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Asbest-Faserfreisetzung: Wie viel Bohren, Schleifen und Fräsen freisetzen

Asbest in der Wand ist ein Problem, das ruht — solange niemand das Material bearbeitet. Genau dann steigt die Faserzahl sprunghaft. Messwerte aus der Asbest-Fachliteratur zeigen die Spanne: von rund 5.000 Fasern pro Kubikmeter beim vorsichtigen Tapetenabreißen bis zu 1,5 Millionen beim Abschleifen von asbesthaltigem Fliesenkleber.

Wie viele Fasern setzt welche Arbeit frei?

Ein Fachvortrag zum selektiven Rückbau hat Richtwerte aus der Asbest-Fachliteratur (Forum Asbest, Haus der Technik Essen) zusammengestellt. Sie zeigen, wie stark die Faserfreisetzung von der Art der Tätigkeit abhängt — nicht davon, ob überhaupt Asbest im Raum ist.

Tätigkeit Material Größenordnung Faserfreisetzung Quelle
Tapete abreißen (bei 10–20 % Flächenanteil) Asbestspachtel 5.000 Fasern/m³ Schäffner, Forum Asbest (HdT Essen 2009)
Loch in Wand bohren Asbestspachtel 8.600 Fasern/m³ Schäffner, Forum Asbest (2009)
Loch in Fliese bohren asbesthaltiger Fliesenkleber 36.000 Fasern/m³ Hiltpold, Forum Asbest (2014)
Einzelne Fliesen abschlagen asbesthaltiger Fliesenkleber 77.000 Fasern/m³ Hiltpold, Forum Asbest (2014)
Asbest-Spachtel abschleifen 1,5 Mio. Fasern/m³ Dr. Berg, Forum Asbest (2009)
Asbest-Fliesenkleber abschleifen 1,5 Mio. Fasern/m³ Hiltpold, Forum Asbest (2014)

Die Werte sind Emissionen der jeweiligen Tätigkeit — also die Fasermenge, die bei der Arbeit in die Raumluft gelangt. Entscheidend ist, wer sie unter welchen Bedingungen ausführt. Zertifizierte Fachfirmen arbeiten nach TRGS 519 unter Vollschutz: persönliche Schutzausrüstung und Atemschutz, ein abgeschotteter Schwarzbereich unter Unterdruck, staubbindende Verfahren und direkte Absaugung. So gelangen die Fasern weder in die Atemluft der Arbeiter noch in die übrige Wohnung — und nach der Sanierung wird per Freimessung geprüft, dass die Luft wieder unbelastet ist. Genau deshalb sind solche Arbeiten Fachbetrieben vorbehalten.

Gefährlich werden die Werte oben für die ungeschützte Person im bewohnten Raum. Zwischen dem vorsichtigen Tapetenabreißen und dem Abschleifen von Fliesenkleber liegt der Faktor 300. Zur Einordnung: Die arbeitsschutzrechtliche Akzeptanzkonzentration der TRGS 910 liegt bei 10.000 Fasern/m³ — und selbst dieser Wert gilt nur für zeitlich begrenzte, kontrollierte berufliche Exposition, nicht für dauerhaftes Wohnen. Schon das Bohren eines Lochs in eine Fliese überschreitet ihn um ein Mehrfaches, das Abschleifen von Kleber um das Hundertfache. Wer ohne Schutz in der eigenen, bewohnten Wohnung bohrt oder fräst, atmet genau diese Konzentrationen ein — das ist der Kern des Problems.

Quelle — Dr. Bernd Ahlsdorf (UCL Umwelt Control Labor GmbH): „Selektiver Rückbau unter Berücksichtigung der Asbestproblematik" (PDF), 3. Norddeutsches Fachsymposium Recycling-Baustoffe, Kiel, 16.05.2019 (Zusammenstellung der Richtwerte). Ursprungsquellen: Forum Asbest, Haus der Technik (HdT) Essen — Schäffner (2009), Dr. Berg (2009), Hiltpold (2014); Faserwerte zu Fliesenklebern u. a. auf Basis der SUVA-Veröffentlichung 2014.

Nicht das Vorhandensein zählt — die Bearbeitung

Solange asbesthaltiges Material intakt bleibt, ist die Freisetzung gering. Sobald gebohrt, geschliffen, abgeschlagen oder gefräst wird, ändert sich die Lage grundlegend.

Genau auf den intakten Zustand berufen sich Vermieter und Behörden, wenn sie vom „bestimmungsgemäßen Umgang" sprechen. Der Haken liegt im Wort „unbearbeitet": Wer in einer Altbauwohnung eine Lampe anbringt, ein Regal dübelt oder einen alten Bodenbelag herausreißt, tut im Zweifel genau das, was die Faserzahl in die Höhe treibt — ohne es zu wissen. Wie sich schwach und fest gebundener Asbest unterscheiden und woran sich Verdachtsmaterial erkennen lässt, erklärt die Seite Was ist Asbest.

