Wissen & Kontext

Asbest-Faserfreisetzung: Wie viel Bohren, Schleifen und Fräsen freisetzen

Bohren, Schleifen, Abschlagen und Herausreißen setzen Asbestfasern in sehr unterschiedlicher Menge frei: von rund 5.000 Fasern pro Kubikmeter beim vorsichtigen Tapetenabreißen bis zu 1,5 Millionen beim Abschleifen von asbesthaltigem Fliesenkleber. Für Bodenbeläge ist das keine neue Erkenntnis — das Umweltbundesamt ließ bereits 1978 messen, was das Herausreißen von Flex-Platten freisetzt: eine Million Fasern pro Kubikmeter, das Hundertfache dessen, was ein Sanierungsverfahren heute einhalten muss. Der Zustand des Materials ist keine feste Größe: Nach der TRGS 519 können Beschädigung, Abnutzung und Verwitterung die Faserbindung verändern.

Wie viele Fasern setzt welche Arbeit frei?

Ein Fachvortrag zum selektiven Rückbau hat Richtwerte aus der Asbest-Fachliteratur (Forum Asbest, Haus der Technik Essen) zusammengestellt. Sie zeigen, wie stark die Faserfreisetzung von der Art der Tätigkeit abhängt — nicht vom bloßen Vorhandensein des Materials.

Tätigkeit Material Größenordnung Faserfreisetzung Quelle
Tapete abreißen (bei 10–20 % Flächenanteil) Asbestspachtel 5.000 Fasern/m³ Schäffner, Forum Asbest (HdT Essen 2009)
Loch in Wand bohren Asbestspachtel 8.600 Fasern/m³ Schäffner, Forum Asbest (2009)
Loch in Fliese bohren asbesthaltiger Fliesenkleber 36.000 Fasern/m³ Hiltpold, Forum Asbest (2014)
Einzelne Fliesen abschlagen asbesthaltiger Fliesenkleber 77.000 Fasern/m³ Hiltpold, Forum Asbest (2014)
Asbest-Spachtel abschleifen — 1,5 Mio. Fasern/m³ Dr. Berg, Forum Asbest (2009)
Asbest-Fliesenkleber abschleifen — 1,5 Mio. Fasern/m³ Hiltpold, Forum Asbest (2014)

Die Werte sind Emissionen der jeweiligen Tätigkeit — also die Fasermenge, die bei der Arbeit in die Raumluft gelangt. Entscheidend ist, wer sie unter welchen Bedingungen ausführt. Zertifizierte Fachfirmen arbeiten nach TRGS 519 unter Vollschutz: persönliche Schutzausrüstung und Atemschutz, ein abgeschotteter Schwarzbereich unter Unterdruck, staubbindende Verfahren und direkte Absaugung. So gelangen die Fasern weder in die Atemluft der Arbeiter noch in die übrige Wohnung — und nach der Sanierung wird per Freimessung geprüft, dass die Luft wieder unbelastet ist. Genau deshalb sind solche Arbeiten Fachbetrieben vorbehalten.

Gefährlich werden die Werte oben für die ungeschützte Person im bewohnten Raum. Zwischen dem vorsichtigen Tapetenabreißen und dem Abschleifen von Fliesenkleber liegt der Faktor 300. Zur Einordnung: Die arbeitsschutzrechtliche Akzeptanzkonzentration der TRGS 910 liegt bei 10.000 Fasern/m³ — und dieser Wert gilt für die Luft am Arbeitsplatz: Er unterstellt 40 Berufsjahre bei arbeitstäglicher Exposition und akzeptiert dabei ausdrücklich ein Krebsrisiko von 4:10.000. Für eine Wohnung, in der jemand Tag und Nacht lebt, jahrzehntelang und ohne Schutz, gibt es keinen entsprechenden Wert. Keinen strengeren — gar keinen. Schon das Bohren eines Lochs in eine Fliese überschreitet diese 10.000 Fasern/m³ um ein Mehrfaches, das Abschleifen von Kleber um mehr als das Hundertfache. Wer ohne Schutz in der eigenen, bewohnten Wohnung bohrt oder fräst, atmet genau diese Konzentrationen ein — das ist der Kern des Problems.

