Das Versprechen
Der Berliner Senat hat das Ziel formuliert, den kommunalen Wohnungsbestand bis 2030 von Asbest zu befreien. Laut Berliner Zeitung sind aktuell rund 41.000 Wohnungen der sechs landeseigenen Gesellschaften betroffen — über 80 Prozent davon in West-Berlin, wo in den 1960er und 1970er Jahren massiv mit asbesthaltigen Materialien gebaut wurde.
Die aktuellsten parlamentarischen Zahlen (Drs. 19/23 946, Stand 31.12.2024) nennen mindestens 29.153 Wohnungen bei den landeseigenen Unternehmen — wobei die GESOBAU keine Angaben macht, obwohl sie im Jahr 2000 noch 12.700 Wohnungen mit Asbestplatten meldete. Die Differenz zwischen 29.153 und 41.000 erklärt sich durch unterschiedliche Stichtage, Definitionen und fehlende Meldungen. Beide Zahlen belegen: Das Ausmaß ist erheblich. Die vollständige Aufschlüsselung nach Gesellschaften zeigt die Details.
Die Realität — Gesellschaft für Gesellschaft
Die degewo, das größte landeseigene Wohnungsunternehmen, meldet Stand Ende 2024 noch 6.736 betroffene Wohnungen. Das klingt nach Fortschritt — 2019 waren es noch 15.978 Mieteinheiten (Drs. 18/21 259). Doch der Blick auf die Sanierungspraxis ernüchtert: Die degewo saniert nach eigener Auskunft „nur in seltenen Ausnahmefällen" bewohnte Wohnungen. Das Standardverfahren ist die Sanierung bei Mieterwechsel. In der Schlangenbader Straße — einem Komplex mit rund 1.200 Wohneinheiten — wurde bisher nur ein Drittel der Wohnungen saniert. Die degewo Technische Dienste, eine hundertprozentige Tochterfirma, übernimmt die Sanierung — der Verursacher wird zum Sanierer.
Die Gewobag meldet 7.758 betroffene Wohnungen — die höchste Einzelzahl unter den landeseigenen Gesellschaften. Die Howoge nennt 6.678 Wohnungen. Stadt und Land hat 2.869, die WBM 2.334 und die berlinovo 2.778 Wohnungen unter Asbestverdacht.
Die GESOBAU bildet einen Sonderfall: Sie verweigert jede Angabe — obwohl sie im Jahr 2000 in der Kleinen Anfrage 14/219 noch 12.700 Wohnungen mit asbesthaltigen Flex-Platten gemeldet hatte. Was aus diesen 12.700 Wohnungen geworden ist, bleibt undokumentiert.
Die Rechnung geht nicht auf
2024 wurden berlinweit insgesamt 3.543 Wohnungen saniert (Drs. 19/23 946). Bei diesem Tempo würde die Sanierung der 29.153 gemeldeten Wohnungen noch über acht Jahre dauern — und damit das 2030-Ziel verfehlen. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, wenn die GESOBAU irgendwann doch noch Zahlen vorlegt.
Dazu kommen strukturelle Engpässe: Die neue TRGS 519 (Fassung Februar 2025) erhöht die Qualifizierungsanforderungen für Fachbetriebe — Schulungsumfang und Kosten steigen. Ab Dezember 2026 wird eine behördliche Genehmigung für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich Pflicht. Die EU-Richtlinie 2023/2668 senkt die Grenzwerte und schreibt Elektronenmikroskopie vor. Jede dieser Maßnahmen erhöht die Qualität der Sanierung — aber auch die Kosten und die benötigte Zeit.
Pro Wohnung fallen bei der Asbestsanierung durchschnittlich 500 Kilogramm Sondermüll an (Drs. 18/20 913). Sanierungskosten werden mit 10.000 bis 50.000 Euro pro Wohnung geschätzt. Für 29.153 Wohnungen ergibt das eine Bandbreite von 290 Millionen bis 1,46 Milliarden Euro.
Was 2030 realistisch bedeutet
Das 2030-Ziel könnte auf dem Papier erreicht werden — wenn „asbestfrei" nur die vollständig sanierten Wohnungen zählt und alle anderen als „in Bearbeitung" oder „bei nächstem Mieterwechsel" deklariert werden. Für die Mieter, die in diesen Wohnungen leben, ändert sich damit nichts.
Die Chronologie des Berliner Asbest-Skandals zeigt ein wiederkehrendes Muster: Öffentliche Ankündigungen ohne verbindliche Umsetzungspläne. Im Jahr 2000 waren 62.800 landeseigene Wohnungen asbestbelastet. Die Reaktion: keine Mieterinformation. 2013 blockierte die SPD einen Transparenzantrag der Grünen. 2024 wurde die Erkundungspflicht aus der Gefahrstoffverordnung gestrichen. Und jetzt: ein 2030-Ziel — ohne öffentlichen Sanierungsplan, ohne Transparenz über den Fortschritt, ohne systematische Information der betroffenen Mieter.
Der Senat wird sich an seinem eigenen Versprechen messen lassen müssen. Die Frage ist nicht, ob Berlin irgendwann asbestfrei wird — sondern ob die Mieter, die heute in diesen Wohnungen leben, noch rechtzeitig davon erfahren.
Quellen
- Drucksache 19/23 946, Berliner Abgeordnetenhaus (Stichtag 31.12.2024)
- Drucksache 18/21 259, Berliner Abgeordnetenhaus (2019)
- TRGS 519, Fassung Februar 2025 — Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest
- EU-Richtlinie 2023/2668 — Änderung der Asbestschutzrichtlinie
- Drucksache 18/20 913, Berliner Abgeordnetenhaus — Angabe: 500 kg Sondermüll pro Wohnung
- Drucksache 14/219, Berliner Abgeordnetenhaus (01.04.2000) — Kleine Anfrage „Asbest immer noch ein Geheimthema?"