Recht & Politik

Mietenkataster ja, Asbestkataster nein — Berlin erfasst jede Miete, aber nicht den Asbest

Berlin baut ein zentrales Register für rund 1,8 Millionen Mietverhältnisse. Ein Asbestkataster für dieselben Wohnungen fehlt — obwohl allein bei den landeseigenen Unternehmen geschätzt 58.847 Einheiten als asbestbelastet oder -verdächtig gelten.

Was Berlin jetzt zentral erfasst — und was nicht

Im Juni 2026 hat die Berliner Koalition den Weg für ein Mietenkataster freigemacht. Es soll als Teil des Wohnraumsicherungsgesetzes beschlossen werden; die Abstimmung im Abgeordnetenhaus ist für den 2. Juli 2026 geplant. Das Register erfasst laut Gesetzentwurf rund 1,8 Millionen Mietverhältnisse — mit Adresse, Wohnfläche, Zimmerzahl, Ausstattung, Nettokaltmiete, Betriebs- und Heizkosten sowie Modernisierungsumlagen. Es wäre das erste Register dieser Art in Deutschland; der Aufbau ist bis etwa 2027 vorgesehen.

Der Zweck ist Transparenz: Mit den Daten lässt sich prüfen, ob eine Miete höher liegt als erlaubt. SPD-Fraktionschef Raed Saleh nannte das Register eine Marke für Gerechtigkeit durch Transparenz. Andere Bundesländer, so die Erwartung, könnten dem Berliner Beispiel folgen.

Für ein anderes Merkmal derselben Wohnungen gibt es dieses zentrale Register nicht: für den Asbest. Wie viele Berliner Wohnungen das krebserzeugende Material enthalten, wird nirgends fortlaufend und öffentlich zusammengeführt.

Hat Berlin ein Asbestkataster?

Nein. Ein öffentliches, durchsuchbares Asbestkataster existiert in Berlin nicht. Es gibt lediglich ein Meldeportal des Landes, über das asbesthaltige Bauteile gemeldet werden können — ein Eingangskanal, aber kein Register, in dem Mieterinnen und Mieter nachschlagen könnten, ob ihr Haus betroffen ist.

Wer wissen will, wie groß das Problem ist, muss auf parlamentarische Anfragen zurückgreifen. Der jüngste belastbare Stand stammt aus einer Drucksache des Abgeordnetenhauses (Stichtag 31.12.2025): geschätzt rund 58.847 Wohnungen der landeseigenen Unternehmen gelten als asbestbelastet oder asbestverdächtig. Das sind ausschließlich landeseigene Bestände — private Eigentümer und Genossenschaften erscheinen in keiner zentralen Statistik.

Warum die Asbest-Zahlen nur häppchenweise sichtbar werden

Die Daten existieren — aber verstreut. Jede landeseigene Gesellschaft kennt ihren eigenen Bestand; zusammengetragen werden die Zahlen nur, wenn ein Abgeordneter danach fragt. Wie lückenhaft das ist, zeigt die GESOBAU: Schon 2000 nannte sie auf eine Kleine Anfrage hin 12.700 asbesthaltige Wohnungen (KA 14/219, unterzeichnet Frank Bielka); 2015 waren es nur 700, 2024 nannte sie gar keine Zahl, ehe sie 2025 eine neue Schätzung nach Baualtersklassen (rund 15.089) vorlegte. Ohne verbindliches Register bleibt die Übersicht eine Frage des politischen Nachfragens, nicht des Rechts auf Information.

Genau hier liegt der Unterschied zum Mietenkataster: Beim Mietpreis schafft Berlin eine Meldepflicht und ein zentrales, dauerhaft gepflegtes Register. Beim Asbest bleibt es bei freiwilliger Meldung und punktuellen Antworten auf Einzelfragen. Die Chronologie des Berliner Asbest-Skandals zeigt, dass freiwillige Information über drei Jahrzehnte nicht verlässlich funktioniert hat.

Mietenkataster und Asbestkataster — eine Frage des politischen Willens

Es wäre zu einfach zu sagen, „das Geld ist für das eine da, für das andere nicht“. Ein Mietenkataster und ein Asbestkataster sind rechtlich und technisch verschiedene Instrumente mit unterschiedlichen Kosten. Belegbar ist aber der Maßstab: Berlin hält es für machbar und geboten, 1,8 Millionen Mietverhältnisse zentral zu erfassen, um Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Für ein Material, das nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation keinen sicheren Schwellenwert kennt und in zehntausenden landeseigenen Wohnungen steckt, gilt derselbe Anspruch auf Transparenz bislang nicht.

Wer Transparenz beim Mietpreis zur Marke erklärt, muss sich an diesem Maßstab auch beim Gesundheitsschutz messen lassen. Dass Deutschland bundesweit kein Asbestregister und keine Erkundungspflicht kennt, ist seit dem Nationalen Asbestdialog dokumentiert. Dass ein solches Register machbar ist, zeigen andere EU-Länder: Frankreich schreibt seit 2002 für ältere Gebäude ein verpflichtendes Asbest-Dossier (DTA) vor, Polen verpflichtet Eigentümer seit 2002 zur Asbest-Meldung und führt sie in einer landesweiten Datenbank (Baza Azbestowa) zusammen — was Frankreich und Polen anders machen. Berlin könnte hier — wie beim Mietenkataster — vorangehen, statt auf den Bund zu warten.

Was Mieterinnen und Mieter heute tun können

Solange es kein Asbestkataster gibt, bleibt die Eigeninitiative. Wer in einem vor 1993 errichteten Gebäude wohnt, kann beim Vermieter schriftlich Auskunft über bekannte Asbestbelastungen verlangen — Mieter haben einen entsprechenden Auskunftsanspruch. Welche Schritte sinnvoll sind und wie ein solches Schreiben aussieht, steht in der Übersicht zu Ihren Rechten als Mieter sowie bei den Anlaufstellen für Betroffene.

Quellen