Das unsichtbare Material
Asbest ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. Die Fasern sind mikroskopisch klein — bis zu 500-mal dünner als ein menschliches Haar. Weder Farbe noch Geruch noch Oberfläche verraten, ob ein Boden asbesthaltig ist. Das gilt für Mieter. Es gilt für Handwerker. Es gilt für Sachverständige.
Ein Sachverständiger für Fußböden, dem der Fall aus der Graunstraße 7 in Berlin geschildert wurde, sagte es direkt: Er hätte die Floor-Flex-Platten und den schwarzen Kleber darunter selbst nicht als asbesthaltig identifiziert. Ohne Laboranalyse sei das nicht möglich. Die einzige verlässliche Methode ist die Probenentnahme und die anschließende Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor.
Was sind Floor-Flex-Platten — und woran sind sie zu erkennen?
Floor-Flex-Platten sind quadratische Vinyl-Bodenfliesen, die von den 1950er bis in die frühen 1980er Jahre als Standardbodenbelag in Sozialwohnungen, Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden verlegt wurden. Sie enthalten Chrysotilasbest — typischerweise zwischen 10 und 25 Prozent des Gesamtgewichts.
Äußerliche Merkmale, die auf Floor-Flex-Platten hindeuten:
- Format: Quadratisch, meist 25×25 cm oder 30×30 cm. Selten größer.
- Farbe: Grau-, Braun- oder Beigetöne, oft marmoriert oder gesprenkelt. Keine klaren Muster, keine satten Farben.
- Oberfläche: Leicht stumpf, nicht hochglänzend. Im Alter oft rissig, spröde oder an den Ecken aufwerfend.
- Verlegung: Häufig in Küchen, Bädern und Fluren von Sozialwohnungen der 1960er bis 1980er Jahre.
- Schichtung: Oft mit Laminat, Teppich, PVC oder neuem Fliesenbelag überdeckt. Der Asbest liegt dann eine Schicht tiefer — unsichtbar, aber vorhanden.
Diese Merkmale sind Hinweise, keine Beweise. Asbest im Boden ist ohne Laboranalyse nicht nachzuweisen — auch wenn alle Hinweise zutreffen.
Der schwarze Kleber — die unterschätzte Gefahr
Unter den Floor-Flex-Platten liegt in aller Regel ein schwarzer Bitumenkleber. Dieser Kleber ist in vielen Fällen ebenfalls asbesthaltig — und bei Renovierungsarbeiten das größere Risiko.
Wer Floor-Flex-Platten entfernt und einen neuen Bodenbelag verlegen lässt, steht vor einem handwerklichen Problem: Der alte Kleber auf dem Estrich muss runter, weil ein neuer Kleber auf dem alten nicht ausreichend haftet. Die Standardlösung ist Abfräsen. Eine Fräsmaschine entfernt den Kleber schicht für schicht — und setzt dabei, wenn der Kleber Asbest enthält, massiv Fasern frei.
Genau das passierte 2012 in einer degewo-Wohnung in der Graunstraße 7, Berlin-Mitte. Die degewo genehmigte die Renovierung der asbestbelasteten Wohnung schriftlich — inklusive der Auflage, „Bauschutt selbst zu entsorgen". Der Gutachter, den die degewo später selbst beauftragte, bestätigte bei der Probeentnahme: Der Kleber sei „zu 99 Prozent asbesthaltig". Und auf die fehlende Information angesprochen: „Also informieren hätten sie auf jeden Fall gemusst. Das ist schon sehr fahrlässig."
Die degewo wusste seit dem Jahr 2000 von der Belastung. Im April 2000 hatte Staatssekretär Frank Bielka im Berliner Abgeordnetenhaus schriftlich bestätigt: 14.400 degewo-Wohnungen enthalten asbesthaltige Flex-Platten (Drucksache 14/219). Drei Jahre später wurde Bielka Vorstand der degewo.
Welche Gebäude sind gefährdet?