Quelle — Dr. Bernd Ahlsdorf (UCL Umwelt Control Labor GmbH): „Selektiver Rückbau unter Berücksichtigung der Asbestproblematik" (PDF), 3. Norddeutsches Fachsymposium Recycling-Baustoffe, Kiel, 16.05.2019 (Zusammenstellung der Richtwerte). Ursprungsquellen: Forum Asbest, Haus der Technik (HdT) Essen — Schäffner (2009), Dr. Berg (2009), Hiltpold (2014); Faserwerte zu Fliesenklebern u. a. auf Basis der SUVA-Veröffentlichung 2014.

Was das Umweltbundesamt schon 1978 messen ließ

Die Werte oben stammen aus der Fachliteratur der Jahre 2009 bis 2019. Die entscheidende Messreihe zu asbesthaltigen Bodenbelägen ist jedoch Jahrzehnte älter: 1978 ließ das Umweltbundesamt Berlin das Battelle-Institut untersuchen, wie viele lungengängige Fasern Flex-Platten bei unterschiedlicher Beanspruchung abgeben — in genau den Jahren, in denen diese Platten in Berliner Wohnungen verlegt wurden.

Beanspruchungsart Bedingung Faserfreisetzung
Natürlicher Laufverschleiß Nullprobe (ohne Luftbewegung) < 1.000 Fasern/m³
Natürlicher Laufverschleiß Platten abgedeckt < 1.000 Fasern/m³
Natürlicher Laufverschleiß frisch verlegte Platten < 1.000 Fasern/m³
Simulierter Laufverschleiß mit Schleifpapier 60.000 Fasern/m³
Simulierter Laufverschleiß mit Sohlenleder und Sand 10.000 Fasern/m³
Bearbeitung Zerschneiden mit Schlagschere 30.000 Fasern/m³
Demontage Abreißen mit Reißzange 1.000.000 Fasern/m³
Demontage Abschaben 25.000 Fasern/m³
Demontage Abschleifen (Lesart der Studie von 2002: Untergrund nach Entfernung der Platte) nicht nachweisbar

Faseremission bei Flex-Belägen nach Beanspruchungsart. Battelle-Institut im Auftrag des Umweltbundesamts Berlin, 1978.

Wie diese Zahlen zu lesen sind: Sie messen Tätigkeiten, keine Zustände. Und sie stammen aus einem Laborversuch: Es ist keine Messung der Raumluft in einer bewohnten Wohnung — und darf auch nicht so gelesen werden. Das gilt auch für die beiden Zeilen zum „simulierten Laufverschleiß". Überliefert sind zu ihnen die Bezeichnung, das verwendete Mittel — Schleifpapier hier, Sohlenleder und Sand dort — und der Messwert. Wie lange Battelle die Oberfläche beanspruchte, mit welchem Druck und auf welcher Fläche, steht nirgends.

Was die österreichische Behördenstudie von 2002 zum Begehen sagt, steht bei ihr einen Abschnitt vor den Messwerten. Diese Studie, über die die Messreihe überliefert ist, schreibt dort: Auch die übliche Nutzung eines Flex-Belags könne Fasern freisetzen — es brauche dafür allerdings „relativ extreme Nutzungsbedingungen". Als Beispiel nennt sie im selben Abschnitt „kleine Steine und Sandkörner", die in Schuhsohlen eingetreten sein können und bei der Begehung „eine kratzende und scherende Wirkung" an der Oberfläche verursachen. Dass genau das jeder Winter in jeden Flur trägt, ist die Einordnung dieser Redaktion, nicht ihr Wort. Der Satz über die übliche Nutzung unterscheidet nicht nach dem Zustand des Bodens; ein abgenutzter Belag wird ebenso üblich genutzt wie ein heiler. Eigenes zum bereits abbröckelnden oder gebrochenen Boden sagt der Abschnitt nicht.

