Dokumentation
Sebastian Scheel — Drei Schriftliche Anfragen
Im Herbst 2019 beantwortete Staatssekretär Scheel drei parlamentarische Anfragen zur Asbestbelastung bei der degewo — als Mitglied des Aufsichtsrats desselben Unternehmens. Alle drei Antworten blieben unvollständig.
Der Kontext
Die drei Anfragen
Im Herbst 2019 reichte Abgeordneter Andreas Otto (GRÜNE) drei Schriftliche Anfragen beim Berliner Senat ein. Alle drei betrafen die Asbestbelastung in Wohnungen der degewo — aus unterschiedlichen Perspektiven: laufende Gerichtsverfahren, Ausmaß der Belastung, und gebäudespezifische Daten.
Alle drei wurden beantwortet von Sebastian Scheel, damals Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Das ist institutionell völlig normal — es ist genau der Aufgabenbereich einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs in dieser Position, landeseigene Wohnungsunternehmen zu betreuen und vor dem Parlament über diese Rechenschaft zu geben.
Scheel saß gleichzeitig im Aufsichtsrat der degewo. Auch das ist strukturell beabsichtigt — die Staatsverwaltung überwacht landeseigene Unternehmen über ihre Vertretung in den Aufsichtsräten. Das ist nicht skandalös. Das ist Institutionendesign.
Die eigentliche Frage
Die dokumentarisch interessante Frage ist nicht: „War es falsch, dass Scheel gleichzeitig Aufsichtsrat saß?" Die Frage ist: „War die Antwort, die er gab, so umfassend und transparent, wie sie hätte sein sollen?" — Drei Anfragen, drei Antworten, drei Befunde.
Die Reaktion
Drei Antworten — drei Befunde
Drs. 18/20 913 — Das Goldstück
Die erste Anfrage war die aufschlussreichste. Otto fragte explizit nach laufenden Gerichtsverfahren zu Asbestbelastung in degewo-Wohnungen. Scheels Antwort bestätigte das Verfahren AG Wedding 14 C 250/19 — den Fall desselben Mieters, gegen den die degewo gleichzeitig eine der profiliertesten Strafverteidigungskanzleien Deutschlands eingesetzt hatte.
Kein Minderungsrecht — trotz laufendem Verfahren
In derselben Antwort (Drs. 18/20 913) bestritt Scheel, dass betroffene Mieter ein Recht auf Mietminderung hätten. Das bedeutet: In einer einzigen parlamentarischen Antwort bestätigte der Staatssekretär das laufende Gerichtsverfahren — und verneinte gleichzeitig den rechtlichen Kern der Forderung des klagenden Mieters. Aus der Vogelperspektive des Aufsichtsrats.
Drs. 18/21 259 — Die Zahl
Die zweite Anfrage erbrachte die bekannteste Zahl dieser Debatte. Scheels Antwort bestätigte, dass die degewo asbesthaltige Materialien in ihren Beständen hatte:
„Seit Anfang 2013 werden grundsätzlich bei Mieter- und Mieterinnenwechsel vorhandene asbesthaltige Beläge ausgebaut."
15.978 Wohnungen unter Asbestverdacht
15.978 degewo-Wohnungen standen laut der Antwort (Drucksache 18/21 259) unter Asbestverdacht — etwa 20 % des gesamten Bestands der degewo.
Neuere Zahlen (Drs. 19/23 946, Stand 31.12.2024): Noch immer 6.736 Wohnungen, da die Sanierungsgeschwindigkeit gering bleibt.
Die Zahl 15.978 wurde zwar offengelegt — doch zentrale Fragen blieben unbeantwortet: Seit wann genau war das Ausmaß bekannt? Wie viele Mieter wurden aktiv informiert? Warum keine historischen Zeitreihen? Die Antwort auf die Frage nach dem Beginn blieb vage: „Seit Anfang 2013".
Drs. 18/21 260 — Die Gebäudedaten
Die dritte Anfrage zielte auf gebäudespezifische Zahlen. Scheels Antwort (Drs. 18/21 260) legte für die Graunstraße 7 offen: Von 45 Wohnungen waren zum Zeitpunkt der Antwort (Oktober 2019) noch 27 nicht saniert — mehr als die Hälfte. Zudem dokumentierte die Antwort erstmals auch asbesthaltige Rohre im Gebäude, nicht nur Bodenbeläge.
Sanierungsgeschwindigkeit: ~2,3 Wohnungen pro Jahr
Zwischen Anfang 2013 und Oktober 2019 — also in knapp 7 Jahren — wurden in der Graunstraße 7 lediglich 16 von 45 Wohnungen saniert. Bei dieser Geschwindigkeit wäre die vollständige Sanierung des Gebäudes erst um 2032 abgeschlossen. Eine formale Sanierungsplanung oder einen verbindlichen Zeitplan nannte die Antwort nicht.
Das Muster hinter allen drei Antworten
Alle drei Antworten folgen demselben Schema: Eine Zahl wird genannt — aber der Kontext fehlt. Das Ausmaß wird eingeräumt — aber ohne Zeitreihe. Das Verfahren wird bestätigt — aber die Rechtsposition der Mieter wird gleichzeitig bestritten. Dieses Muster ist charakteristisch für den parlamentarischen Umgang mit der degewo-Asbestfrage.
Einordnung
Aufsichtsrat versus Vorstand — ein wichtiger Unterschied
Um fair zu bewerten, was hier geschah, ist eine Unterscheidung wichtig: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Aufsichtsratsmitglied (Kontrollorgan) und einem Vorstandsvorsitzenden (operative Geschäftsführung).
Sebastian Scheel saß im Aufsichtsrat — das ist ein Kontrollgremium. Ein anderer Akteur in dieser Geschichte, Frank Bielka, war Vorstandsvorsitzender der degewo — also CEO und damit für die tägliche Geschäftsführung verantwortlich. Das sind zwei völlig unterschiedliche Positionen.
Institutionendesign versus reale Transparenz
Dass Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Aufsichtsräten landeseigener Unternehmen sitzen, ist nach deutschem Regierungsdesign völlig normal und beabsichtigt. Das ist wie Governance funktioniert.
Die dokumentarisch interessante Frage lautet also nicht: „Hätte Scheel gar nicht im Aufsichtsrat sitzen dürfen?" Diese Frage ist bereits entschieden — durch die institutionellen Strukturen Berlins.
Die Frage lautet vielmehr: „War die parlamentarische Antwort so konkret und transparent, wie sie hätte sein sollen?" Und hier legt die Antwort — vage und ohne Zahlen — nahe, dass konkrete Informationen unter Druck freigegeben werden mussten.
Ein Muster
Dies ist kein isolierter Fall. In der Berliner Asbestdebatte zeigt sich wiederholt: Konkrete Fragen erhalten ausweichende Antworten. Die tatsächlichen Zahlen — wie viele Wohnungen, wie viele Mieter, welche Sanierungsgeschwindigkeit — werden erst durch parlamentarisches Nachbohren offengelegt.
Das wirft Fragen auf, die erklärungsbedürftig sind: Warum fehlen in einer wissenschaftlich klar beantwortbaren Frage (wie viele Wohnungen sind betroffen?) die Zahlen in der ersten Antwort?
Das vollständige Netzwerk
Sebastian Scheel ist Teil eines größeren Systems. Politik, Unternehmensführung, Krisenkanzlei, Justiz — alle Akteure im Überblick. Die vollständige Dokumentation der drei Anfragen im Parlamentsarchiv.