vor, und wie hat sie sie geprüft?
- Welche artenschutzrechtliche Auflage meint der Aushang, und wie geht es ab April in den übrigen Wohnungen weiter?
- Wo wurden die ausgebauten Fensterbänke bis zum Abtransport gelagert, und wohin kamen sie? Zur Lagerung schrieb das Landesamt, das werde „mit dem Bauherrn abgesprochen sein“.
Mieter in einer ähnlichen Lage finden die ersten Schritte bei Asbest im Haus gesammelt: den Zustand mit datierten Fotos dokumentieren, den Vermieter schriftlich fragen. Welche Unterlagen einer Behörde zu einem Gebäude vorliegen, lässt sich nach dem Umweltinformationsrecht bei der Behörde anfordern.
Quellen
Was nur geschildert wurde, ist im Text als Schilderung gekennzeichnet. Die Behörden wurden für diesen Beitrag nicht eigens angefragt.
- DGUV Information 201-012, Verfahren BT 46 „Ausbau asbesthaltiger Fensterbänke in und an Gebäuden“, Stand 05.2020, dguv.de (PDF) — Anwendungsbereich („kann nur angewendet werden, wenn … asbestfrei ist“), Geräte, Ausführung; in der Übersicht des IFA (64 Verfahren, abgerufen am 22. September 2026) das einzige Verfahren mit „Fensterbank“ im Titel
- TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“, Fassung 28.02.2025, Nr. 14.5 (Freigabe nach Messung unter 500 F/m³) und Nr. 15.2 („Auf eine Freigabemessung kann verzichtet werden“), Wiedergabe der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg (PDF)
- Gefahrstoffverordnung, § 11a Abs. 1 Satz 2 (Entlastungsvermutung bei Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993) und Abs. 2 Sätze 2 bis 4 (Verfahren, Schutzmaßnahmen, Ausschluss der Gefährdung anderer Personen), Wortlaut nach lxgesetze.de
- Deutsche Wohnen, Pressestelle, Antwort auf eine Anfrage der B.Z. vom 22. Juli 2026 (liegt als Weiterleitung vor) — „Innenfensterbänke sind asbesthaltig“, Abschottung, „keine Fasern“, „je Wohnung an einem Arbeitstag“, Maler- und Putzarbeiten „stundenweise“, Flure „beaufsichtigt“, drei weitere Beprobungen, „keine Fälle bekannt“
- Deutsche Wohnen Management GmbH: Schreiben an Mieter vom 7. April 2026 („Bestandsaufnahme und Bauteiluntersuchung“, Seite 1), Ankündigung von Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen vom 23. April 2026 (13 Seiten), Informationsschreiben vom 8. Juni 2026 (liegen vor); Deutsche Wohnen, Schreiben an die Mieter vom 19. August 2026 (Foto liegt vor)
- Deutsche Wohnen, Pressesprecher Christoph Metzner, Antwort auf die Fragen zu diesem Beitrag vom 14. Oktober 2026 (liegt vor)
- Deutsche Wohnen, Aushang „Pausieren der Bautätigkeiten“ vom 8. Oktober 2026 (liegt vor)
- Härtefalleinwände von Mietern nach § 555d Abs. 2 BGB an die Deutsche Wohnen (Sozialmanagement), Juli 2026 (liegen vor)
- Schreiben der beauftragten Tischlerei an einen Mieter vom 2. September 2026 (liegt vor) — Termine in der Wohnung, „Eigentümerin GEHAG GmbH, vertreten durch die Vonovia Modernisierung GmbH“
- Vorliegender Mietvertrag mit der GEHAG GmbH, vertreten durch die Deutsche Wohnen Management GmbH (liegt vor)
- LAGetSi, Referat Arbeitsschutz am Bau, Mail vom 7. September 2026 (liegt vor) — Fachfirma, Abschottung, Putz, Rettungsketten, Schutzausrüstung, Lagerung
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Beauftragte für Menschen mit Behinderungen (22. Juli), Untere Naturschutzbehörde (3. August), Umweltdezernat (21. August), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung (24. August 2026), Antworten auf Anfragen aus dem Haus (liegen vor)
- Mail aus der Mieterschaft an das LAGetSi, September 2026; Schreiben von Bewohnern an Behörden (liegen vor)
- Fotos von Bewohnern vom 3. und 6. September 2026 und aus einer Wohnung; Aufnahmezeiten aus den Bilddateien
- Handelsblatt, 7. Oktober 2021: „Vonovia sichert sich mehr als 60 Prozent an Deutscher Wohnen“ (handelsblatt.com) — 60,3 Prozent der Stimmrechte nach der ersten Annahmefrist
- Gespräche mit Bewohnern im September 2026 (Aufzeichnung mit Einwilligung) sowie schriftliche Auskünfte — Mieterversammlung, Gespräch mit einem Firmenvertreter, Stichproben, Ausbau in den Wohnungen durch die Tischlerei
- Asbest in der High-Deck-Siedlung, mit den dort genannten Quellen (Tagesspiegel, entwicklungsstadt.de)