Zur Zeile „Abschleifen — nicht nachweisbar": Was bei diesem Versuch geschliffen wurde, sagt die Tabelle nicht. Dieselbe Studie schreibt in Pkt. 5.2.2: Eine Flex-Platte hinterlasse beim Entfernen keine Asbestpappe auf dem Untergrund; dessen Bearbeitung nach vollständiger Entfernung der Platte könne deshalb keine Fasern mehr freisetzen, und das Battelle-Institut habe das bestätigt — eine Fundstelle oder einen Messwert nennt sie dafür nicht. In der Tabelle ist „Abschleifen" die einzige Demontage-Zeile ohne Nachweis. Nach dieser Lesart wurde also der Untergrund geschliffen und nicht die Platte; über das Abschleifen einer asbesthaltigen Platte sagt die Zeile dann nichts. Zwei Vorbehalte bleiben. Warum die Quelle hier „nicht nachweisbar" schreibt und bei den drei Zeilen zum natürlichen Laufverschleiß „unter 1.000", erklärt sie nicht. Und der Untergrund kann selbst Asbest tragen: Im Fall Graunstraße unten war der Bitumenkleber unter den Platten asbesthaltig.

Quelle — H. Heide, R. König, H.-G. Kling, „Untersuchung und Bewertung von Asbestemissionen bei der Bearbeitung von Asbestzement und asbesthaltigen Fußbodenbelägen", hrsg. vom Umweltbundesamt Berlin, Erich Schmidt Verlag, Berlin 1980 (©1979), Berichte / Umweltbundesamt 1/80, ISBN 3-503-01840-9, UBA-FB 78-067. Die Originalpublikation ist nicht digitalisiert; Tabellen 8 und 10 sind wiedergegeben in: Heinz Kropiunik, „Entsorgung von asbesthaltigen Boden- und Wandbelägen", Schriftenreihe des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Band 26/2002, ISBN 3-902338-16-4, Pkt. 3.3.5 (Tabelle 8, Flex-Platten) und 3.4.5 (Tabelle 10, CV-Beläge). Die dort formulierten Bewertungen stammen aus dem Jahr 2002, nicht von 1978. Laborstudie zum Fußgängerverkehr und zum Brechen/Schleifen einzelner Fliesen, ohne Drittmittel und ohne erklärten Interessenkonflikt: L. Zichella, F. Baudana, G. Zanetti, P. Marini (Politecnico di Torino), „Vinyl-Asbestos Floor Risk Exposure in Three Different Simulations", International Journal of Environmental Research and Public Health 18 (2021) 2073, doi:10.3390/ijerph18042073 — zwei Chrysotil-Vinylplatten aus Böden, die in den 1980er und 1990er Jahren verlegt wurden; Begehung mit 100 Steigeisenschlägen samt Zug in zehn Minuten, trocken in einer Handschuhbox mit abgeschaltetem Gebläse; Auswertung der Luftproben im Rasterelektronenmikroskop nach ISO 14966, Konzentration nach italienischem M.D. 06.09.1994 Anl. 2-B; Abrieb mit zwei Körnungen. Wert für das Abreißen von Flex-Belägen im Berufskrankheiten-Verfahren: DGUV/IFA, BK-Report „Faserjahre" 1/2013, Tabelle 7.20 (90-%-Wert 2.000.000 Fasern/m³) — der Report stützt sich für diesen Wert auf ein anderes Heft derselben UBA-Reihe (Berichte 7/80, „Luftqualitätskriterien: Umweltbelastung durch Asbest und andere faserige Feinstäube", Erich Schmidt Verlag 1980); eine eigene Messung des Reports ist der Wert also nicht. Er liegt beim Doppelten des Battelle-Werts und bestätigt dessen Größenordnung. Der Report ist gleichwohl die heute maßgebliche amtliche Bemessungsgrundlage. Heutige Werte: TRGS 519, Fassung 28.02.2025, Nr. 2.8/2.9 (Akzeptanzkonzentration 10.000 Fasern/m³, Toleranzkonzentration 100.000 Fasern/m³ nach TRGS 910, Freimessung unter 500 Fasern/m³); Richtlinie (EU) 2023/2668, Art. 8 (0,01 Fasern/cm³, umzusetzen bis 21.12.2025; ab 21.12.2029 muss nach Art. 8 Abs. 2 und 3 mindestens einer von zwei Werten gelten — 0,002 Fasern/cm³ oder weiterhin 0,01 bei Mitzählung der Fasern unter 0,2 Mikrometer Breite). Schwelle der Verlegezeit: UVV VBG 119 (1973), § 3a in der Fassung des Zweiten Nachtrags (Anfang der 1980er Jahre), 0,5 Fasern/cm³ als Ausnahmeschwelle für die Weiterverwendung — Wortlaut nach dem Asbest-Ersatzstoffkatalog des HVBG (Band 10, 1985). Zum Zustand des Materials: TRGS 519 Nr. 4.1 Abs. 1 Nr. 2.