Und weil es laut WHO und EU-Richtlinie 1999/77/EG keinen sicheren Schwellenwert gibt, lässt sich keine dieser Arbeiten als „unbedenklich" einordnen, sobald Asbest im Spiel ist: Jede eingeatmete Faser kann potenziell Krebs auslösen.

Der „schlimmstmögliche Fall" — die Graunstraße

Die Richtwerte oben stammen für Wand-Spachtel und Fliesenkleber. Der Berliner Fall betraf ein anderes Material — aber eine Bearbeitung aus derselben, faserintensivsten Kategorie.

Im dokumentierten Fall Graunstraße fräste der Mieter 2012 den asbesthaltigen Bodenkleber — den schwarzen Bitumenkleber unter Floor-Flex-Platten — ohne Schutzmaßnahmen aus. Dass dieser Kleber asbesthaltig war, ist gutachterlich belegt: Ein akkreditiertes Labor wies Chrysotil-Asbest mit lungengängigen WHO-Fasern nach (Gutachten Ökoexpert, Labor Competenza, Prüfbericht BL16143).

Der Bodenkleber selbst steht nicht in der Tabelle oben. Doch die Schlussfolgerung ist zwingend: Das Ausfräsen von verklebtem Material setzt nicht weniger Fasern frei als das Abschlagen einzelner Fliesen (rund 77.000/m³) — es ist eine mindestens ebenso abrasive Arbeit und gehört in dieselbe Kategorie wie das Abschleifen von Fliesenkleber (rund 1,5 Mio./m³) oder Mörtel (rund 1,4 Mio./m³). Auf genau diese Fachwerte stützte sich die Strafanzeige, als sie die Freisetzung bei den Fräsarbeiten auf 1,2 bis 1,5 Millionen Asbestfasern pro Kubikmeter bezifferte (Ermittlungsakte, Bl. 2–5).

Die ermittelnde Kriminalhauptkommissarin bestätigte diese Einordnung: Das Abschleifen asbesthaltiger Baustoffe mit einer normalen Fräsmaschine in geschlossenen Wohnungen stelle „so ziemlich den schlimmstmöglichen Fall" dar (Abschlussvermerk, Ermittlungsakte, Bl. 104–106). Zu einer gerichtlichen Klärung dieser Exposition kam es allerdings nie: Das Strafverfahren wurde eingestellt, dem Mieter im Zivilverfahren die Prozesskostenhilfe verweigert. Wie das geschah, dokumentiert die Seite zum Strafverfahren.

Quellen — Asbestnachweis im Kleber: Gutachten Ökoexpert, Labor Competenza (Prüfbericht BL16143), 2018/2019. Richtwerte der Faserfreisetzung: Hiltpold, Forum Asbest (HdT Essen 2014) sowie Unternehmen ZUKUNFT Bauen 2015, S. 76 „Gefahr im Verborgenen" (Bossemeyer/Hohlweck/Zwiener), zitiert im Ahlsdorf-Vortrag. Fasereinordnung 1,2–1,5 Mio./m³ und „schlimmstmöglicher Fall": Strafanzeige RA Dr. Schüttpelz (18.05.2021) bzw. Abschlussvermerk KHK'in Tomalla, LKA 336 (08.10.2021) — Ermittlungsakte.

Was Mieter daraus mitnehmen sollten

Für Gebäude mit Baujahr vor Oktober 1993 gilt seit dem 1. Januar 2026 die gesetzliche Asbestvermutung: Asbest ist zu unterstellen, solange kein Gegenteil nachgewiesen ist. Praktisch heißt das: Vor dem Bohren, Fliesen-Abschlagen oder Boden-Ausbauen lohnt in Altbauwohnungen die Frage nach einer Materialprobe — und intaktes Verdachtsmaterial bleibt am besten unberührt. Wie sich asbestverdächtige Bodenbeläge erkennen lassen, zeigt der Beitrag zu Floor-Flex-Platten im Boden.

Der gefährlichste Moment ist die Bearbeitung

Nicht das bloße Vorhandensein von Asbest ist das akute Risiko, sondern jede mechanische Einwirkung: Bohren, Schleifen, Abschlagen, Fräsen. Für Mieterinnen und Mieter heißt das: in einer Wohnung mit Asbestverdacht vor jeder solchen Arbeit erst die Belastung klären lassen — und nicht selbst Hand anlegen. Welche Rechte Sie im Verdachtsfall haben und welche Schritte sinnvoll sind, fasst die Seite für Betroffene zusammen.

Asbestverdacht in Ihrer Wohnung?

Wenn Ihr Gebäude vor 1993 errichtet wurde, sollten Sie vor jeder Renovierung Klarheit über eine mögliche Asbestbelastung haben.