Floor-Flex-Platten wurden in Deutschland bis in die frühen 1980er Jahre produziert. 1993 wurde Asbest in Deutschland vollständig verboten. Gebäude, die in diesem Zeitraum errichtet oder grundsaniert wurden, können Floor-Flex-Platten enthalten — besonders wahrscheinlich in:
- Plattenbauten und Sozialwohnungen der 1960er bis 1980er Jahre
- Mehrfamilienhäuser mit kommunalem oder genossenschaftlichem Eigentümer
- Gebäuden, die in mehrfacher Eigentümerkette stehen und deren Renovierungsgeschichte unklar ist
- Wohnungen, in denen der ursprüngliche Boden mit Laminat oder Teppich überdeckt wurde — ohne dass der alte Belag entfernt wurde
Besonders betroffen ist der landeseigene Wohnungsbestand in Berlin. Per 31. Dezember 2024 stehen laut Drucksache 19/23 946 noch 6.736 degewo-Wohnungen unter Asbestverdacht. Zusammen mit den anderen landeseigenen Gesellschaften sind es berlinweit mindestens 29.153 Wohnungen.
Was tun — wenn der Verdacht besteht?
Die Grundregel ist einfach: Nichts bearbeiten, bevor die Belastung nicht geklärt ist. Kein Bohren, kein Schleifen, kein Fräsen, kein Brechen. Auch ein normaler Staubsauger ist keine Lösung — er filtert keine Asbestfasern und verteilt sie im schlimmsten Fall weiter.
Konkrete Schritte beim Asbestverdacht im Boden:
- Vermieter schriftlich kontaktieren. Fordern Sie per Einschreiben Auskunft darüber, ob in Ihrer Wohnung asbesthaltige Materialien verbaut sind. Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass Vermieter über bekannte Belastungen informieren müssen (Az. 18 S 140/16). Ein Musterschreiben finden Sie auf der Seite Ihre Rechte.
- Probenahme beauftragen. Ein akkreditiertes Labor kann eine Materialprobe analysieren. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 30 und 80 Euro pro Probe. Sie benötigen dafür keine Genehmigung des Vermieters.
- Keine Eigenrenovierung. Wenn Sie Asbest vermuten, führen Sie keine Renovierungsarbeiten am Boden durch — auch nicht „vorsichtig". Jede mechanische Belastung kann Fasern freisetzen.
- Dokumentieren. Fotografieren Sie den Boden, notieren Sie Datum und Fundort. Diese Dokumentation kann später für Mietminderung oder rechtliche Schritte wichtig sein.
Was Vermieter sagen — und was es bedeutet
Die häufigste Antwort großer Wohnungsgesellschaften: „Die Platten sind intakt und stellen keine Gesundheitsgefahr dar." Diese Formulierung hat System. Sie ist nicht falsch — aber sie verschweigt das eigentliche Risiko.
Floor-Flex-Platten sind fest gebundener Asbest. Solange sie unberührt liegen und nicht beschädigt sind, setzen sie tatsächlich weniger Fasern frei als schwach gebundene Asbestprodukte. Das Problem: „Intakt" ist eine Momentaufnahme. Materialien aus den 1960er Jahren werden mit zunehmendem Alter spröde. Risse, Abplatzungen, gebrochene Ecken — all das ist bei Böden nach 50 Jahren keine Ausnahme, sondern der Normalzustand. Und jede Beschädigung kann Fasern freisetzen.
Noch wichtiger: Der Satz „die Platten sind intakt" gilt nicht für den Kleber darunter. Über den schwarzen Bitumenkleber sagen Vermieter in aller Regel — nichts.
Eine ausführliche Einordnung, warum die Verharmlosung durch Vermieter juristisch nicht haltbar ist, finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Quellen
- Drucksache 14/219, Berliner Abgeordnetenhaus (01.04.2000) — 14.400 degewo-Wohnungen mit Floor-Flex-Platten
- Drucksache 19/23 946, Berliner Abgeordnetenhaus (Stichtag 31.12.2024) — 6.736 degewo-Wohnungen, 29.153 berlinweit
- Gutachter-Audioaufnahme, Graunstraße 7 (2018) — „zu 99 Prozent asbesthaltig", „hätten informieren müssen"
- Landgericht Berlin, Urteil v. 17.01.2018, Az. 18 S 140/16 — Informationspflicht des Vermieters