1978 gemessen — heute zulässig

Die Zahlen von 1978 sind für sich genommen abstrakt. Ihre Bedeutung ergibt sich erst im Vergleich mit den Werten, die heute den Arbeitsschutz bestimmen.

Wert Fasern/m³ Verhältnis zur heutigen Akzeptanzkonzentration
Freimessung nach abgeschlossener Sanierung — erst darunter darf ein Raum wieder genutzt werden (TRGS 519, Messung nach VDI 3492; zusätzlich muss der obere Poissonwert unter 1.000 liegen) unter 500 1/20
EU-Grenzwert ab 21.12.2029 — einer von zwei zulässigen Werten; der andere bleibt 10.000, wenn auch Fasern unter 0,2 Mikrometer Breite mitgezählt werden 2.000 1/5
Akzeptanzkonzentration TRGS 910/519 — Obergrenze für anerkannte emissionsarme Verfahren; denselben Zahlenwert nennt die EU-Richtlinie 2023/2668 als Grenzwert für die Luft am Arbeitsplatz 10.000 Referenzwert
1978: simulierter Laufverschleiß mit Sohlenleder und Sand — Flex-Platte 10.000 erreicht ihn genau
1978: Zerschneiden mit der Schlagschere — der Handgriff beim Verlegen 30.000 3-fach
1978: simulierter Laufverschleiß mit Schleifpapier — Laborabrieb, kein Wohnraumwert 60.000 6-fach
Toleranzkonzentration TRGS 910 — oberhalb dieses Werts gilt das Krebsrisiko als hoch und nicht hinnehmbar; Beschäftigte dürfen ihm nicht ausgesetzt werden 100.000 10-fach
Ausnahmeschwelle der UVV VBG 119 (1973) in der Fassung ihrer Nachträge — der Maßstab, an dem sich Anfang der 1980er Jahre die Weiterverwendung bemaß 500.000 50-fach
1978: Abreißen der Flex-Platten mit der Reißzange 1.000.000 100-fach
DGUV, BK-Report „Faserjahre" (2013): Abreißen von Flex-Belägen — der Wert, mit dem Berufskrankheiten berechnet werden 2.000.000 200-fach
1978: Abschleifen der Asbestpappe-Reste eines Cushion-Vinyl-Belags vom Untergrund (schwach gebundener Asbestpappe-Rücken, anderes Produkt) 53.000.000 5.300-fach

Der wichtigste Vergleich ist der mit der Toleranzkonzentration: 100.000 Fasern/m³ markieren nach TRGS 910 die Grenze zum hohen, nicht mehr hinnehmbaren Krebsrisiko. Beschäftigte dürfen oberhalb dieses Werts nicht exponiert werden. Der 1978 für das Abreißen der Flex-Platten gemessene Wert liegt beim Zehnfachen davon. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung rechnet in ihrem BK-Report „Faserjahre" sogar mit 2.000.000 Fasern/m³ für diese Tätigkeit — es ist der Wert, auf dessen Grundlage heute Berufskrankheiten anerkannt oder abgelehnt werden. Dieselbe Tätigkeit, die 2002 als unbedenklich eingeordnet wurde, dient der Unfallversicherung heute als Bemessungsgrundlage für asbestbedingte Krebserkrankungen.

Das Herausreißen der Platten — die Arbeit, die bei jeder Bodenrenovierung anfällt — lag damit rund hundertfach über dem, was heute ein behördlich anerkanntes Sanierungsverfahren einhalten muss, und etwa zweitausendfach über dem Wert, ab dem ein sanierter Raum wieder freigegeben wird. Gemessen 1978. Für genau diese Arbeit erteilte die degewo Mieterinnen und Mietern noch Jahrzehnte später schriftliche Renovierungsgenehmigungen.

Zu diesen Zahlen gehört, was die überlieferte Messreihe nicht zeigt: Unter „natürlicher Laufverschleiß" stehen Nullprobe, abgedeckte Platten und frisch verlegte Ware — kein begangener Boden. Das Begehen hat eine 2021 veröffentlichte Laborstudie des Politecnico di Torino nachgestellt, an zwei Platten, verlegt in den 1980er und 1990er Jahren. Sie schlug mit einem Steigeisen aus Stahl auf und zog es über die Oberfläche, hundert Mal in zehn Minuten; damit bildete sie die Wirkung eines Steinchens nach, das in einer Schuhsohle steckt. Beim Zerbrechen mit der Zange und beim Abrieb mit Schleifpapier fand die Turiner Studie Fasern; beim Steigeisen fand sie keine freie, lungengängige Faser, und dieser Versuch erzeugte keinen Staub — an beiden Platten, der starren wie der flexiblen. Der Abrieb ist der Versuch mit den höchsten Werten. Mit feiner Körnung maß die Studie 12,97 Fasern je Liter an der flexiblen Platte und 24,42 an der starren, mit grober Körnung 9,16 an der flexiblen und 7,63 an der starren. Umgerechnet sind das 12.970, 24.420, 9.160 und 7.630 Fasern pro Kubikmeter. Beide Körnungen liegen nach der Studie „above the limits"; ihre Bezugslinie sind zwei Fasern je Liter aus dem italienischen Ministerialdekret von 1994, nicht die Akzeptanzkonzentration weiter oben. Die grobe Körnung setzte dabei weniger frei als die feine; bei der groben liegt die starre Platte unter der flexiblen. Körner in Schuhsohlen führt die Studie ausdrücklich als Fall für genau diesen Abrieb an. Mit Streugut unter einem Schuh hat sie nicht gemessen. Die Turiner Werte stammen aus einer geschlossenen Handschuhbox, nicht aus der Luft einer Wohnung; wie Battelle 1978 gemessen hat, ist nicht überliefert. Gemessen an der Akzeptanzkonzentration lägen zwei der vier Werte darunter — ein Vergleich, den die Studie nicht zieht und den die Versuchsanordnung nicht trägt.

Die 10.000 Fasern/m³ aus der Verschleißsimulation mit Sohlenleder und Sand sind kein Wohnraumwert, sondern das Ergebnis eines Abriebversuchs. Bemerkenswert bleiben sie trotzdem — sie zeigen, dass sich der Asbest aus einer Flex-Platte durch mechanischen Abrieb überhaupt lösen lässt, ohne dass jemand bohrt, schneidet oder reißt. Wo der Boden also tatsächlich abgenutzt, gerissen oder gebrochen ist, endet die Reichweite des Satzes, unbeschädigtes Material sei ungefährlich. Dass ein starrer, schlecht erhaltener Belag anders zu beurteilen ist als ein flexibler in gutem Zustand, sagt die Turiner Studie ausdrücklich: Bei starren und schlecht erhaltenen Platten falle die Faserfreisetzung höher aus. Gemessen hat sie allerdings zwei Platten in gutem und ziemlich gutem Zustand, keine schlecht erhaltene; die Verallgemeinerung ist ihr Schluss, kein Messergebnis. Beim Zerbrechen mit der Zange lag die starre, ältere der beiden bei 3,05 Fasern pro Liter — 3.050 je Kubikmeter —, die flexible bei 1,53 — 1.530 je Kubikmeter. Die Turiner Studie wertet die 3,05 als Überschreitung, gegen dieselbe Bezugslinie von zwei Fasern pro Liter. Und ist der Belag erst gebrochen, könne schon die Entnahme einer Probe oder das Entfernen Fasern freisetzen.

Wie die Werte einzuordnen sind

Battelle maß rasterelektronenmikroskopisch nach einem Verfahren, das damals noch nicht standardisiert war; Angaben zu Probenahmedauer und Luftprobenmenge fehlen in der Veröffentlichung. Die österreichische Behördenstudie von 2002, über die die Messreihe überliefert ist, weist ausdrücklich darauf hin und leitet daraus für Flex-Platten die Einschätzung ab, aus „einer konventionellen Entfernung bzw. Entsorgung von Flex-Platten" lasse sich „keine besondere Gesundheitsgefährdung" ableiten — unter der Annahme, die Messung habe jeweils nur so lange gedauert wie die Tätigkeit, und rechnerisch verteilt auf eine 30-minütige Normmessung. Für die Cushion-Vinyl-Beläge kommt dieselbe Quelle zum gegenteiligen Ergebnis: Deren Entfernung durch Abreißen oder das Abschleifen der Kleberreste ziehe Konzentrationen nach sich, „welche als gesundheitsschädlich qualifiziert werden müssen". Nicht aufgeklärt ist auch, was die einzelnen Versuchsbezeichnungen bedeuten. Was etwa beim „simulierten Laufverschleiß" geschah, steht in der Studie von 2002 an keiner Stelle — und sie ist die einzige bislang ausgewertete Überlieferung.

Wichtig ist dabei die Zeitrechnung, weil sie leicht durcheinandergerät: Gemessen hat Battelle 1978. Die entwarnende Bewertung stammt dagegen nicht aus dieser Zeit, sondern aus der österreichischen Studie selbst — Schriftenreihe des Umweltministeriums, Band 26/2002, verfasst von Dipl.-Ing. Heinz Kropiunik. Also aus dem Jahr 2002: neun Jahre nach dem deutschen Asbestverbot, drei Jahre nach der EU-Verbotsrichtlinie. Zweck jener Studie war es, einen Ablauf für die Entfernung solcher Beläge zu definieren und dessen Kosten zu ermitteln — nicht, eine Gesundheitsbewertung vorzunehmen.

Beiden Zeitpunkten fehlt der Maßstab, der heute gilt. Der Maßstab jener Jahre lag bei 500.000 Fasern/m³ — der Ausnahmeschwelle der Unfallverhütungsvorschrift VBG 119 in der Fassung ihrer Nachträge, dem Fünfzigfachen des heutigen Werts. Das risikobasierte Konzept mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration kam erst Jahre nach 2002; den Grenzwert von 10.000 Fasern/m³ für die Luft am Arbeitsplatz schreibt die EU erst mit der Richtlinie 2023/2668 vor, umzusetzen bis zum 21. Dezember 2025. Und dass es keinen sicheren Schwellenwert gibt, ist heute unbestritten. Die Messungen haben sich seit 1978 nicht geändert. Nur ihr Maßstab.

Nicht das Vorhandensein zählt — die Bearbeitung

Beide Messreihen — die Fachliteratur und Battelle 1978 — führen zum selben Befund: Die Faserzahl hängt nicht schon davon ab, ob Asbest verbaut ist, sondern vor allem davon, was jemand damit tut.

Auf den intakten Zustand berufen sich Vermieter und Behörden, wenn sie vom „bestimmungsgemäßen Umgang" sprechen. Der Haken liegt im Wort „unbearbeitet": Wer in einer Altbauwohnung eine Lampe anbringt, ein Regal dübelt oder einen alten Bodenbelag herausreißt, tut im Zweifel genau das, was die Faserzahl in die Höhe treibt — ohne es zu wissen. Wie sich schwach und fest gebundener Asbest unterscheiden und woran sich Verdachtsmaterial erkennen lässt, erklärt die Seite Was ist Asbest.

Und weil es laut WHO und EU-Richtlinie 1999/77/EG keinen sicheren Schwellenwert gibt, lässt sich keine dieser Arbeiten als „unbedenklich" einordnen, sobald Asbest im Spiel ist: Jede eingeatmete Faser kann potenziell Krebs auslösen.

Der „schlimmstmögliche Fall" — die Graunstraße

Die Richtwerte aus der Fachliteratur gelten für Wand-Spachtel und Fliesenkleber, die Messreihe von 1978 für die Flex-Platten selbst. Der Berliner Fall betraf ein drittes Material — den Kleber unter den Platten — aber eine Bearbeitung aus derselben, faserintensivsten Kategorie.

Im dokumentierten Fall Graunstraße fräste der Mieter 2012 den asbesthaltigen Bodenkleber — den schwarzen Bitumenkleber unter Floor-Flex-Platten — ohne Schutzmaßnahmen aus. Dass dieser Kleber asbesthaltig war, ist gutachterlich belegt: Ein akkreditiertes Labor wies Chrysotil-Asbest mit lungengängigen WHO-Fasern nach (Gutachten Ökoexpert, Labor Competenza, Prüfbericht BL16143).

Der Bodenkleber selbst steht in keiner der Tabellen oben. Doch die Schlussfolgerung ist zwingend: Das Ausfräsen von verklebtem Material setzt nicht weniger Fasern frei als das Abschlagen einzelner Fliesen (rund 77.000/m³) — es ist eine mindestens ebenso abrasive Arbeit und gehört in dieselbe Kategorie wie das Abschleifen von Fliesenkleber (rund 1,5 Mio./m³) oder Mörtel (rund 1,4 Mio./m³). Auf genau diese Fachwerte stützte sich die Strafanzeige, als sie die Freisetzung bei den Fräsarbeiten auf 1,2 bis 1,5 Millionen Asbestfasern pro Kubikmeter bezifferte (Ermittlungsakte, Bl. 2–5).

Die ermittelnde Kriminalhauptkommissarin bestätigte diese Einordnung: Das Abschleifen asbesthaltiger Baustoffe mit einer normalen Fräsmaschine in geschlossenen Wohnungen stelle „so ziemlich den schlimmstmöglichen Fall" dar (Abschlussvermerk, Ermittlungsakte, Bl. 104–106). Zu einer gerichtlichen Klärung dieser Exposition kam es allerdings nie: Das Strafverfahren wurde eingestellt, dem Mieter im Zivilverfahren die Prozesskostenhilfe verweigert. Wie das geschah, dokumentiert die Seite zum Strafverfahren.

Quellen — Asbestnachweis im Kleber: Gutachten Ökoexpert, Labor Competenza (Prüfbericht BL16143), 2018/2019. Richtwerte der Faserfreisetzung: Hiltpold, Forum Asbest (HdT Essen 2014) sowie Unternehmen ZUKUNFT Bauen 2015, S. 76 „Gefahr im Verborgenen" (Bossemeyer/Hohlweck/Zwiener), zitiert im Ahlsdorf-Vortrag. Fasereinordnung 1,2–1,5 Mio./m³ und „schlimmstmöglicher Fall": Strafanzeige RA Dr. Schüttpelz (18.05.2021) bzw. Abschlussvermerk KHK'in Tomalla, LKA 336 (08.10.2021) — Ermittlungsakte.

Was Mieter daraus mitnehmen sollten

Für Gebäude mit Baubeginn vor November 1993 greift seit dem 5. Dezember 2024 die Entlastungsvermutung des § 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV nicht: Asbest ist zu unterstellen, solange kein Gegenteil nachgewiesen ist. Praktisch heißt das: Vor dem Bohren, Fliesen-Abschlagen oder Boden-Ausbauen lohnt in Altbauwohnungen die Frage nach einer Materialprobe — genommen von einem Fachbetrieb, nicht selbst. An Verdachtsmaterial wird nicht selbst gearbeitet: nicht gebohrt, nicht geschliffen, nichts abgezogen. Wie sich asbestverdächtige Bodenbeläge erkennen lassen, zeigt der Beitrag zu Floor-Flex-Platten im Boden.

Der gefährlichste Moment ist die Bearbeitung

Nicht das bloße Vorhandensein von Asbest ist das akute Risiko, sondern jede mechanische Einwirkung: Bohren, Schleifen, Abschlagen, Fräsen. Für Mieterinnen und Mieter heißt das: in einer Wohnung mit Asbestverdacht vor jeder solchen Arbeit erst die Belastung klären lassen — und nicht selbst Hand anlegen. Welche Rechte Sie im Verdachtsfall haben und welche Schritte sinnvoll sind, fasst die Seite für Betroffene zusammen.

Asbestverdacht in Ihrer Wohnung?

Wenn Ihr Gebäude vor 1993 errichtet wurde, sollten Sie vor jeder Renovierung Klarheit über eine mögliche Asbestbelastung haben.